Feuer ist am Dach, sollte die Dienstleistungerichtline der EU-Kommission in der geplanten Form kommen. Es droht die Zerschlagung österreichischen Arbeitsrechts: Abfertigung, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Karenzurlaub – das sind nur einige der Arbeitnehmerrechte, die auf dem Spiel stehen.
Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsland, die über die Grenze bei uns Dienstleistungen erbringen, müssten nicht mehr österreichisches Arbeitsrecht einhalten, sondern nur das – oft für die Arbeitnehmer ungünstigere – Recht ihres Herkunftslandes (Herkunftslandprinzip). Dabei ist es egal, ob dieser ausländische Dienstleister ausländische oder österreichische Kräfte beschäftigt und gleichgültig, ob die entsprechenden österreichischen Regeln in einem Gesetz oder einem Kollektivvertrag verankert sind. Nicht betroffen sind nur wenige arbeitsrechtliche Mindeststandards wie Mindestlohn, Mindesturlaub, Mindestmutterschutz oder Mindestruhezeit.
Es stimmt nicht, dass trotz dieser EU-Richtlinie weiterhin das österreichische Arbeitsrecht gilt, kritisiert die AK diverse Vernebelungsversuche. »Zurück an den Start und sofort weg mit dem Herkunftslandprinzip«, fordern daher AK Präsident Herbert Tumpel und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch.