Späte Chance auf Gewerkschaft

Europa und seine Nachbarn an der Südküste des Mittelmeers verbindet eine lange – manchmal kriegerische, manchmal friedliche – Geschichte. Aber in den vergangenen 200 Jahren war dieser große Kulturraum, der Europas Entwicklung entscheidend beeinflusst hatte, nur mehr eine Ansammlung von Kolonien europäischer Mächte. War es schon für die ArbeitnehmerInnen in den europäischen Staaten alles andere als leicht, sich Gewerkschaften zu erkämpfen, so hatten es die Einheimischen in den Kolonien noch viel schwerer, die bestehenden Koalitionsverbote zu unterlaufen. Selbst die eingewanderten EuropäerInnen mussten bei Gewerkschaftsgründungen mit Widerstand seitens der Kolonialbehörden rechnen. Trotzdem gelangen sie in Ägypten und Algerien schon vor 1900. In Ägypten waren einheimische Tabak-, Hafen- und Straßenarbeiter die Pioniere, in Algerien legten französische Buchdrucker den Grundstein zum Gewerkschaftsaufbau. Einheimische algerische Arbeiter und Angestellte konnten den Gewerkschaften nicht beitreten, erst nach 1900 und vor allem nach dem Ersten Weltkrieg änderte sich dies. In Marokko verbot die Kolonialverwaltung bis 1914 jede Gewerkschaftsgründung. Bei Kriegsbeginn erhielten dann die französischen ArbeiterInnen das Koalitionsrecht, die MarokkanerInnen mussten darauf bis 1937 warten. Ebenfalls zwischen den beiden Weltkriegen entstanden die ersten Gewerkschaften in Tunesien.

Unter den Bedingungen der Kolonialherrschaft konnte sich die Gewerkschaftsbewegung nur langsam weiterentwickeln, in Ägypten bestanden aber zum Beispiel 1919 immerhin 42 kleinere Organisationen. Organisiert waren hauptsächlich landwirtschaftliche ArbeiterInnen, ArbeiterInnen in der Textilindustrie und im Bergbau sowie TransportarbeiterInnen. Etwas bessere Rahmenbedingungen wurden geschaffen, als in England und Frankreich PolitikerInnen aus Arbeiterparteien an den Regierungen beteiligt wurden. Das französische Gesetz über die Gewerkschaftsfreiheit in den Kolonien von 1937 hatte allerdings vorerst noch keine praktische Bedeutung, da die Eroberung Frankreichs durch Hitler-Deutschland und das mit den Nazis zusammenarbeitende rechte Pétain-Regime seine Umsetzung verhinderten. Dazu kam es erst 1952. Im britischen Bereich förderte die Regierung zunächst die Beschäftigung organisierter englischer ArbeitnehmerInnen in den Kolonien. 1940 folgte dann das Gesetz, das auch einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gewerkschaftsfreiheit zusicherte. Die anderen wichtigen Kolonialmächte ließen dagegen weiter keine Gewerkschaften zu.

In den Unabhängigkeitskriegen Nordafrikas nach 1945 spielten die Gewerkschaften eine bedeutende Rolle. Das galt besonders für Tunesien, wo sich die Organisation auch nicht so stark von den folgenden neuen Diktaturen vereinnahmen ließ wie die Gewerkschaften in den benachbarten Staaten. 2011 erreichte in Tunesien ein Generalstreik das Ende der Diktatur.

Zusammengestellt und kommentiert von Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

Von Brigitte Pellar

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/14.

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