Coverstory: Das ist ja wohl das Mindeste

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Gerechte Entlohnung der untersten Einkommen kurbelt die Wirtschaft an. Der Mindestlohn ist kein Geschenk der Arbeitgeber, und es lohnt sich, dafür zu kämpfen.
In Österreich gibt es keinen gesetzlich verankerten Mindestlohn. Allerdings verfügen beinahe alle Branchen durch die Kollektivverträge de facto über Mindestlöhne, die nicht unterschritten werden dürfen. Damit die unteren Einkommensschichten faire Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut haben, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Nun hat Bundeskanzler Christian Kern die Sozialpartner aufgefordert, den Mindestlohn (oder die Lohnuntergrenze) von 1.500 Euro in allen Branchen umzusetzen. Wenn sich die Sozialpartner nicht einigen, soll eine gesetzliche Lösung geschaffen werden, die es dem Sozialminister per Verordnung ermöglichen würde, den Mindestlohn von 1.500 Euro festzulegen.

Bloß kein Lohn-Stillstand

Den Mindestlohn in einem Gesetz verankern? Gewerkschaften und Arbeiterkammer lehnen dies ab (siehe dazu „Wir können’s besser!“). Durch die verpflichtende Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer gelten für Unternehmen die von ihrer Fachorganisation abgeschlossenen Kollektivverträge. Damit werden heute in Österreich rund 98 Prozent der Dienstverhältnisse von kollektivvertraglichen oder ähnlichen Regelungen erfasst. Um zu erreichen, dass der Mindestlohn für alle ArbeitnehmerInnen gilt, will der ÖGB eine Generalvereinbarung für schrittweise höhere Mindestlöhne mit der Wirtschaftskammer abschließen. Bereits im Jahr 2007 gab es die sogenannte Grundsatzvereinbarung. Alle kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden damals in einem Zeitraum von zwei Jahren auf mindestens 1.000 Euro pro Monat angehoben. Da die Arbeitgeber seither nicht mehr bereit waren, die Rahmenvereinbarung für einen nationalen Mindestlohn weiter anzupassen, ist der ÖGB wieder dazu übergegangen, eigene Zielvorgaben für eine Lohnuntergrenze zu formulieren und sie im Rahmen der Kollektivverträge auszuhandeln.

Ziel des ÖGB ist ein Mindestlohn von 1.700 Euro brutto, und zwar 14-mal im Jahr. Das würde einen Stundenlohn von knapp zehn Euro ergeben und soll ein Leben bei Vollzeitarbeit oberhalb der Armutsgrenze ermöglichen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel schrittweise: Die erste Stufe soll dabei die Generalvereinbarung über 1.500 Euro Mindestlohn sein, die der ÖGB noch heuer mit der Wirtschaftskammer abschließen möchte. Mittelfristig soll dieser Wert auf 1.700 Euro steigen. Derzeit gilt in den meisten Kollektivverträgen bereits ein Mindestlohn von 1.500 Euro, die Generalvereinbarung soll garantieren, dass diese Lohnuntergrenze für alle ArbeitnehmerInnen gilt. Denn in manchen Branchen gibt es Nachholbedarf: Bei den FriseurInnen etwa wird der Mindestlohn für gelernte Kräfte erst 2019 auf 1.500 Euro angehoben, bei den Angelernten gilt dies erst ab dem Jahr 2020.

Karger Lohn trotz Vollzeit

„Nur in Ausnahmefällen sollte der Mindestlohn als absolute Untergrenze gelten. Eigentlich müsste sich das Lohnniveau aber in jedem Land am gesamten Wohlstands- und Produktivitätsniveau orientieren“, erklärt Bettina Csoka, Referentin in der Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik der AK Oberösterreich. Wer Vollzeit arbeitet, muss auch genug zum Leben haben. Der Mindestlohn sollte daher nicht nur das Existenzminimum sichern – er muss für ein würdiges Leben reichen und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Noch gibt es in Österreich genug Menschen, die trotz Vollzeitarbeit ihr Alltagsleben gerade noch meistern können. Dieses Faktum bleibt nicht nur auf das Arbeitsleben beschränkt, es setzt sich im Alter fort: Wer in seiner Arbeit nur wenig verdient und daher wenig in die Sozialversicherung einzahlt, muss später mit einer bescheidenen Pension (oder Rente) auskommen.

Recht ohne Mascherl

Der Mindestlohn ist kein Geschenk, denn in der Regel schafft ein/e ArbeitnehmerIn einen größeren Wert, als er/sie Lohn und Sozialabgaben „kostet“. Doch die Wohlstandsverteilung wird immer ungerechter – besonders in den letzten Jahren ist die durchschnittliche Entlohnung bei Weitem langsamer als der durchschnittliche Produktivitätszuwachs gestiegen. AKOÖ-Expertin Csoka: „Ein adäquater Mindestlohn ist ein Baustein, der etwas an der ungerechten Verteilungsentwicklung ändern kann.“

Nach aktuellen Erhebungen der AK Oberösterreich arbeiteten im Jahr 2015 rund 316.500 Menschen das ganze Jahr über Vollzeit und verdienten dabei monatlich weniger als 1.700 Euro brutto. Die Mehrheit dieser Beschäftigten – 219.300 Menschen – erhielten sogar weniger als 1.500 Euro brutto. Dazu kommt, dass bei Weitem nicht alle Beschäftigten Vollzeit arbeiten: Nur knapp etwas mehr als die Hälfte aller österreichischen Erwerbstätigen übt das ganze Jahr hindurch einen Vollzeitberuf aus. Die anderen ArbeitnehmerInnen sind Teilzeit oder saisonal beschäftigt – vorsichtig hochgerechnet sind das weitere 300.000 Menschen, die weniger als zehn Euro brutto pro Stunde verdienen. In Summe würden daher mehr als 600.000 Beschäftigte von dem flächendeckenden Mindestlohn von 1.700 Euro profitieren. Geht es nach der Verdienst-Strukturerhebung der Statistik Austria, ist die Zahl der Betroffenen allerdings noch höher: Im Herbst 2014 haben ihr zufolge sogar 20 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Unternehmen mit zehn oder mehr ArbeitnehmerInnen maximal zehn Euro brutto pro Stunde verdient.

Eine leider allgemeingültige Tendenz lässt sich auch bei der Lohnuntergrenze feststellen: Frauen bekommen häufiger einen Niedriglohn als Männer. Während im Jahr 2015 österreichweit mehr als jede fünfte weibliche Vollzeitbeschäftigte (21,9 Prozent) monatlich weniger als 1.700 Euro brutto verdiente, war es bei den Männern rund jeder zehnte (10,4 Prozent). Bettina Csoka: „Ein höherer Mindestlohn ist nicht nur gerecht, er ist auch wichtig für die Gleichstellung.“

Mehr als die Hälfte aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten mit einem Monatseinkommen unter 1.700 Euro arbeitet entweder im Handel, in der Warenherstellung oder im Hotel- und Gastgewerbe. Die Branche mit der höchsten Prozentzahl an niedrig entlohnten ArbeitnehmerInnen – gemessen an allen Vollzeitbeschäftigten – ist das Hotel- und Gastgewerbe: Österreichweit verdiente 2015 mehr als jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte (56 Prozent) in diesem Bereich weniger als 1.700 Euro monatlich. „Aber genau in diesen Branchen wird sehr hart gearbeitet“, hält Bettina Csoka fest. Die Anforderungen dieser Jobs gehen auch bei geringem Verdienst an die Substanz: langes Stehen, schweres Tragen, lange Arbeitszeiten, ständige Verfügbarkeit. Besonders im Dienstleistungsgewerbe ist noch dazu Freundlichkeit zu den KundInnen gefragt, auch wenn es privat schlecht geht.

Foto (C) Michael Mazohl
Der Mindestlohn sollte bei Vollzeitarbeit nicht nur das Existenzminimum sichern. Das meist hart verdiente Geld muss für ein würdiges Leben reichen und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Doch mehr als 300.000 Menschen in Österreich, die Vollzeit arbeiten, verdienen weniger als 1.700 Euro brutto im Monat. Es ist höchste Zeit, dass sich da etwas ändert.

Mindestlohn in Deutschland

Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es durchaus sinnvoll, die unteren Einkommen zu erhöhen. Nach langjährigen Diskussionen wurde Anfang 2015 in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Skeptiker besonders auf Seite der Arbeitgeber warnten und sprachen vom Verlust der Arbeitsplätze und der Abwanderung ins Ausland. Bis jetzt hat sich dieses Szenario nicht bewahrheitet. Durch den Lohnzuwachs bei den untersten Einkommen ist die Binnennachfrage gestiegen und hat zu einem leichten Beschäftigungszuwachs geführt. Überdurchschnittlich hohe Lohnzuwächse (insbesondere für Frauen, für Beschäftigte in Ostdeutschland und die Branchen Gastronomie und Einzelhandel) summierten sich zu einem deutlichen Kaufkraftgewinn und sorgten für ein Plus an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zusätzlich ist wie beabsichtigt die Zahl der sogenannten (und schlecht bezahlten) Minijobs gesunken.

Mit 1. Jänner 2017 ist die Lohnuntergrenze um vier Prozent angehoben worden. Der nun geltende Stundenlohn von 8,84 Euro ist aber im Vergleich zu den Nachbarländern immer noch ein niedriger Wert. In Frankreich sind es etwa 9,76 Euro, in den Niederlanden 9,52 Euro, in Belgien 9,28 Euro. Luxemburg ist Spitzenreiter in der EU mit 11,27 Euro. In Großbritannien muss umgerechnet mit 8,79 Euro etwas weniger als in Deutschland gezahlt werden – allerdings nur wegen der Abwertung der Landeswährung, die mit dem Brexit-Votum einherging. Bei einem stabilen Umrechnungskurs wäre der Stunden-Mindestlohn 9,92 Euro (siehe „Am (europäischen) Prüfstand“).

Prekäre Untergrenzen

In 22 EU-Mitgliedsländern wird ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn vorgeschrieben. Die südeuropäischen EU-Staaten haben Lohnuntergrenzen zwischen 3,35 Euro in Griechenland und 4,29 Euro in Spanien. Auch wenn das Leben dort billiger ist, reicht die Lohnuntergrenze kaum zum Überleben. Noch prekärer schaut es in den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern aus. Dort sind die Mindestlöhne deutlich niedriger, auch wenn sie aufholten. In Polen müssen jetzt etwa 2,65 Euro pro Stunde gezahlt werden. Auch in 80 Ländern außerhalb der EU gibt es Mindestlöhne. In Moldawien beträgt die Untergrenze für Löhne laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umgerechnet 56 Cent, in Brasilien sind es 1,10 Euro und in der Türkei 2,73 Euro. Die USA zahlen mindestens 6,85 Euro pro Stunde, Australien 11,89 Euro.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist dann vernünftig, wenn es eine geringe Abdeckung durch Tarifverträge gibt. So sind in Deutschland nur etwa 60 Prozent der Branchen tariflich gebunden. In Österreich, bei einer Kollektivvertragsabdeckung von 98 Prozent, wird in der Regel Lohn oder Gehalt direkt von Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen verhandelt. Ein Mindestlohn-Gesetz würde daher die Handlungsspielräume und auch den Einfluss der ArbeitnehmerInnen einschränken. So regeln etwa die Kollektivvertragsverhandlungen nicht nur die untersten Lohngruppen, sondern das gesamte Lohngefüge der Branche.

Foto (C) Michael Mazohl

Den Wirtschaftskreislauf ankurbeln

Mit dem Mindestlohn hat sich auch Simon Sturn auseinandergesetzt. Er forscht am Institute for Ecological Economics, Department of Socioeconomics an der WU Wien: „Mindestlöhne haben in vielen Ländern, etwa den USA, Großbritannien und Deutschland, nicht zu den befürchteten starken Beschäftigungsverlusten geführt, sondern gingen allenfalls mit geringen Beschäftigungseffekten einher.“ Sturn erwähnt auch, dass aufgewendete Gelder wieder in die Wirtschaft investiert werden.„Gemäß einer Studie von Aronson und Koautoren zu den USA führen Mindestlohnerhöhungen zu einem starken Anstieg der Konsumausgaben; dies kann dazu beitragen, die Ökonomie zu stimulieren“, zitiert Wirtschaftsexperte Sturn. Lohnerhöhungen für NiedrigverdienerInnen landen eher selten auf dem Sparbuch, zumeist fließen sie direkt in den Wirtschaftskreislauf.

Weshalb sich die Beschäftigungseffekte von gering negativ bis gering positiv entwickeln, darüber wird gerade eine wissenschaftliche Debatte geführt. Ein Grund für dieses Ergebnis könnte die durch den höheren Mindestlohn verlängerte durchschnittliche Verweildauer im Betrieb sein. Schlussfolgerung: Die Arbeitsplatz-Zufriedenheit der Beschäftigten wird größer, die Unternehmer sparen Kosten, die sie für die Anwerbung und Ausbildung von neuen ArbeitnehmerInnen aufwenden müssten.

Trotz der hohen Abdeckung durch den Kollektivvertrag gibt es in Österreich berufstätige Menschen, die nicht seinen (vollen) Schutz genießen, etwa freie DienstnehmerInnen. Zwar profitierten sie in den letzten Jahren von sozialrechtlichen Verbesserungen, doch gilt der arbeitsrechtliche Schutz des Kollektivvertrages für sie nicht automatisch.

Ebenso sind Scheinselbstständige, die faktisch von einem Auftraggeber abhängig sind und damit auch ähnliche Tätigkeiten wie ArbeitnehmerInnen ausüben, von einem Kollektivver-trag ausgenommen.

Daher lautet eine Forderung der ArbeitnehmerInnenseite, den kollektivvertraglichen Schutz für diese Gruppe auszuweiten. AK-Expertin Bettina Csoka: „Durch die Zunahme der Digitalisierung und des Crowdworking wird die Scheinselbstständigkeit auch in Zukunft ein Thema sein. Deshalb ist es wichtig, diese Entwicklungen intensiv weiter zu verfolgen.“

Deutlich darunter

Nicht unter einen Kollektivvertrag fallen überdies auch ArbeitnehmerInnen, die etwa bei ÄrztInnen oder RechtsanwältInnen angestellt sind. Mancher Verdienst liegt dabei deutlich unter den angepeilten Mindestlohnwerten. So gilt bei KanzleimitarbeiterInnen in Rechtsanwaltsbüros statt eines österreichweit gültigen Kollektivvertrages mit geregelten Gehaltsstufen und Vorrückungen nur eine sogenannte „Entlohnungsrichtlinie“. Diese liegt aktuell bei 1.250 Euro brutto im Monat und wurde erst mit Jahresbeginn um 100 Euro erhöht.

„Während ihre Chefs zu den Spitzenverdienern im Land zählen, kommen die überwiegend weiblichen Bürokräfte in Österreichs Rechtsanwaltskanzleien auf ein recht karges Salär“, schrieb der „Kurier“ im März.

„Es ist auch wichtig, dass Lehrlinge mehr verdienen“, erklärt Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Er fordert die Erhöhung der sogenannten Mindestlehrlings-Entschädigung auf 700 Euro. Steigt der Mindestlohn auf 1.500 Euro, wird freilich auch der Abstand zwischen dem Lehrlings- und HilfsarbeiterInnen-Einkommen größer.

Fairer Lehrlingslohn

„Durch den höheren Lohnunterschied würde die Hilfsarbeit im Vergleich zur Lehre deutlich attraktiver werden“, betont Ernszt. „Warum sollten FloristInnen eine Lehrausbildung absolvieren, bei der man im ersten Lehrjahr 400 Euro verdient, wenn HilfsarbeiterInnen mit bis zu 1.600 Euro rechnen können?“ Gerade jene Jugendlichen, die in finanziell prekären Verhältnissen leben müssen, werden zur Entscheidung gezwungen, ob sie sich das leisten können. Der ÖGJ-Vorsitzende: „Das darf keinesfalls passieren – Bildung ist noch immer der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.“

Lohngerechtigkeit schaffen

Aus gewerkschaftlicher Sicht sind Mindestlöhne wünschenswert, notwendig und vor allem im untersten Bereich ständig weiterzuentwickeln. Auch sollten weitere Maßnahmen folgen: die Einbeziehung dienstnehmerähnlicher Personen in die kollektivvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten; Lückenschluss für die Bereiche, die nicht von einem Kollektivvertrag oder einer anderen Mindestlohnvorschrift erfasst sind – also durch die unbedingte Geltung des ortsüblichen und angemessenen Entgelts (siehe auch „Wer sind die zwei Prozent?“).

Die Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Unterentlohnung einhalten – etwa gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern, korrekte Einstufung laut Kollektivvertrag, korrekte Bezahlung der Über- und Mehrarbeitsstunden.

Die Kontrollen und Sanktionen für unterkollektivvertragliche Entlohnung sollten ausgebaut werden (siehe „Kontrolle ist besser“). Viele Menschen werden für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlt oder verdienen weniger als vorgeschrieben – dadurch werden sie auch in die Armut gedrängt. Funktionierende kollektivvertragliche Mindestlohnsysteme sind den gesetzlichen immer überlegen – und sie müssen ausgebaut werden.

Von
Christian Resei

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/17.

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1.500 Euro in immer mehr Branchen

In immer mehr Branchen konnte bereits der Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für Vollzeitstellen erreicht werden. Seit Jänner gilt er etwa für Arztangestellte, seit März bei Ordensspitälern und SchädlingsbekämpferInnen und seit Anfang April bei den Speditions- und Lagereibetrieben. In manchen Branchen werden sie den MitarbeiterInnen zwar noch nicht bezahlt, aber immerhin hat man sich auf Zeitpläne geeinigt, wann es so weit sein wird: Im Hotel- und Gastgewerbe ist es im Mai 2018 so weit, FriseurInnen müssen sich noch bis April 2019 gedulden.

In manchen Branchen hingegen ist weiterhin völlig unklar, wann die Arbeitgeber ihren Beschäftigten die 1.500 Euro Mindestlohn bezahlen werden. Dazu gehören etwa Angestellte von RechtsanwältInnen und NotarInnen, FloristInnen und BilleteurInnen in Lichtspieltheatern.

Ziel des ÖGB ist es aber nicht nur, sämtliche Kollektivverträge auf den Mindestlohn von 1.500 Euro zu steigern. Vielmehr strebt man eine Generalvereinbarung mit der Wirtschaftskammer an, in der die schrittweise Erreichung von 1.700 Euro Mindestlohn bzw. -gehalt in allen Kollektivverträgen festgelegt ist. A. R.

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