Organisierter Sozialbetrug: Kein Kavaliersdelikt

Statt einer neuen »Sozialschmarotzerdebatte« fordert der ÖGB im Zusammenhang mit der Aussage von Justizministerin Miklautsch, dass Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt sein darf, schnell Verschärfung der Sanktionen gegen das Schwarzunternehmertum und die Aufnahme des organisierten Sozialbetrugs als strafrechtlichen Tatbestand ins Strafgesetzbuch. »Denn Schwarzunternehmertum schädigt die -Sozialversicherung und die öffentliche Hand. Zudem werden die betroffenen Arbeitnehmer geschädigt, da sie meist zu wenig Entlohnung für ihre Arbeit bekommen und um ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche umfallen«, so Richard Leutner, Leitender Sekretär des ÖGB.

Konkret fordert der ÖGB:

  • Einführung des Strafrechtsbestandes »Sozialbetrug«;
  • wirksame Kontrollmöglichkeiten nicht angemeldeter Beschäftigung durch die Verpflichtung, Arbeitskräfte sofort bei Arbeitsbeginn zur Sozialversicherung anzumelden;
  • höhere Strafsätze im Verwaltungsrecht bei illegaler Beschäftigung;
  • Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei jenen, die Profite aus der illegalen Beschäftigung ziehen;
  • Ausweitung der personellen Ressourcen der Kontrollbehörden;
  • stärkere Haftung der Generalunternehmer bei illegaler Ausländerbeschäftigung, bei Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen und Nichtabfuhr der Sozialversicherungsbeiträge durch die Subunternehmer.

Von W. L.

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

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