Betriebsvereinbarungen schaffen Gestaltungsmöglichkeiten
Dazu gebe es eine Reihe von Betriebsvereinbarungen, die diese Regelung unterstützen. Es sei also nicht so, dass der Arbeitgeber den 12-Stunden-Tag einseitig anordnen könne. „Änderungen des Dienstplans gehen nur mit der Personalvertretung, diese ist die Fürsprecherin des Mitarbeiters. Der Einzelne kann so nicht überrollt werden.“
Änderungen des Dienstplans gehen nur mit der Personalvertretung, diese ist die Fürsprecherin des Mitarbeiters. Der Einzelne kann so nicht überrollt werden.
Franz Valsky, Betriebsrat
Indirekter Wettbewerbsnachteil
Valsky befürchtet, dass der Konzern durch die neuen Regelungen indirekt unter Druck kommen könnte: „Für die Mitbewerber von A1 gilt ja das Arbeitszeitgesetz und damit die neuen Regelungen. Der Arbeitgeber könnte nun sagen: ‚Wir haben hier einen Wettbewerbsnachteil‘, und könnte so versuchen, bei den im November anstehenden KV-Verhandlungen Druck auszuüben.“ Das könne heuer oder auch im nächsten Jahr geschehen, dass „die Arbeitgeber dann sagen, unsere Mitbewerber tun sich durch die neuen Regeln leichter, wir wollen das ändern“.