ÖGB: Erfolg für undokumentierten Arbeiter

Nach massiver Ausbeutung durch seinen Arbeitgeber und einem schweren Arbeitsunfall, bei dem er zwei Zehen verlor, zog Herr R. vor das Arbeits- und Sozialgericht in Wien. Unterstützt wurde er dabei durch die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) und die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Jetzt wurde ihm recht gegeben.
Herr R. ist serbischer Staatsangehöriger und einer von 144 undokumentierten ArbeitnehmerInnen, die sich seit der Eröffnung im Juni 2014 an die UNDOK-Anlaufstelle wandten. Er arbeitete einige Wochen für eine niederösterreichische Autohandelsfirma. Nach einem schweren Arbeitsunfall rief sein Arbeitgeber nicht die Rettung. Stattdessen beauftragte er einen anderen Arbeiter damit, Herrn R. umzuziehen und mit seinem Privatauto ins Krankenhaus zu bringen. Es sollte nicht wie ein Arbeitsunfall aussehen. „Ich stand unter Schock und blutete stark“, erzählt Herr R. „Erst später merkte ich, dass ich meine private Kleidung anhatte.“
Aufgrund des Arbeitsunfalls mussten Herrn R. zwei Zehen amputiert werden. Erst im Krankenhaus erfuhr er, dass er nicht krankenversichert ist, und erhielt eine Spitalsrechnung von 43.000 Euro. Herr R. arbeitete, ohne es zu wissen, ohne gültige Arbeitspapiere. Sein Arbeitgeber hatte weder eine Beschäftigungsbewilligung beantragt noch Herrn R. bei der Sozialversicherung angemeldet. Auch einen Großteil seines Lohns blieb er ihm schuldig. Herr R. wandte sich daraufhin an die UNDOK-Anlaufstelle – mit Erfolg.
Rückwirkend musste der Arbeitgeber Herrn R. krankenversichern, die Spitalsrechnung wurde von der Gebietskrankenkasse übernommen. Außerdem konnte Herr R. arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche von rund 14.500 Euro durchsetzen.

„Die meisten undokumentiert arbeitenden Menschen werden um ihren Lohn betrogen“, berichtet Karin Jović, Beraterin der UNDOK-Anlaufstelle. „Arbeitgeber halten sich nicht an kollektivvertragliche Mindestlöhne. Bei Arbeitsunfällen sind undokumentiert Arbeitende nicht versichert – wie im Fall von Herrn R.“
Mario Bartl, UNDOK-Vorstandsmitglied und Bau-Holz-Gewerkschafter, setzt auf gewerkschaftliches Handeln: „Ob mit oder ohne Papiere: Sozialversicherungsgesetze, Arbeitsrecht und kollektivvertragliche Mindeststandards gelten für alle ArbeitnehmerInnen. Als Gewerkschaften unterstützen wir alle dabei, nicht nur recht zu haben, sondern auch zu ihrem Recht zu kommen.“

Mehr Infos unter:
www.undok.at

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 7/15.

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