Aber oft ist die Gehaltsabrechnung ein einziges Rätsel. Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag. Was bedeuten all diese Posten? Zählen Sie zu den Menschen, die regelmäßig ihre Abrechnung exakt durchgehen und sich über die hohen gesetzlichen Abgaben ärgern? Oder gehören Sie zu jenen Menschen, die nur auf die Auszahlungssumme schauen?Eine Umfrage unter ArbeitnehmerInnen ergab, dass die wenigsten Beschäftigten in der Lage sind, ihren eigenen Lohnzettel richtig zu interpretieren. Die am Lohn-/Gehaltszettel aufscheinenden Steuer- und Abgabenleistungen sind für viele nicht nachvollziehbar.
Der Schlüssel zum Lohnzettel
Die Lohnabrechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Bruttobezüge = Grundlohn: Der Bruttobezug setzt sich zusammen aus den geleisteten Stunden im Monat und dem vereinbarten Stundenlohn. Je mehr Stunden im Monat und je höher der Stundenlohn, desto höher ist das Grundgehalt.
- Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist die Summe aller sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteile.
- Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung (SV): Das sind Beiträge, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung zahlt. Diese werden vom Bruttolohn abgezogen. Sie dienen dazu, finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfällen und im Alter zu geben.
Aufstellung über die SV-Beiträge
Krankenversicherung (KV): Unterscheidet sich bei ArbeiterInnen und Angestellten um einen minimalen Prozentsatz. ArbeiterInnen zahlen 3,95 Prozent und Angestellte 3,83 Prozent für die Krankenversicherung. Die Aufgaben der Krankenversicherung reichen von der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten bis hin zur Rehabilitation.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV): Beträgt drei Prozent für alle ArbeitnehmerInnen. Mit der Arbeitslosenversicherung sichern sich Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitslosigkeit ab, sie bekommen dann monatlich Arbeitslosengeld.
Arbeiterkammerumlage (AK): Aufgrund der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer muss diese Umlage geleistet werden. Ausnahmen sind: Arbeitslose, Lehrlinge, Zivildiener/Grundwehrdiener und Karenzierte. Sie zahlen keine AK-Umlage. Zurzeit beträgt die AK-Umlage 0,5 Prozent.
Pensionsversicherungsbeitrag (PV): Liegt bei 10,25 Prozent. Die Leistungen aus der Pensionsversicherung sind die Pensionen, die den Lebensstandard auch nach der Erwerbstätigkeit sichern sollen.
Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt ein Prozent und ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Die ArbeitnehmerInnen zahlen also 0,5 Prozent. Dieser Beitrag wird für den geförderten Wohnbau verwendet. Keinen Wohnbauförderungsbeitrag zahlen unter anderem:
- Lehrlinge
- geringfügig Beschäftigte
- Gutsangestellte
Lohnsteuer: Jedem/r ArbeitnehmerIn wird die Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen. Die Lohnsteuer wird mit der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (siehe nächsten Punkt) berechnet. Die Höhe der Abgaben schwankt dabei je nach Gehalt. ArbeitnehmerInnen, deren Einkommen im Jahr unter 11.000 Euro liegt, zahlen keine Lohnsteuer. Liegt der Bruttoverdienst jährlich beispielsweise bei 21.000 Euro so werden 36,50 Prozent an Lohnsteuer abgeführt, bei einem Verdienst von über 60.000 Euro jährlich liegen die Abgaben bei 50 Prozent.
Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer: Betrag für den Lohnsteuer bezahlt werden muss.
Bruttolohn
– Sozialversicherungsbeitrag
– Gewerkschaftsbeitrag
= LSt.-BM-Grundlage
In Summe beträgt die Höhe der SV-Beiträge für ArbeitnehmerInnen 18,2 Prozent und bei Angestellten 18,07 Prozent.
Individuelle Bezüge wie Zulagen, Überstunden, Prämien und Pendlerpauschale sind in diesen angegebenen Beträgen nicht mitgerechnet. Genauso wenig die Betriebratsumlage und der Gewerkschaftsbeitrag, den viele ArbeitnehmerInnen mittels Gehaltsabzug einzahlen. In so einem Fall wird der Gewerkschaftsbeitrag auch auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit ein Prozent des Bruttoeinkommens.
Die Gewerkschaften verhandeln jährlich den Kollektivvertrag (KV). Die jährliche Lohnerhöhung, Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nur durch den KV gesichert und nicht durch ein Gesetz. Gibt es einen Betriebsrat im Betrieb, wird auch die Betriebsratsumlage in der Höhe von maximal 0,5 Prozent abgezogen. Der Betriebsrat dient als direktes Sprachrohr zur Geschäftsleitung, aber vor allem auch zur Arbeiterkammer und den Gewerkschaften.
Doch nicht nur ArbeitnehmerInnen zahlen Beiträge an die Sozialversicherung, sondern auch die ArbeitgeberInnen. Die sogenannten Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten bezahlt, werden vom Bruttogehalt berechnet und an die Sozialversicherung überwiesen. Diese fallen aber deutlich höher aus als die Arbeitnehmerausgaben. Nämlich insgesamt 30,73 Prozent.
Lohnnebenkosten des Arbeitgebers:
- Krankenversicherung (KV): 3,7 Prozent für ArbeiterInnen, 3,83 Prozent für Angestellte.
- Pensionsversicherung: 12,55 Prozent
- Unfallversicherungsbeitrag (UV): 1,40 Prozent.
- Arbeitslosenversicherung (AV): 3 Prozent
- Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG): 0,55 Prozent
- Bei der »Abfertigung neu« muss zusätzlich ein Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse ausgewiesen sein. Dieser beträgt 1,53 Prozent.
- Kommunalsteuer: 3 Prozent werden an die Gemeinden ausgewiesen. Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe.
- Familienlastenausgleichsfonds (FLAF): 4,5 Prozent. Die wichtigste Leistung des FLAF ist die Familienbeihilfe.
Als weitere Lohnnebenkosten werden zum Beispiel auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Feiertagsentgelt und Karenzgeld bezeichnet.
All die genannten Beispiele sind direkte oder indirekte Lohnbestandteile. Eine Verringerung dieser würde zu Einkommensverlusten und zu einer Verschlechterung der sozialen Absicherung führen. Erscheinen die Abzüge trotzdem noch zu hoch, gibt es die Möglichkeit, über Freibeträge monatlich einen Teilbetrag zurückzubekommen.
Info&News
Eine Projektgruppe des 58. Lehrgangs der Sozialakademie von AK und ÖGB erstellte einen Folder und eine Informationsbroschüre, die die Abgaben und Leistungen, die sich daraus finanzieren lassen, erklärt. So zum Beispiel werden in der Broschüre direkte und indirekte Steuern, Lohnnebenkosten und vieles mehr genau beschrieben. Infos unter: Tel.: 01/534 44/149 Dw., E-Mail: servicecenter@oegb.at
Weblinks
Nähere Infos finden sie unter
www.bmf.gv.at
www.ooegkk.at
Kontakt
Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin
amela.muratovic@oegb.at
oder die Redaktion
aw@oegb.at
Von Amela Muratovic (ÖGB-Pressereferat)
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/2009.
Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at