GPA-djp/AK: Mehr Fairness bei All-in-Verträgen

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) drängt schon viele Jahre auf gesetzliche Initiativen gegen den Missbrauch von All-in-Verträgen – mit Erfolg! Ab dem 1. Jänner 2016 muss das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein.
Die verpflichtende Transparenz macht es möglich, auszurechnen, wie Mehrarbeitsstunden durch eine Überzahlung gedeckt sind.

„Es geht nicht darum, diese Vertragsform generell in Frage zu stellen“, hält GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian fest. „Die Verträge sollen auf jene Tätigkeiten beschränkt bleiben, die echte Führungs- und Managementaufgaben beinhalten, und sie sollen auch kein Instrument sein, um Lohn- und Gehaltsansprüche von Beschäftigten zu senken.“ Weitere Verbesserungen: Teilzeitbeschäftigte müssen in Zukunft darüber informiert werden, wenn in einem Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß ausgeschrieben wird. Konkurrenzklauseln sind nur noch bei Einkommen ab 3.240 Euro zulässig. Außerdem sind ArbeitgeberInnen künftig verpflichtet, den ArbeitnehmerInnen eine schriftliche Lohnabrechnung sowie eine Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung auszuhändigen. „Derzeit erleben die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater in Gewerkschaften und Arbeiterkammern allzu oft, dass Beschäftigte gar keine Lohnabrechnungen erhalten oder nur einen Waschzettel, auf dem ein einziger Betrag genannt ist“, kritisiert AK-Präsident Rudi Kaske.

Infos unter tinyurl.com/ox57vao

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/15.

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