Früher landete er am Ende des Monats auf dem Schreibtisch der ArbeitnehmerInnen: der Lohnzettel. Inzwischen ist auch er digital geworden. Das spart zwar Papier, der Inhalt des Lohnzettels bleibt aber vielen ArbeitnehmerInnen weiterhin ein Rätsel. Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag: Was verbirgt sich eigentlich hinter all diesen Posten?
Im Grunde ist der Lohnzettel nichts anderes als eine schriftliche Entgeltabrechnung. Damit sollen ArbeitnehmerInnen nachvollziehen können, wie sich ihre Löhne und Gehälter zusammensetzen. Flapsiger ausgedrückt: Es soll klar werden, wie aus Brutto Netto wurde.
Bislang hatten ArbeitnehmerInnen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Lohnzettel. Wer keinen erhielt, konnte also auch nicht überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Weil allfällige Fehler nicht bewiesen werden konnten, konnte man auch nichts gegen säumige Arbeitgeber tun. Damit ist nun Schluss: ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf den Lohnzettel und können diesen notfalls vom Arbeitgeber einklagen.
Der Lohnzettel: Es gibt keinen einheitlichen Lohnzettel für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich. Vielmehr kann dieser je nach Firma anders aufgebaut sein, auch sind manche detaillierter als andere. Jedenfalls aber müssen sie folgende Angaben beinhalten:
1. Bruttobezüge
Der Bruttobezug ergibt sich in der Regel aus der Anzahl der Stunden, die im Monat zum vereinbarten Stundenlohn geleistet wurden.
Bestehen die Bruttobezüge aus mehreren Komponenten, z. B. weil neben dem Grundlohn bzw. -gehalt auch Überstunden ausbezahlt werden, können Arbeitgeber diese extra anführen, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Bei Pauschalentlohnungen (All-inclusive-Verträgen) reicht es deshalb, dass auf der Entgeltabrechnung der Gesamtbruttobezug ersichtlich ist.
Im Bruttogehalt enthalten sind auch Sachbezüge. Darunter versteht man Gegenstände oder Vor-teile, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, beispielsweise ein Firmenwagen oder MitarbeiterInnenrabatte. Auch sie sind sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig. Um sie in das Bruttogehalt einberechnen zu können, werden diese Leistungen in Geld umgerechnet.
2. Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung
Die Bemessungsgrundlage ist der Bruttobezug – bis zu einer gewissen Grenze, der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage: Für Bezüge über diesem Betrag (aktuell 4.860 Euro) müssen keine Beiträge bezahlt werden.
3. Sozialversicherungsbeiträge
Es muss angeführt werden, wie viel Geld der Arbeitgeber an die Sozialversicherung überwiesen hat. Der Betrag entspricht in der Regel 18,12 Prozent der Beitragsgrundlage.
Nicht auf dem Lohnzettel enthalten ist eine genauere Aufschlüsselung des Sozialversicherungsbeitrags (siehe unten).
4. Bemessungsgrundlage zur Lohnsteuer
Auch die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber eingehoben und direkt an das Finanzamt überwiesen. Im Lohnzettel muss die Bemessungsgrundlage für diese Abgabe ausgewiesen sein. Hinter der dort angeführten Summe steht folgende Rechnung:
Bruttolohn/-gehalt
– Sozialversicherungsbeitrag
– etwaiger Freibetrag (z. B. Pendlerpauschale)
– Gewerkschaftsbeitrag
= Steuerbemessungsgrundlage
5. Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ergibt sich nicht mit einem fixen Prozentsatz, vielmehr gibt es einen mehrstufigen Steuertarif. Seit Jänner gelten nahezu durchwegs niedrigere Steuersätze. Durch diese drastische Absenkung sparen sich nun alle ArbeitnehmerInnen einen beträchtlichen Teil der Lohnsteuer. Die Entlastung beträgt dabei im Jahr etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt bzw. einen halben Bruttomonatslohn.
6. und 7.
Die meisten Entgeltabrechnungen beinhalten noch weitere Angaben, in der Regel die Nettobezüge sowie allfällige private Abzüge wie die Betriebsratsumlage oder Gewerkschaftsbeiträge.
NEU: Tarif zur Entlastung
Bruttolöhne/-gehälter | Lohnsteuer |
0 bis 11.000 Euro pro Jahr | Steuerfrei |
Über 11.000 Euro bis 18.000 Euro pro Jahr | 25 Prozent |
Über 18.000 Euro bis 31.000 Euro pro Jahr | 35 Prozent |
Über 31.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr | 42 Prozent |
Über 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr | 48 Prozent |
Über 90.000 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr | 50 Prozent |
Über 1 Million Euro pro Jahr | 55 Prozent (befristet bis 2020) |
Hinter den Kulissen des SV-Beitrags
- Pensionsversicherung: 10,25 %
Die Leistungen aus der Pensionsversicherung sind die Pensionen, die den Lebensstandard auch nach der Erwerbstätigkeit sichern sollen. Die Arbeitgeber machen seit Jahren Druck für weitere „Reformen“, weil angeblich die Kosten für die Pensionen steigen. Das Gegenteil trifft zu, im Jahr 2015 musste der Staat weniger zum Pensionssystem zuschießen. - Krankenversicherung: 3,87 % (!NEU! Einheitlicher Beitrag für ArbeiterInnen und Angestellte)
Die Aufgaben der Krankenversicherung reichen von der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten bis hin zur Rehabilitation. - Arbeitslosenversicherung: 3 %
Damit sichern sich ArbeitnehmerInnen für den Fall der Arbeitslosigkeit ab, sie bekommen dann monatlich Arbeitslosengeld. Zudem erhalten sie Leistungen vom AMS, das ihnen unter anderem Jobangebote zuschickt, ihnen Schulungen anbietet und sie dabei zu unterstützen versucht, einen neuen Job zu finden. - Wohnbauförderungsbeitrag: 0,5 %
Dieser Beitrag fließt in das jeweilige Landesbudget. In Österreich lebt etwa jeder sechste Bewohner in einer gemeinnützig errichteten und/oder verwalteten Wohnung. Insgesamt gibt es mehr als 900.000 geförderte Wohnungen. Durchschnittlich entstehen in Österreich im geförderten Wohnbau mehr als 10.000 Wohnungen pro Jahr. - Arbeiterkammerumlage: 0,5 %
Mit diesem Beitrag wird ein Anspruch auf rechtliche Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten erworben, aber auch die interessenpolitische Arbeit finanziert.
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 1/16.
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