Coverstory: Den Kampf niemals aufgeben

Illustratives Bild
(C) Foto: Markus Zahradnik, Konzept & Produktion: Thomas Jarmer

Inhalt

  1. Seite 1 - Ursprünge der Mitbestimmung
  2. Seite 2 - Selbstermächtigung der ArbeitnehmerInnen
  3. Seite 3 - Das österreichische Modell verteidigen
  4. Seite 4 - Von der Demokratie in die Postdemokratie?
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Für demokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft wurde lange gekämpft. Doch das Erreichte darf nicht als selbstverständlich angesehen werden: Man muss es stets verteidigen und sich weiter dafür einsetzen. Das gilt auch für die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen in der Wirtschaft allgemein und in den einzelnen Betrieben im Besonderen. Noch ist Österreich hier ein Best-Practice-Beispiel. Doch die aktuellen Herausforderungen sind groß.
Ein großes Unternehmen muss einen Produktionsstandort schließen: Das ist nicht nur für den Betrieb einschneidend. Das verändert auch die individuellen Leben der dort Beschäftigten. Von der Schließung erfahren die MitarbeiterInnen heute jedoch nicht mehr erst, wenn es bereits so weit ist. Über eine solche Entscheidung muss die Geschäftsführung den Betriebsrat zeitgerecht informieren. Und auch wenn dieser am Ende vielleicht nicht verhindern wird können, dass Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren: Er kann doch durch das Einbringen seiner Expertise in Gesprächen mit der Unternehmensleitung dafür sorgen, dass manche der Betroffenen zum Beispiel an einem anderen Standort eingesetzt werden und dass es für die, deren Jobs nicht mehr zu retten sind, einen Sozialplan gibt. Für Rechte wie dieses wurde lange gekämpft, auch wenn es manchem heute so scheint, als wäre das immer schon so gewesen. Das Betriebsrätegesetz wurde vor genau 100 Jahren geschaffen, heute ist es Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes, erläutert der Jurist Martin Müller vom ÖGB.

Die Politologin Ursula Filipič, Referentin für Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Wien, geht in der Geschichte noch einen Schritt weiter zurück. Nach dem Verständnis des britischen Industrial-Relations-Experten Richard Hyman, der in Großbritannien eine marxistisch orientierte Theorie- und Forschungsperspektive der industriellen Beziehungen begründete, „ist Demokratie ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften“, erläutert sie. Bürgerrechte seien dabei in drei Stufen durchgesetzt worden.

Die (Lohn-)Arbeitenden im Bereich der Erwerbsarbeit sind – im Unterschied zur öffentlichen Sphäre, wo individuelle Freiheits-, politische und soziale Rechte verankert sind – nicht frei, sondern abhängig vom Willen der ArbeitgeberInnen.

Ursula Filipič, Referentin für Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Wien

Zivile Bürgerrechte im 18. und 19. Jahrhundert beinhalteten grundlegende individuelle Freiheiten, etwa die Freiheit der Person, die Rede- und Glaubensfreiheit oder die Freiheit, Verträge abschließen zu können. Diese Rechte konnten rund 100 Jahre später um politische Bürgerrechte, wie etwa das Wahlrecht, erweitert werden. Im Lauf des 20. Jahrhunderts konnten schließlich – vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg – wesentliche soziale Bürgerrechte errungen werden. Dazu zählt zum Beispiel ein gut ausgebauter Sozialstaat. Es entwickelten sich aber eben auch Institutionen wie die Gewerkschaften, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen. Kollektivverträge, aber auch das Streikrecht sind hier zwei der Werkzeuge, die dazu entwickelt wurden. Dennoch wurde die Demokratie nicht eins zu eins auf das Arbeitsleben ausgeweitet.

Hier setzt die Idee der Wirtschaftsdemokratie an. Sie rekurriert auf einen Widerspruch, erläutert Filipič, nämlich „dass die (Lohn-)Arbeitenden im Bereich der Erwerbsarbeit – im Unterschied zur öffentlichen Sphäre, wo individuelle Freiheits-, politische und soziale Rechte verankert sind – nicht frei, sondern abhängig vom Willen der ArbeitgeberInnen sind“.

Dazu erklärt Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien: „Unternehmen sind in der Marktwirtschaft so aufgebaut, dass es nur eine Gruppe gibt, die das Sagen darüber hat, was im Betrieb zu geschehen hat und welche Strategien eingeschlagen werden: Das sind die EigentümerInnen, also diejenigen, die das Unternehmen oder Anteile des Unternehmens besitzen.“ Das spiegle sich auch im Aktienrecht und im GesmbH-Recht klar wider: Über die wichtigsten Veränderungen in einem Betrieb, wie etwa über Umgründungen, entscheidet immer ein Gremium, in dem die EigentümerInnen den Ton angeben, wie etwa die Hauptversammlung oder die Generalversammlung.

„Um die in Österreich errungene betriebliche Mitbestimmung wird gekämpft werden müssen,
um das Modell auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Die Globalisierung stellt uns hier vor
zunehmende Herausforderungen.“
Heinz Leitsmüller, Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien

Erst durch Arbeit entsteht ein Produkt

Allerdings stellt sich die Frage: Ist es fair, wenn nur diejenigen bestimmen, die das Kapital, die Maschinen, die Produktionsmittel zur Verfügung stellen? Schließlich sind es die Beschäftigten, „die gemeinsam mit dem Kapital den Mehrwert schaffen“, so Leitsmüller. Es sei daher nur adäquat, die MitarbeiterInnen auch in Entscheidungen miteinzubeziehen, die das Unternehmen betreffen.

Das frühere Betriebsratsgesetz, nun das Arbeitsverfassungsgesetz, ist das Wertvollste, das wir haben, in dem Wirtschaftsdemokratie zum Ausdruck gebracht wird.

Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien

ÖGB-Experte Müller illustriert das Bedürfnis nach Demokratie auch im Arbeitsleben mit einer Analogie: In Zeiten der Monarchie habe es auch Fürsten gegeben, die gut für ihre Untertanen gesorgt haben, denen es zum Beispiel wichtig war, dass auch Kinder aus sozial armen Familien regelmäßig in die Schule gehen. „Und dennoch sind die Leute aufgestanden und haben gesagt: Wir wollen keine Monarchie mehr, wir wollen eine Demokratie. Wir wollen nicht vom Wohlwollen von jemandem abhängig sein.“ Seit 100 Jahren sorgen Betriebsräte in heimischen Unternehmen dafür, dass auch die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Ihre Arbeit könnte man als das Herzstück heimischer Wirtschaftsdemokratie bezeichnen. „Das frühere Betriebsratsgesetz, nun das Arbeitsverfassungsgesetz, ist das Wertvollste, das wir haben, in dem Wirtschaftsdemokratie zum Ausdruck gebracht wird“, betont Leitsmüller. Hier wird die repräsentative Mitbestimmung verankert.

Die Rolle der Betriebsräte

Die Betriebsräte sind „Ausdruck der Selbstermächtigung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Martin Müller. Österreichweit gibt es heute mehr als 7.800 Betriebsräte mit über 36.000 Betriebsratsmitgliedern. Großunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten haben nahezu zu 100 Prozent einen Betriebsrat, Betriebe mit mehr als 500 MitarbeiterInnen zu mehr als 90 Prozent. Die hierzulande stark vertretenen Klein- und Mittelbetriebe haben oft keine ArbeitnehmerInnenvertretung. Von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben aber bereits drei Viertel einen Betriebsrat.

Betriebsräte sind Ausdruck der Selbstermächtigung der ArbeitnehmerInnen.

Martin Müller, Arbeitsrechtsexperte ÖGB

Diesem Organ, das die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertritt, stehen Informationsrechte zu, und zwar immer dann, wenn das Unternehmen wichtige Entscheidungen trifft, wie etwa Umstrukturierungen oder die Schließung von Standorten. Der Betriebsrat muss in solchen Fällen rechtzeitig, also noch vor Inkrafttreten oder Umsetzung, informiert werden. Der Betriebsrat darf dann seine Meinung abgeben sowie „Maßnahmen vorschlagen, welche die Auswirkungen auf die Beschäftigten mildern“, erklärt Leitsmüller. Letzteres münde dann eben in einen Sozialplan.

Andere Passagen im Arbeitsverfassungsgesetz heben auch die wirtschaftliche Mitbestimmung hervor. Demnach muss der Betriebsrat laufend über wirtschaftliche Daten informiert werden – es ist der Jahresabschluss vorzulegen, und die MitarbeiterInnenvertretung muss über größere Investitionen oder Rationalisierungsmaßnahmen informiert werden. Besonders heben Müller und Leitsmüller hier zudem hervor, dass der Betriebsrat auch im Aufsichtsrat von großen Unternehmen vertreten ist. Er stellt darin zwar nur ein Drittel der Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist aber das Gremium, das die Arbeit des Vorstands überwacht. Hier muss etwa der Aufnahme von großen Krediten oder der Tätigung von höheren Investitionen (die betreffenden Summen werden jeweils individuell im Unternehmen festgelegt, hier gibt es keine allgemein gültigen gesetzlichen Vorgaben) zugestimmt werden.

Demokratie ist nichts Statisches –
auch nicht in einem Betrieb. Eine gute Unternehmenskultur bedingt sowohl
eine konsensorientierte Führungsebene als auch einen aktiven Betriebsrat. Schwierig wird es, wenn die Unternehmensleitung nicht mehr in Österreich, sondern im Ausland sitzt.

Noch gibt es die Konsenskultur

„Ja, die ArbeitnehmervertreterInnen stellen hier nur eine Minderheit und können von den KapitalvertreterInnen überstimmt werden“, räumt Leitsmüller ein. Aber erstens gehe es auch um den Zugang zu Informationen, der damit schon gewährleistet sei. Und zweitens gebe es in Österreich eine Tradition der Konsenskultur. Das Gros der Unternehmen möchte, dass auch die Betriebsratsmitglieder bei großen Weichenstellungen im Betrieb mitstimmen. Dem gehen dann entsprechende Verhandlungen voraus.

Ein Blick auf den Strukturwandelbarometer 2019 der AK, für den 300 Betriebsratsmitglieder aus privatwirtschaftlichen Unternehmen befragt wurden, zeigt allerdings: Die ArbeitnehmervertreterInnen werden zwar umfassend in die Entscheidungsprozesse eingebunden (83 Prozent antworteten mit „sehr“ oder „eher schon“) – aber nur 53 Prozent fühlten sich auch ausreichend in die dann gefällten Entscheidungen miteingebunden. Gehört wird der Betriebsrat vor allem, wenn es um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz geht (91 Prozent). Der Wert wird mit 35 Prozent aber merklich geringer, wenn es sich um wirtschaftliche Mitbestimmung und Unternehmensstrategien handelt. Insgesamt zeichnen die befragten BelegschaftsvertreterInnen aber ein durchaus positives Bild.

Globalisierung und Liberalisierung

Traditionen können allerdings auch ins Wanken geraten. In Westeuropa haben nach dem Zweiten Weltkrieg wesentliche Errungenschaften wie keynesianische Wirtschaftspolitik, Vollbeschäftigung, leistungsfähige Wohlfahrtsstaaten „die Übermacht des Kapitals eingegrenzt“, konstatiert AK-Expertin Filipič. „In den vergangenen drei bis vier Dekaden sind diese Einhegungen jedoch zunehmend erodiert, unter anderem durch Globalisierung und Internationalisierung, Standortwettbewerb, Liberalisierung der Finanzmärkte und teils massiven Rückbau der Sozialstaaten. Dazu kommt die zunehmende zeitliche, örtliche, regulative Entgrenzung von Arbeit, steigende Ungleichheit, Schwächung der Gewerkschaften und vieles mehr.“

In den vergangenen drei bis vier Dekaden sind diese Einhegungen (keynesianische Wirtschaftspolitik, Vollbeschäftigung, leistungsfähige Wohlfahrtsstaaten) jedoch zunehmend erodiert, unter anderem durch Globalisierung und Internationalisierung, Standortwettbewerb, Liberalisierung der Finanzmärkte und teils massiven Rückbau der Sozialstaaten.

Ursula Filipič, Referentin für Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Wien

Österreichisches Modell verteidigen

Leitsmüller skizziert anschaulich, wo in der Praxis immer öfter das Problem liegt: „Betriebliche Mitbestimmung ist nicht in jeder Kultur der Welt verankert. Deutschland und Österreich sind hier Best-Practice-Modelle. Wenn aber zum Beispiel Firmen aus dem angloamerikanischen Raum oder Asien heimische Unternehmen aufkaufen, können die neuen Eigentümer mit dem hiesigen Modell der Mitbestimmung nichts anfangen.“

Betriebliche Mitbestimmung ist nicht in jeder Kultur der Welt verankert. Deutschland und Österreich sind hier Best-Practice-Modelle.

Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien

Ähnliches gelte für internationale Konzerne, die in Österreich einen Standort eröffnen. Zum Problem werde es also, wenn die Entscheidungen nicht mehr in Österreich, sondern im Ausland getroffen werden. Da gebe es dann zwar zum Beispiel einen Geschäftsführer hier in Österreich, doch der könne nicht selbstständig handeln. Der Betriebsrat habe also kein starkes Gegenüber mehr. Das schwäche auch den Handlungsspielraum des Betriebsrats.

„Gewerkschaften als Akteure der Willensbildung sind in den vergangenen drei Jahrzehnten
durch wirtschaftliche Prozesse und
bewusste politische Entscheidungen
erheblich geschwächt worden.“
Alex Demirovic´, Sozialwissenschafter

Technik im Sinn der Menschen

Fazit: Um die in Österreich errungene betriebliche Mitbestimmung wird gekämpft werden müssen, um das Modell auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. „Die Globalisierung stellt uns hier vor zunehmende Herausforderungen. Wir arbeiten emsig daran, Wege zu finden, Wirtschaftsdemokratie auch künftig zu verankern. Leicht wird das aber nicht werden“, so Leitsmüller. Ähnliches gelte für die Digitalisierung. Denn Technik sei nichts Gottgewolltes, sondern wurde von Menschen mit bestimmten Zielen geschaffen. Betriebsräte versuchen hier nun stärker Einfluss darauf zu nehmen, was das Unternehmen an neuen Systemen entwickelt. Leitsmüller verweist hier auch auf den Digifonds der AK, mit dem Digitalprojekte, in die sich auch MitarbeiterInnen einbringen, mit insgesamt 150 Millionen Euro über fünf Jahre gefördert werden.

Die Globalisierung stellt uns hier vor zunehmende Herausforderungen. Wir arbeiten emsig daran, Wege zu finden, Wirtschaftsdemokratie auch künftig zu verankern. Leicht wird das aber nicht werden.

Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Vieles an digitaler Infrastruktur wird von internationalen Konzernen entwickelt, die sich heute als Monopolisten darstellen, wie etwa Facebook oder Google. „Im Grunde bedarf es da eines Regulators“, so Leitsmüller. Längst geht es aber nicht nur um wirtschaftliche Vorteile, die sich aus den Monopolstellungen dieser Unternehmen ergeben. Es geht auch um den Umgang mit Daten und das Vermeiden von Missbrauch. „Und da sind wir erst in der ersten Minute. Es gibt ein Problembewusstsein, aber die Lösungsansätze sind in den Kinderschuhen.“

Veränderte Entscheidungsprozesse

Wie steht es angesichts all dieser Entwicklungen um die Zukunft der Wirtschaftsdemokratie, also der Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen? Und was bedeutet es, wenn sich auch die Demokratie im Allgemeinen verändert? So befinden manche, dass wir uns im Übergang von der Demokratie in die Postdemokratie befinden. Mit diesen Phänomenen beschäftigt sich unter anderem der deutsche Sozialwissenschafter Alex Demirović.

Betriebliche Mitbestimmung ist nicht in jeder Kultur der Welt verankert. Deutschland und Österreich sind hier Best-Practice-Modelle.

Alex Demirović, Sozialwissenschafter

In der Einleitung des von ihm herausgegebenen Bands „Wirtschaftsdemokratie neu denken“ hält er diese Analyse zwar für problematisch. „Doch sie weist auf Erosionstendenzen und strukturelle Veränderungen der Institutionen der repräsentativen Demokratie hin.“ So werden Entscheidungen „vielfach jenseits formeller Gremien und Verfahren in Governance-Mechanismen oder informellen Absprachen vorbereitet und getroffen. Unternehmen wirken direkt in den Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess hinein.“ Die Folge: „Gewerkschaften als Akteure der Willensbildung sind in den vergangenen drei Jahrzehnten durch wirtschaftliche Prozesse und bewusste politische Entscheidungen erheblich geschwächt worden.“

Trifft dieser Befund auch für Österreich zu? Teils ja, sagt AK-Expertin Filipič. Sie nennt als Beispiel die gravierenden Veränderungen in der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger zulasten der ArbeitnehmerInnen. Es sei aber auch eine Abkehr von bisherigen sozialpartnerschaftlichen Entscheidungsfindungen unter der letzten Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz zu beobachten gewesen – Stichwort Arbeitszeitflexibilisierung. Das ging dann auch noch einher mit einer Abkehr von bisherigen Usancen in der parlamentarischen Entscheidungsfindung.

Unterm Strich sieht Filipič die Institutionen der Arbeitsbeziehungen in Österreich – vor allem im Vergleich zu anderen Ländern – jedoch „noch vergleichsweise stabil“. Das sei etwa an der hohen kollektivvertraglichen Abdeckung (die in Österreich laut ÖGB-Experten Martin Müller 98 Prozent beträgt), den Kollektivvertragsverhandlungen oder aber der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten festzumachen.

Leitsmüller nennt einen Bereich, in dem jüngst gekämpft wurde und in dem Fortschritte erreicht werden konnten: die Betriebsratsgründung bei Foodora, die in der Folge auch zu einem Kollektivvertrag für FahrradzustellerInnen geführt hat. Kämpfen lohne sich also – auch wenn die Rahmenbedingungen sowohl auf politischer Seite als auch auf der Seite der Unternehmen (Stichwort: Globalisierung) immer schwieriger werden.

Von
Alexia Weiss

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/19.

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aw@oegb.at

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  3. Seite 3 - Das österreichische Modell verteidigen
  4. Seite 4 - Von der Demokratie in die Postdemokratie?
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Über den/die Autor:in

Alexia Weiss

Alexia Weiss, geboren 1971 in Wien, Journalistin und Autorin. Germanistikstudium und Journalismusausbildung an der Universität Wien. Seit 1993 journalistisch tätig, u.a. als Redakteurin der Austria Presse Agentur. Ab 2007 freie Journalistin. Aktuell schreibt sie für das jüdische Magazin WINA sowie für gewerkschaftliche Medien wie die KOMPETENZ der GPA-djp oder die Gesunde Arbeit. 2022 erschien ihr bisher letztes Buch "Zerschlagt das Schulsystem ... und baut es neu!" (Verlag Kremayr & Scheriau).

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