Obwohl die Regierung Personalaufstockungen in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes plant, sollen die ausgegliederten Unternehmen wie die ÖBB oder die Statistik Austria rund 2.000 Arbeitsplätze einsparen. Ökonomisch unsinnig ist die Streichung von 171 Planstellen in der Finanzverwaltung. Zudem scheinen in den aktuellen Budgetunterlagen 80 Planstellen, die noch Anfang 2018 in der Finanzverwaltung angesetzt waren, nun jeweils zur Hälfte im Verfügungsbereich von Kanzler und Vizekanzler auf. Langfristig können Kürzungen – gerade bei der innerhalb der Finanzverwaltung angesiedelten Betriebsprüfung – den Staat teuer zu stehen kommen: Ein Betriebsprüfer bringt durchschnittlich das bis zu 30-Fache seines Jahresgehalts an Steuern ein. Im Jahr 2016 betrug das steuerliche Mehrergebnis aus allen Prüftätigkeiten rund 1,8 Milliarden Euro – dies entspricht etwa der Finanzierung jedes dritten Kindergartens und jeder dritten Volksschule.
Während in der Finanzverwaltung gespart wird, soll es für Unternehmen im Rahmen einer Ausweitung des sogenannten „Horizontal Monitorings“ weniger Kontrollen geben. Zudem werden die Strafzahlungen für Verstöße seitens der Unternehmen – etwa gegen Arbeitszeitregelungen – künftig gedeckelt. Die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie Lohn- und Sozialdumping wäre allerdings ein wichtiger Schritt für eine Reduktion ungerechter Arbeitsbedingungen sowie eine gerechtere Steuerstruktur.
Leere Versprechen
Entgegen den Ankündigungen im Regierungsprogramm sind für die Bekämpfung von Steuerbetrug und -umgehung keine großen Maßnahmen geplant. Dies wird durch die geplante Reduktion der Zahl der FinanzprüferInnen und das Ablehnen der Veröffentlichung der Unternehmensberichte im Rahmen des Country-by-Country-Reportings (CbCR) seitens des Finanzministers noch verschärft. Damit bleibt die Verteilung der Erträge, Steuern und Geschäftstätigkeit multinationaler Konzerne weiter unter Verschluss, obwohl dies ein wichtiger erster Schritt in Richtung einer fairen Besteuerung wäre.
Mehr für manche
Der Familienbonus ist mit budgetierten Mindereinnahmen von über einer Milliarde Euro die steuerlich bedeutendste Maßnahme. Laut einer Schätzung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik werden rund zehn Prozent der Haushalte nicht davon profitieren – dies betrifft rund 150.000 Kinder, und weitere 26 Prozent der Haushalte können die Maßnahme nicht zur Gänze ausschöpfen – dies betrifft rund 550.000 Kinder. Familienpolitisch bedeutet die Steuersenkung für Familien einen weiteren Anstieg des im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Anteils an Geldleistungen. Eine äquivalente Steigerung der Ausgaben für die Kinderbetreuung hätte hingegen unter anderem die Finanzierung von 37.000 neuen Plätzen für die Frühförderung, flächendeckend ganztägig und ganzjährig geöffneten Kindergärten sowie das zweite kostenlose Kindergartenjahr für alle möglich gemacht.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Tourismus von 13 auf zehn Prozent kostet rund 120 Millionen Euro. Angesichts immer neuer Nächtigungsrekorde und steigender Preise sind beträchtliche Gewinnsteigerungen der Hoteliers zu erwarten – die dafür weder zusätzliche Investitionen tätigen noch die Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten verbessern müssen.
Später spürbare negative Folgen
Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik braucht einen Wohlfahrtsstaat, auf den die Menschen sich in schwierigen Situationen verlassen können. Gerade jene Bereiche, in denen aktuell besonders bei benachteiligten Gruppen gekürzt wird, sollten daher ausgebaut werden: Arbeitsmarkt, Frühförderung, Bildung und Pflege. Von den neuen Maßnahmen im vorliegenden Budgetentwurf profitieren hingegen insbesondere Tourismusunternehmen, aber auch jene Unternehmen, die sich nicht an Gesetze halten. Der Familienbonus kann von einem Drittel der Familien nicht bzw. nicht im vollen Ausmaß in Anspruch genommen werden. In diesem Sinne ist das Budget eines der vergebenen Chancen – in einigen Jahren, wenn die Konjunktur wieder abflacht, kann dies deutlich spürbar werden.
Romana Brait
Abteilung Wirtschaftswissenschaft der AK Wien
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/18.
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