GPA-djp: Nein zur Sonntagsöffnung!

Eine klare Mehrheit von 95,9 Prozent der Wiener Handelsangestellten spricht sich gegen die Arbeit an Sonntagen aus. Das ergab eine vom Meinungsforschungsinstitut IFES durchgeführte Urabstimmung. „Das eindeutige Ergebnis ist für uns ein klarer Auftrag, keine Öffnungszeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen zuzulassen, die nicht die Interessen der Betroffenen berücksichtigen. Wir gehen davon aus, dass auch die Stadt Wien nicht über die Köpfe der Wiener Handelsangestellten hinweg Entscheidungen treffen wird“, stellt der Vorsitzende der GPA-djp Wolfgang Katzian klar.

„Im Unterschied zur Wirtschaftskammer, die alle Mitglieder aus verschiedensten Branchen befragte, haben wir jene Beschäftigte im Wiener Handel abstimmen lassen, die unmittelbar von einer Sonntagsöffnung betroffen wären.“ An der brieflichen Abstimmung der GPA-djp nahm fast ein Viertel der Angestellten teil – damit deutlich mehr als bei der Befragung der Wirtschaftskammer vom Oktober 2014, bei der lediglich 16 Prozent ihre Meinung kundtaten.

Die Wirtschaftskammer Wien führt als Argument für die Einführung von Tourismuszonen in Wien Mehreinnahmen für den Handel und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze an. Allerdings wurden entsprechende Studien nie veröffentlicht, weshalb die kolportierten Zahlen nicht seriös nachzuprüfen sind. „Von jenen Teilen der Wiener Wirtschaft, die diese Frage unmittelbar betrifft, weil sie unser Ansprech- und Verhandlungspartner sind, nämlich von der Sparte Handel der Wiener Wirtschaftskammer, gab es bislang keine Aufforderung an die GPA-djp, über dieses Thema zu verhandeln“, hält Katzian fest. Sollte sie sich an die GPA-djp mit einem solchen Ansinnen wenden, werde diese dies „als verantwortungsvoller Sozialpartner selbstverständlich wahrnehmen“, so Katzian. Dies betrifft auch Verhandlungen über Rahmenbedingungen für geänderte Öffnungszeiten während des Eurovision Song Contests. „Sehr befremdend ist, dass offenbar bereits Wiener Unternehmen damit begonnen haben, die Angestellten für den Dienst am Sonntag in der Woche des Song Contests einzuteilen. Das ist nicht legal und die Betroffenen sollen sich dringend mit der GPA-djp in Verbindung setzen. Wir werden jeden Verstoß gegen das Öffnungszeitengesetz beim Song Contest zur Anzeige bringen“, sagt Katzian.

Mehr Infos unter:
tinyurl.com/nd8vdak

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/15.

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