ArbeitnehmerInnen wird vieles zugemutet. Als Beschäftigte gehen sie oft krank arbeiten und werden sogar im Krankenstand gekündigt.
Als Arbeitssuchende müssen sie viel auf sich nehmen, um trotz der geringen Zahl offener Stellen einen Arbeitsplatz zu finden.
Viele von ihnen haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, der aber so niedrig ist, dass sie eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung brauchen. Dafür wird ihnen zugemutet, alles was sie besitzen, offenzulegen.
Von Ausgewählt und zusammengestellt von Adi Buxbaum und Sybille Pirklbauer, Arbeiterkammer
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 2/16.
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