Pensionskassen | Schutzverband der Pensionskassenberechtigten

Weil die Entwicklung auf den Börsen nicht so erfolgte wie erwartet, wurde im Jahr 2003 die gesetzlich vorgeschriebene Mindestertragsgarantie für Pensionskassen per Gesetz praktisch abgeschafft. Kurz danach hätten die Pensionskassenversicherer Nachzahlungen an die Berechtigten leisten müssen. Diese gesetzliche Schützenhilfe bedeutete für die Betroffenen, dass sie in Summe vielen Millionen Euro verloren. Zwar müssen nun Pensionskassen aufgrund der negativen Erfahrungen per Gesetz eine verpflichtende Mindestertragsrücklage halten. Die Kosten dafür wurden nicht aus dem Eigenkapital der Gesellschaften, sondern auf die Bezieher abgewälzt, kritisiert der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten. Ingrid Reischl, stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), unterstützt die Forderungen des Schutzverbandes und verlangt von der Politik, durch entsprechende gesetzlichen Änderungen im Pensionskassengesetz wieder das Vertrauen in die zweite Pensionssäule herzustellen. »Offenbar fühlt sich die Politik aber den Interessen der Aktionäre der Pensionskassen (Anmerkung: vielen großen Banken und Versicherungen) stärker verpflichtet als jener Menschen, die im Glauben an eine sichere Zusatzpension, die ihnen auch zugesagt wurde, einer Pensionskassenlösung zugestimmt haben«, so Reischl.

W. L

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