Vier Insider berichten, wie österreichische Unternehmer versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen, möchten alles selbst bestimmen, sehen es als Störung, wenn
Betriebsräte Fragen stellen“, beschreibt André Forster, der Regionalsekretär der GPA-djp in Oberösterreich, die Gründe, warum Unternehmer die Gründung von Betriebsräten verhindern wollen. „Oft geht es auch um Einstufungen, Zulagen, Zuschläge, da steckt dann auch ein finanzielles Motiv dahinter.“ Sein Kollege Ralph Sternjak, GPA-djp-Regionalsekretär in Kärnten, kennt das: „Vor allem unerfahrene GeschäftsführerInnen in kleinen Unternehmen wollen oft nicht, dass ihnen jetzt jemand auf die Finger schaut, Einblick in die Finanzen hat, sich die Arbeitszeitbestimmungen genauer anschaut. Oft haben sie aber auch Angst, dass sie etwas falsch machen.“ Die Gewerkschaft versuche zwar, Vorbehalte in Gesprächen mit der Geschäftsführung auszuräumen. In einigen Fällen treffen die Versuche, einen Betriebsrat zu gründen, dennoch auf Widerstand.
Der Klassiker: Einschüchterung
Widerstände bei der Betriebsratsgründung:
- Drohung mit der Kürzung von Sozialleistungen
- Drohung mit einem persönlichen Karrierestopp des Betriebsrats
- Ungerechtfertigte Kündigung von BetriebsratskandidatInnen
- Einschüchterungen anderer potenzieller KandidatInnen
Das beliebteste Mittel, zu dem Arbeitgeber greifen, um Betriebsratsgründungen zu verhindern, ist Einschüchterung. „Der Klassiker ist, dass man den ArbeitnehmerInnen droht, ihnen ab dem Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat gegründet wird, jegliche Sozialleistungen, die das Unternehmen gewährt, zu streichen“, berichtet Reinhold Binder, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE. Zum Teil passiert das ganz vertraulich, in Einzelgesprächen mit jenen MitarbeiterInnen, die für den Betriebsrat kandidieren könnten.
Oft arbeiten GeschäftsführerInnen über die Gerüchteküche. Die Vorgesetzten malen dann drohende negative Konsequenzen an die Wand. Ein anderes beliebtes Muster ist, KandidatInnen direkt anzugreifen: „Da sagt der Geschäftsführer: ,Dir ist eh klar, dass du dich, wenn du auf der Liste für den Betriebsrat bist, in unserem Unternehmen nicht mehr weiterentwickeln wirst.‘“ So etwas werde oft auch ganz offen ausgesprochen.
Manchmal gehen Arbeitgeber sogar noch einen Schritt weiter: Um die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, greifen manche Geschäftsführer zur ungerechtfertigten Kündigung von BetriebsratskandidatInnen. Häufig geschieht dies ohne jegliche Begründung. Dass viele dieser Kündigungen vor Gericht angefochten werden können, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Denn das Ziel dahinter ist die Einschüchterung anderer potenzieller KandidatInnen oder auch der gesamten Belegschaft. Reinhold Binder kennt das aus der Praxis: „Ab dem Zeitpunkt, an dem rauskommt, dass dieser oder jener Kollege sich als Betriebsrat aufstellen lässt, wird oft scharf geschossen: Auflösung des Dienstverhältnisses, fertig. Das löst bei den im Unternehmen verbliebenen Kollegen und Kolleginnen natürlich Angst aus.“