Gerne wird davon geredet, wie wichtig es ist, sich ständig weiterzubilden. In der Praxis stoßen ArbeitnehmerInnen aber häufig auf Hürden. Vor allem die Einkommenseinbußen haben NiedrigverdienerInnen davon abgehalten, in Bildungskarenz zu gehen. Das und weitere Stolpersteine sollen nun beseitigt werden. Der Ministerrat hat dazu ein Fachkräftepaket beschlossen, das im Frühjahr vom Nationalrat beschlossen werden und mit 1. Juli in Kraft treten soll.
Die wesentlichen Neuerungen:
- Bildungsteilzeit: Weiterbildung soll auch berufsbegleitend möglich sein. Verringert man die Arbeitszeit um ein Viertel bis die Hälfte, soll es Bildungsteilzeitgeld geben, um den entfallenden Arbeitslohn auszugleichen. Damit die Bildungsteilzeit nicht dazu missbraucht wird, in Krisen Personalkosten zu sparen, indem man Beschäftigte einfach in Bildungsteilzeit schickt, soll eine Grenze eingezogen werden, wie viele Beschäftige diese zugleich nutzen können.
- Änderungen bei der Bildungskarenz: Sie soll nur noch bei vorangegangener arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung möglich sein, geringfügig Beschäftigte können sie also nicht mehr in Anspruch nehmen. Wird in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, sind pro Semester künftig Prüfungen im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden bzw. acht ECTS (bzw. eine Bestätigung über den Fortschritt und zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplom- oder sonstigen Abschlussarbeit) nachzuweisen.
- Fachkräftestipendium: Dieses ist offen für Beschäftigte und Arbeitslose, wenn mindestens vier Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 15 Jahren vorliegen und die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind bzw. eine bestandene Aufnahmeprüfung nachgewiesen wird.
Mehr Info: bildunggehtweiter.at
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 01/13.
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