Kein Stein auf dem anderen
Doch zurück zu den BuchdruckerInnen: Hat es Symbolcharakter, dass gerade die Druckereien 2016 beschlossen, ihre Kollektivvertragsfähigkeit zurückzulegen? „Nur insofern, als es etwas über den Strukturwandel der Branche aussagt“, meint Martin Müller, Leiter des Referats Rechts- und Kollektivvertragspolitik im ÖGB. Die Wirtschaft und damit auch die Arbeitswelt ändern sich, gerade in den vergangenen Jahrzehnten blieb durch die Globalisierung und das Zusammenwachsen der Märkte kein Stein auf dem anderen.
Kollektivverträge werden daher nicht für die Ewigkeit geschrieben, sagt Peter Schleinbach, Bundessekretär der Produktionsgewerkschaft PRO-GE für den Bereich Kollektivvertragspolitik und Branchenarbeit. Sie entwickeln sich stetig weiter und passen sich an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Beispiel Handels-KV: Dieser wurde 2017 neu gestaltet. „Dort haben wir innovative Arbeitszeitregelungen mit einem Rechtsanspruch auf die Vier-Tage-Woche geschaffen“, sagt Karl Dürtscher, Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. Aber auch das Senioritätsprinzip wurde entschärft, die Lohntabelle verkürzt. Erfahrungswissen erodiert, auch das ist ein Zeichen der Zeit. Erfahrung könne heute oft durch Technologie wettgemacht werden. Das müsse sich in den Kollektivverträgen widerspiegeln.
Konsequente Arbeit
Der Gewerkschafter Hans Hubmann verhandelt seit vielen Jahren den Kollektivvertrag der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) für die ArbeitnehmerInnenseite mit. Er hält es für wichtig, dass aktualisierte Tätigkeitsbeschreibungen dazu führen, dass mehr Beschäftigte von einem Kollektivvertrag erfasst werden. „Wir müssen die neuen Jobs auch in den Kollektivverträgen abbilden.“ Das gelinge inzwischen sehr gut.
Die konsequente Arbeit an der Ausgestaltung der kollektiven Arbeitsverträge sorgt auch dafür, dass die Abdeckung mit Kollektivverträgen in Österreich im internationalen Vergleich konstant hoch bleibt. 98 Prozent KV-Abdeckung meldet die OECD. Das untermauert auch die hohe Akzeptanz von Arbeitgeberseite.
Anders als in anderen Ländern wissen viele Unternehmen in Österreich um die positiven Seiten von Kollektivverträgen nicht nur für ArbeitnehmerInnen, sondern auch für die Betriebe. „Sowohl Belegschaft als auch Dienstgeber profitieren davon, denn ein Kollektivvertrag schafft Klarheit im Hinblick auf die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen und gibt Sicherheit für beide Seiten beim Eingehen von Arbeitsverhältnissen“, erklärt etwa Karl Lang, Personalmanager bei Siemens.
Er sieht aber auch einen Standortvorteil in der heutigen globalisierten Wirtschaft. „Transparente Sozialstandards bei den Beschäftigungsbedingungen werden dadurch für ausländische Investoren nachvollziehbar und geben die Möglichkeit, Arbeitskosten in der jeweiligen Branche zu kalkulieren und mit anderen Standorten zu vergleichen“, sagt Lang. „Diese Transparenz erfordert aber auch ein laufendes Orientieren an den Umfeldbedingungen des Marktes, um als Standort im internationalen Ländervergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Schlussendlich trägt dieses Vorgehen auch zum sozialen Frieden im Land bei, welcher für Investoren zweifellos ein wichtiges ‚Asset‘ bei der Entscheidung für einen Standort darstellt.“
Vertrauen und Verständnis sind wesentliche Faktoren für ein gutes Arbeitsverhältnis miteinander.
Johannes Zimmerl, Personalmanager REWE Group
Andere Betriebe stoßen ins selbe Horn. Alexandra Ballaun, Personalmanagerin bei Ankerbrot, unterstreicht vor allem die Rechtssicherheit, die durch Kollektivverträge geschaffen wird. Für sie profitiert die Arbeitgeberseite von kollektivvertraglichen Regelungen insofern, „als MitarbeiterInnen sich gerecht entlohnt fühlen, was wiederum zu einem guten sozialen Klima im Unternehmen beiträgt“. Für Tobias Höglinger von der Drogeriemarktkette DM schaffen Kollektivverträge in erster Linie Sicherheit für MitarbeiterInnen. Sie könnten sich auf wichtige Mindeststandards wie zum Beispiel Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen verlassen. Der Nutzen von KVs gehe aber darüber hinaus: „Diese Transparenz ist auch für uns als Arbeitgeber wichtig. Sie bietet uns einerseits eine gute Orientierung, was marktgerechte Löhne und Gehälter anbelangt, und sorgt andererseits für Wettbewerbssicherheit, weil für alle Arbeitgeber in der Branche die gleichen Regeln und Mindeststandards gelten.“
Der Kollektivvertrag sei ein wichtiges Instrument, „das vor allem Klarheit schafft“, betont auch Johannes Zimmerl, Personalmanager bei der REWE Group in Österreich. Durch diese Klarheit werde Vertrauen für beide Seiten geschaffen. „Sowohl ArbeitgeberInnen als auch MitarbeiterInnen können die Spielregeln einfach und unkompliziert überprüfen. Vertrauen und Verständnis sind wesentliche Faktoren für ein gutes Arbeitsverhältnis miteinander.“
Mühsam erkämpfte Rechte
Der Kollektivvertrag wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern als Selbstverständlichkeit empfunden. Gewerkschafter Schleinbach gibt jedoch zu bedenken, dass das heute Erreichte mühsam erkämpft wurde: „Am Anfang der Kollektivvertragsgeschichte wollten sich Menschen aus Not und Elend befreien. Im Mittelpunkt stand die Existenzsicherung, die Achtung vor arbeitenden Menschen, die emanzipatorische Bewegung der Arbeiterklasse.“ Heute gebe es Institutionen wie den ÖGB und die Arbeiterkammer, es gebe gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Kollektivvertragsrecht im Arbeitsverfassungsgesetz, den Schutz von Gewerkschafts- und Versammlungsrechten. Und doch dürfe nie vergessen werden: „Das wurde alles mühsam erkämpft. Die heutige Kollektivvertragsarbeit wäre nicht denkbar ohne diesen Kampf. Hier haben wir sehr viel zu verdanken.“
Es hat wahrscheinlich auch mit dieser langen Tradition zu tun, dass in Österreich die Akzeptanz von Kollektivverträgen durch die Arbeitgeberseite so hoch ist. Dadurch, dass die ersten Kollektivverträge bereits im 19. Jahrhundert erkämpft wurden, gebe es hier eine lange Geschichte, betont Gewerkschafter Martin Müller. Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs waren bereits Hunderte Kollektivverträge ausverhandelt worden. „Betriebe wissen, dass mit dem Abschluss eines Kollektivvertrags nicht der Kommunismus ausbricht. Und sie haben gesehen, dass ihnen ein Kollektivvertrag auch Vorteile bringt.“ Ein Kollektivvertrag sei beispielsweise ein „Preiskartell“. Unternehmer könnten die Kosten für die Arbeitsstunde so kalkulieren wie für eine Kilowattstunde Strom. Das führte zu Planungssicherheit. Der Kollektivvertrag habe aber auch Friedenswirkung. „Dort, wo Kollektivverträge ausgemacht wurden, kann man davon ausgehen, dass die Gewerkschaften nicht für Inhalte von Kollektivverträgen streiken.“
Eine große Errungenschaftin der Geschichte der Kollektivverträge in Österreich ist die Schaffung einergesetzlichen Grundlage vor 100 Jahren.
Die ersten Kollektivverträge haben das getan, was sie auch heute noch tun: „Sie haben Dinge außer Streit gestellt“, sagt Müller. Geregelt wurden im Wesentlichen Lohn und Arbeitszeit. „Arbeitgeber haben mit Gewerkschaften verhandelt und das Ausgemachte galt.“ Einen Mindestinhalt eines Kollektivvertrags gibt es übrigens bis heute nicht. Festgelegt werden Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses. Für Schleinbach ist der wesentliche Punkt eines Kollektivvertrags: „Er setzt der Erpressbarkeit der oder des Einzelnen Grenzen.“
Auch rechtlich verbindlich
Eine große Errungenschaft in der Geschichte der Kollektivverträge in Österreich ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor 100 Jahren. Die große Bedeutung dieses Gesetzes beschreibt Martin Müller so: „Vorher war das Ausgemachte faktisch verbindlich. Nun war es rechtsverbindlich. Und es wurde klar festgelegt, wer Kollektivverträge abschließen darf.“
An die 450 Kollektivverträge gibt es heute – und es entstehen immer wieder neue. Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida verhandelte beispielsweise einen Kollektivvertrag für eine besonders prekäre Branche: die der FahrradbotInnen. Aber auch im Medienbereich kündigen sich neue Kollektivverträge an. „Wir verhandeln intensiv mit den Regionalmedien, das sind an die 400 Gratiszeitungen in ganz Österreich, wir verhandeln mit den Privat-TV-Anstalten und den Privat-Radios“, erzählt Karl Dürtscher von der GPA-djp. Hier handle es sich zwar nicht um große ArbeitnehmerInnengruppen – verglichen etwa mit dem Handelskollektivvertrag, der an die 450.000 Beschäftigte erfasst. Aber jeder weitere Kollektivvertrag hilft, die KV-Abdeckung noch weiter zu erhöhen.
Warum ist diese in Österreich eigentlich derart hoch? Martin Müller hat dafür folgende Erklärung: Betriebe, die obligatorische Mitglieder in der Wirtschaftskammer sind, sind tarifgebunden. Das mache bereits 75 Prozent der KV-Abdeckung aus. Außerdem greife in Österreich die sogenannte „Außenseiterwirkung“ (siehe auch Glossar, S. 45). Während in Deutschland etwa ein Kollektivvertrag nur für Gewerkschaftsmitglieder gelte, sei das in Österreich anders. „Wenn für einen Arbeitgeber ein Kollektivvertrag gilt, gilt er für alle dort Beschäftigten, nicht nur für die Gewerkschaftsmitglieder.“
Unter die zwei Prozent an ArbeitnehmerInnen, für die kein Kollektivvertrag gilt, fallen ironischerweise Beschäftigte von Gewerkschaften. Da ein Kollektivvertrag immer zwischen Verbänden der Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen ausverhandelt wird, fehlt hier schlicht das Gegenüber. Ähnlich verhält es sich für Vereine, NGOs, aber etwa auch angestellte TierärztInnen in Tierarztpraxen, da die TierärztInnenkammer nicht gleichzeitig die Interessen selbstständiger und angestellter VeterinärmedizinerInnen vertreten kann. Eine besonders prekäre Branche, in der bisher kein Kollektivvertrag etabliert werden konnte, sind Fitnesscenter.
Vor 40 Jahren hat sich niemand einen einheitlichen europäischen Markt vorstellen können. Heute ist das für uns die Realität.
Peter Schleinbach, Bundessekretär der Produktionsgewerkschaft PRO-GE
Hier könnte die aktuell amtierende türkis-grüne Regierung für einen „Lückenschluss“ sorgen. „Im Regierungsprogramm steht verklausuliert, dass überall dort, wo es keinen Kollektivvertrag gibt, man einen ähnlichen Kollektivvertrag anwenden soll“, erklärt Müller. Werde das umgesetzt, sei das „durchaus bedeutungsvoll“: Dann könnten Gewerkschaften beim Bundeseinigungsamt beantragen, dass im Unternehmen X der Kollektivvertrag Y zur Anwendung komme. Über die Jahrzehnte haben sich bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen Rituale entwickelt, erzählen Dürtscher und Schleinbach. Dass die Verhandlungen heute tendenziell länger dauern als in früheren Jahrzehnten, habe vor allem mit den immer komplexeren Rahmenbedingungen zu tun. „Die ganze Ökonomie hat sich verändert“, so Schleinbach, „vor 40 Jahren hat sich niemand einen einheitlichen europäischen Markt vorstellen können. Heute ist das für uns die Realität.“ Oft gehe es in Kollektivvertragsverhandlungen um Tariferhöhungen – aber längst nicht nur. Wenn man jährlich zusammensitze und verhandle, adaptiere man den KV auch an neue Entwicklungen.
12-Stunden-Tag abfedern
Eine dieser Entwicklungen war das Arbeitszeitgesetz von Türkis-Blau aus dem Jahr 2018, das den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche brachte. Reparieren konnten die Gewerkschaften dieses Gesetz zwar nicht. Aber in den Kollektivvertragsverhandlungen machten sie das Ausschöpfen der Möglichkeiten für Arbeitgeber teuer. Dieses Gesetz zeigte einen Trend auf: Sukzessive verliert die Sozialpartnerschaft an Bedeutung. Damit hat einerseits der Beitritt zur EU zu tun, durch den viele Regelungen vorweggenommen wurden, erklärt Müller. ÖVP und FPÖ peitschten aber die Arbeitszeitflexibilisierung auf Wunsch der Wirtschaft gegen die Kritik der Gewerkschaften durch. Die Jahrzehnte geübte Praxis, solche Gesetzesvorhaben zuerst gemeinsam zu verhandeln, wurde beiseitegeschoben. Nicht einmal eine Begutachtung wurde eingeräumt, indem das Gesetz als Initiativantrag im Parlament eingebracht wurde. „Das Arbeitszeitgesetz ist am Ende des Tages gegen den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften beschlossen worden“, kritisiert Schleinbach. In einem sind sich die drei Gewerkschafter Dürtscher, Schleinbach und Müller einig: Die Sozialpartnerschaft hatte insgesamt schon einmal bessere Tage. Dass die KV-Verhandlungen die letzte Bastion der Sozialpartnerschaft sind, weisen sie aber alle drei zurück. Es gibt allerdings Traditionen, die weiter bestehen. Eine davon ist die Signalwirkung des Metaller-Abschlusses für andere Branchen. Schleinbach erklärt, wie es dazu kam: „Als sich Österreich in den 1970er-Jahren für eine Hartwährungspolitik und die Anbindung an die D-Mark entschied, war klar, man brauchte eine Philosophie, wo die Lohnentwicklung nicht aus politischen Opportunitätsüberlegungen heraus stattfindet – wer mehr anbietet, wird gewählt –, sondern sich an Produktivitätskennzahlen orientieren sollte. Und die mit Abstand größte Branche, die Waren herstellte, war der Metallbereich. Nachdem sich die Lohnpolitik an der Produktivität ausgerichtet hat, hat sich die Usance etabliert, dass die Metallerrunde Orientierungsfunktion hat.“
Der Metallbereich ermöglicht es inzwischen auch ArbeitnehmerInnen, Gehaltserhöhungen in Form einer Arbeitszeitreduktion in Anspruch zu nehmen. Vorreiter war hier allerdings die Elektro-Elektronik-Branche, betont Dürtscher. „Freizeitoption“ nennt sich diese Möglichkeit. Inzwischen gesetzlich geregelt ist die Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstabhängige Ansprüche wie Urlaub, Gehaltsvorrückungen, Jubiläumsgeld. Zuvor fanden sich in den verschiedenen Kollektivverträgen hier unterschiedlichste Regelungen.
Mehr Freizeit gibt ArbeitnehmerInnen eher die Möglichkeit, gesund bis zum Pensionsantritt zu arbeiten, gibt Dürtscher zu bedenken. Er nennt als Beispiel die MitarbeiterInnen des Wiener Hafens, deren Kollektivvertrag eine Dienstalterzulage vorsieht. Diese könne inzwischen in Form von Freizeit konsumiert werden, das werde auch sehr gut angenommen.
Der technische Fortschritt, vor allem aber die Digitalisierung, habe das Arbeitsleben komplexer, aber auch schneller gemacht, so Dürtscher. Dem müssten auch die Kollektivverträge Rechnung tragen, indem sie einerseits Schutz bieten und ArbeitnehmerInnen vor Burn-out bewahren. Andererseits müsste aber auch das Recht auf Weiterbildung großgeschrieben werden. Hubmann sieht hier überhaupt eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das trage nämlich ebenfalls dazu bei, dass Menschen so lange wie möglich im Arbeitsleben verbleiben können, weil sie die Fähigkeiten haben, die gebraucht werden. Kollektivverträge sind eben nicht in Stein gemeißelt.
Alexia Weiss
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 2/20.
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