1.500 Euro in immer mehr Branchen
In immer mehr Branchen konnte bereits der Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für Vollzeitstellen erreicht werden. Seit Jänner gilt er etwa für Arztangestellte, seit März bei Ordensspitälern und SchädlingsbekämpferInnen und seit Anfang April bei den Speditions- und Lagereibetrieben. In manchen Branchen werden sie den MitarbeiterInnen zwar noch nicht bezahlt, aber immerhin hat man sich auf Zeitpläne geeinigt, wann es so weit sein wird: Im Hotel- und Gastgewerbe ist es im Mai 2018 so weit, FriseurInnen müssen sich noch bis April 2019 gedulden.
In manchen Branchen hingegen ist weiterhin völlig unklar, wann die Arbeitgeber ihren Beschäftigten die 1.500 Euro Mindestlohn bezahlen werden. Dazu gehören etwa Angestellte von RechtsanwältInnen und NotarInnen, FloristInnen und BilleteurInnen in Lichtspieltheatern.
Ziel des ÖGB ist es aber nicht nur, sämtliche Kollektivverträge auf den Mindestlohn von 1.500 Euro zu steigern. Vielmehr strebt man eine Generalvereinbarung mit der Wirtschaftskammer an, in der die schrittweise Erreichung von 1.700 Euro Mindestlohn bzw. -gehalt in allen Kollektivverträgen festgelegt ist. A. R.