ÖGB: Mehr Rechte für Betriebsräte!

Der Leitantrag des ÖGB-Bundesvorstands an den Bundeskongress im Juni enthält neben politischen Forderungen zur Bildungs-, Pensions-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitik auch viele Punkte, um das Leben der BetriebsrätInnen zu erleichtern und die Mitbestimmung zu stärken.
„Die Wirtschaft verändert sich, und an die neue Lage müssen auch die Rechte der BelegschaftsvertreterInnen angepasst werden“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Der Bundesvorstand fordert daher, dass es neben den bestehenden Betriebsräten neue Mitbestimmungsformen für größere Einheiten geben soll, z. B. für Einkaufszentren.
Bei bestehenden Rechten muss die Durchsetzung verbessert werden. Wird die Belegschaft nicht eingebunden, sollen Firmenentscheidungen per einstweiliger Verfügung aufgehoben bzw. aufgeschoben werden können. Weil Betriebe immer mehr Beschäftigte durch LeiharbeiterInnen ersetzen, verlangt der ÖGB, dass deren Beschäftigung nur noch mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Die Herausforderungen für die BetriebsrätInnen werden immer größer, sie brauchen bessere rechtliche Absicherung. Achitz: „Auch Ersatzmitglieder und alle, die sich aktiv an den Betriebsratswahlen beteiligen, sollen vor Kündigung geschützt sein.“ Die Bildungsfreistellung soll nicht nur für BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen gelten, sondern auch für die jeweils gewählten Ersatzleute. Durch Entwicklungen auf europäischer Ebene dürfen nationale Standards der Mitbestimmung nicht verschlechtert werden. Jede europäische Rechtsform muss die Einführung verpflichtender europäischer Regeln zur Beteiligung und Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen erfüllen, die nicht hinter das Modell der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zurückfallen dürfen. Bestehende Defizite und Umgehungsmöglichkeiten müssen beseitigt werden. In einer Rahmenrichtlinie sollen die bereits bestehenden Rechte der Europäischen Betriebsräte zusammengefasst werden.

Mehr Infos unter:
www.betriebsraete.at

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 04/13.

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