Mietrecht | Mehr Kosten, weniger Mieterschutz

Justizminister Böhmdorfer plant eine Kostenersatzpflicht für die Rechtsvertretung des Prozessgegners im Mietrechtsgesetz, wenn ein Verfahren nicht 100prozentig gewonnen wird. Das Kostenrisiko für Mieter und Wohnungseigentümer würde enorm steigen. Derzeit bezahlt im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren jede Partei ihre Rechtsvertretung selbst. Mieter, die wegen verbotener Ablösen, zu hoher Betriebskosten oder Mieten zu Gericht gehen, haben derzeit ein geringes, abschätzbares Kostenrisiko, da sie meist durch Mietervereinigungen vertreten werden. Künftig werden sich viele nicht mehr trauen, zu Gericht zu gehen. »Es ist zu befürchten, dass viele Vermieter und Verwalter dies ausnützen und sich weniger um die Vorschriften des Mietrechtsgesetzes kümmern,« warnt die AK.

Von W. L.

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

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