ÖGJ | Recht auf Mitbestimmung

In einer Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) wurde am 19. Mai 2010 Lehrlingen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen endlich das Recht auf die Wahl von JugendvertrauensrätInnen (JVR) gesichert. „Damit wurde eine wichtige Forderung der Gewerkschaftsjugend Wirklichkeit“, erklärte ÖGJ-Bundesvorsitzender Jürgen Michlmayr: „Endlich bekommen auch Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen das Recht, ihre Vertrauensleute zu wählen, wie das in Betrieben mit den Jugendvertrauensräten selbstverständlich ist.“
Aber noch immer haben nicht alle Lehrlinge das Recht auf demokratische Vertretung im Betrieb. Immer mehr Jugendliche treten nicht mit Beendigung der Pflichtschule mit etwa 15 Jahren in die Lehre ein, sondern erst, nachdem sie einige Jahre eine weiterbildende Schule oder einen anderen Ausbildungszweig besucht haben.
Viele dieser Lehrlinge können weder aktiv noch passiv an einer Jugendvertrauensratswahl teilnehmen, obwohl sie in der betrieblichen Praxis vom Jugendvertrauensrat informiert und betreut werden.
„Die ÖGJ fordert daher die Anhebung des Wahlalters zum aktiven Wahlrecht von derzeit 18 Jahren auf 21 Jahre für alle ArbeitnehmerInnen, und das Wahlrecht für alle, die darüber hinaus in ei-nem Lehrverhältnis stehen“, so Michlmayr. Auch die Rechte der JugendvertrauensrätInnen, zum Beispiel auf Bildungsfreistellung, müssen gestärkt werden.
Mehr Infos: www.oegj.at/jugendvertrauensrat

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 05/2010.

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