Betriebsräte ohne Grenzen

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Inhalt

  1. Seite 1 - Bedarf an grenzüberschreitender Interessenvertretung
  2. Seite 2 - Gemeinsame soziale Mindeststandards
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Wenn Unternehmen und Ländergrenzen immer mehr verschmelzen, braucht es eine internationale ArbeitnehmerInnenvertretung - den Europäischen Betriebsrat.
Renault, OMV, EVN, Siemens, Uni-Credit oder die Erste Group haben eines gemeinsam: Diese Unternehmen haben Standorte und Tochterunternehmen in mehr als nur einem Land. Wesentliche Unternehmensentscheidungen, die für alle Länder gelten, werden zentral am jeweiligen Hauptsitz getroffen und dann an den verschiedenen Standorten umgesetzt. Bei solchen grenzüberschreitenden Unternehmens- und Entscheidungsstrukturen stoßen die Interessenvertretungen zunehmend an ihre Grenzen, denn ihre Handlungsfähigkeit ist in hohem Maß auf den nationalen Rahmen beschränkt. Diese Herausforderung war vor mehr als 20 Jahren der Anstoß für die EU-Gesetzgebung zur Gründung des sogenannten Europäischen Betriebsrates.

30 Jahre Warten

Bereits in den 1960er-Jahren äußerten die Gewerkschaften Bedarf an einer europaweiten, grenzüberschreitenden ArbeitnehmerInnenvertretung, um die Ebene der nationalen Belegschaftsvertretungen zu ergänzen. Erst dreißig Jahre später sollte der Wunsch in Erfüllung gehen. Aufgrund der Einführung des EU-Binnenmarktes und des veränderten Vertrages der Europäischen Gemeinschaft gab das 1992 eingeführte Mehrheitsverfahren grünes Licht für die Gründung Europäischer Betriebsräte. Als Rechtsgrundlage für dessen Gründung gilt die am 22. September 1994 beschlossene Europäische Betriebsratsrichtlinie, die im Jahr 2009 auf Drängen der Gewerkschafen in Europa novelliert wurde. Darin vorgesehen ist eine grenzüberschreitende, europaweite ArbeitnehmerInnenvertretung mit Konsultations- und Informationsrecht in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der EU.

Tu felix Austria?

Die EBR-Richtlinie 2009/38/EG wurde – je nach nationaler Präferenz einmal mehr oder weniger – in den 28 EU-Mitgliedsländern umgesetzt. Wolfgang Greif, Vorsitzender des EU-Ausschusses in der AK Wien und Leiter der Europaabteilung der GPA-djp, zeigt sich über die Umsetzung der Richtlinie in Österreich zufrieden. „Es wurden in einzelnen Punkten auch die Möglichkeiten ausgeschöpft, dort, wo die Richtlinie den Mitgliedstaaten weiterführende Regelungen einräumt, Konkretisierungen vorzunehmen“, sagt Wolfgang Greif. So geschehen sei dies beispielsweise hinsichtlich einer konkreteren und umfassenderen Definition, bei welchen Entscheidungen es sich um eine sogenannte „länderübergreifende Angelegenheit“ handelt und somit der EBR befasst werden muss.

Wie sehr ist der EBR in Österreich verankert? Bisher haben knapp 20 europaweit bzw. global agierende Unternehmensgruppen mit Sitz der Konzernzentrale in Österreich einen Europäischen Betriebsrat gegründet. „In diesen Fällen laufen die Verhandlungen zur Etablierung eines EBR nach österreichischem Recht ab, und die österreichischen Betriebsräte und die zuständige Gewerkschaft übernehmen hier zumeist die leitende Steuerungsfunktion“, sagt Wolfgang Greif. Dazu gesellen sich noch einige multinationale Konzerne mit Stammsitz außerhalb der EU, die Österreich als europäischen Konzernsitz gewählt haben. In der überwiegenden Anzahl sind aber österreichische Betriebsräte und Gewerkschaften mit Euro-Betriebsräten in Konzernen konfrontiert, die ihren Stammsitz in einem anderen EU-Land und an einem oder mehreren Standorten in Österreich haben. Und der EBR wächst, nicht nur in Österreich: Jährlich kommen zusätzlich zu den bereits mehr als 1.100 bestehenden Gremien rund 30 bis 40 neue, von den nationalen Gewerkschaften ausverhandelte Europäische Betriebsräte dazu.

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Komplexe Situation

In großen, internationalen Unternehmen stehen Euro-Betriebsräte oft vor Herausforderungen, mit denen nationale Betriebsräte weniger konfrontiert sind. Verschiedene Rechtssysteme, Begriffsdefinitionen und Sprachenvielfalt können zu Missverständnissen führen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich Unternehmensleitungen nur allzu oft nicht an den Kern der EU-Gesetzgebung halten. Denn laut dieser müssen die ArbeitnehmerInnenvertretungen bereits vor Entscheidungsfindung über geplante Veränderungen im Unternehmen bzw. im Konzern informiert werden – beispielsweise über Restrukturierungspläne. Darauf muss eine seriöse Anhörung stattfinden, damit auch die Sicht des EBR noch miteinbezogen werden kann. Betriebsräte werden jedoch von vielen Unternehmensleitungen „übersehen“, vor allem bei Konzernen in Ländern, in denen keine stabile Gewerkschaftskultur vorhanden ist.

Mangelnde Akzeptanz

Tendenziell hängt die Qualität der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Betriebsrat ohnehin von der Akzeptanz der Geschäftsführung ab. „Je mehr der soziale Dialog – die Kooperation zwischen Management und Betriebsrat – zum guten Standard der Unternehmenskultur in der Konzernzentrale gehört, desto produktiver zumeist auch die länderübergreifende Zusammenarbeit“, sagt Greif. So ist in skandinavischen, deutschen und österreichischen Konzernen zumeist eine bessere Kooperation gegeben als etwa in US-amerikanischen, britischen oder französischen Unternehmen. Denn wenn bereits auf nationaler Ebene Konflikte vorherrschen, stößt auch die EBR-Arbeit auf weniger fruchtbaren Boden. Langfristig gesehen, müssen Betriebsräte noch professioneller agieren und zu einem fixen Faktor der Unternehmensplanung werden, um gleichermaßen von der Geschäftsleitung akzeptiert und in Firmenentscheidungen miteinbezogen zu werden.

Der grenzüberschreitende Kampf für die Rechte der ArbeitnehmerInnen in der EU lohnt sich trotz alledem: In seinem fast zwanzigjährigen Bestehen konnte der Europäische Betriebsrat nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa schon einige Erfolge verzeichnen. In mehreren Fällen wurden bei Restrukturierungen mit sozialverträglichen Maßnahmen harte Einschnitte verhindert und die Auswirkungen auf die Belegschaft abgemildert. Österreich gilt dank einer guten Gesetzgebung vielerorts als Modell, in dem die Betriebsräte mit starken Instrumenten ausgestattet sind. So kann beispielsweise der Betriebsrat im Falle einer Werksschließung einen Sozialplan einklagen und können somit den ArbeitnehmerInnen Kompensationszahlungen ausgezahlt werden.

Wichtige Rolle

In vielen anderen EU-Ländern sind solche sozialen Maßnahmen in der Gesetzgebung nicht vorgesehen – daher ist es von umso größerer sozialpolitischer Bedeutung, wenn etwa auch über den Europäischen Betriebsrat Sozialpläne und -leistungen in Ländern ausgehandelt werden, in denen dies innerstaatlich nicht vorgesehen ist. Hinzu kommen Interventionen seitens des EBR bei Übernahmeverhandlungen bis hin zur Rettung ganzer Standorte. In zahlreichen Fällen war der EBR auch Ausgangspunkt zur Einrichtung von lokalen und nationalen Belegschaftsvertretungen in bislang vertretungsfreien Länderstandorten.

Im November 2018 bekannten sich die 28 EU-Staaten in einer Erklärung dazu, gemeinsame soziale Mindeststandards voranzutreiben, darunter faire Löhne, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und angemessene Pensionen. Auch bei der Umsetzung dieser Initiative kommt den Europäischen Betriebsräten eine wichtige Rolle zu. Denn es liegt auch an ihnen, mit spürbaren Projekten der Initiative Leben einzuhauchen – in erster Linie gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen – und den Menschen damit auch zu beweisen, dass die EU entscheidend zu der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen beiträgt.

Der Elefant im Porzellanladen

Ein weiteres Anliegen, das jeder EBR aktiv angehen sollte, ist, die Arbeitsmarktchancen Jugendlicher und Älterer gerade auch in der eigenen Unternehmensgruppe zu verbessern. „Der Elefant im Porzellanladen ist allerdings der bevorstehende Brexit, den es zu bewältigen gilt. Großbritannien muss sich rasch festlegen, welchen Weg es nun einschlagen will“, sagt Wolfgang Greif. „Davon hängt es letztendlich auch ab, ob EU-Recht auch künftig Rechtswirkung entfalten wird und wie es mit bestehenden Euro-Betriebsräten und britischen EBR-Mitgliedern nach einem formalen EU-Austritt weitergeht.“

Von
Maja Nizamov
Freie Journalistin

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/18.

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