Demokratischer Block

Am 26. Februar 1920 beschloss das Parlament das erste Arbeiterkammergesetz. In diesem Jahr wurde auch Österreichs demokratische Verfassung vorbereitet, deshalb trug der spätere Nationalrat damals noch die Bezeichnung konstituierende, also Verfassung gebende, Nationalversammlung. Die junge Demokratie sollte, so wünschte es sich zumindest die ArbeiterInnenbewegung, auch Wirtschaft und Arbeitswelt umfassen und die ArbeitnehmerInnen nicht länger von Mitbestimmung und Kontrolle ausschließen. Dagegen gab es heftigen Widerstand und vieles konnte nicht durchgesetzt werden. Aber zwei Eckpfeiler der Wirtschaftsdemokratie wurden aufgebaut und blieben mit Ausnahme der Phase von Diktatur und Faschismus 1934 bis 1945 stabil: Schon 1919 schuf die Nationalversammlung das Recht, Betriebsräte als Interessenvertretung gegenüber der Unternehmensleitung zu wählen, und dann folgten die Kammern für Arbeiter und Angestellte als überbetriebliche gesetzliche Interessenvertretung.
Die UnternehmerInnen hatten neben der Industriellenvereinigung als starke freiwillige Lobby und den durch die Gewerbeordnung festgelegten Vertretungen schon über 70 Jahre ihre Handelskammern, wie die Wirtschaftskammern damals hießen. Um die Gleichberechtigung der ArbeitnehmerInnen in der demokratischen Republik zu schaffen, standen deshalb zwei Wege offen: das Abschaffen der Handelskammern oder das Neuschaffen einer parallelen Einrichtung für ArbeiterInnen und Angestellte. Die UnternehmerInnen dachten natürlich nicht daran, auf ihre nützliche gesetzliche Interessenvertretung zu verzichten. Deshalb forderten die Gewerkschaften aller politischen Richtungen Arbeiterkammern mit genau den gleichen Rechten und Möglichkeiten. 
Die Arbeiterkammern sollten, so wünschten es sich die großen Freien Gewerkschaften, die mit der Sozialdemokratie verbunden waren, ein Schutzschild für die sozialen Errungenschaften sein. Sie sollten den Gewerkschaften ein Apparat sein, die Wirtschaft zu durchleuchten, sozialpolitisch das Gestrüpp gesetzlicher Einrichtungen zu durchdringen und arbeitsrechtlich alles verteidigen zu helfen. Eines war dafür allerdings Voraussetzung: Es musste verhindert werden, dass aus den Arbeiterkammern eine Art staatliche Gegengewerkschaft zu den als Vereine völlig staatsunabhängigen Gewerkschaften entstand. Die beste Garantie dafür waren die Kandidatur von GewerkschafterInnen bei den AK-Wahlen, die erstmals 1921 stattfanden, und die Beschäftigung von ExpertInnen, die die Anliegen der Gewerkschaftsbewegung teilten. Auf dieser Basis gelang, was Anton Hueber, der Leitende Sekretär der Reichskommission der Freien Gewerkschaften erhofft hatte: Die Arbeiterkammern werden mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten einen bedeutsamen demokratisch organisierten wirtschaftlichen Block bilden.
Damit sei die Arbeiterschaft erst zur uneingeschränkten gesellschaftlichen und menschlichen Gleichberechtigung aufgerückt, die durch jahrzehntelange gewerkschaftliche Arbeit vorbereitet wurde.
Zusammengestellt und kommentiert von Dr. Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 02/2010.

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