Wer sicher spenden will, sollte sich also erkundigen, ob es sich um seriöse Anbieter mit Spendengütesiegel handelt. Informationen über entsprechende NPOs gibt es unter www.osgs.at. Außerdem rät die AK: Vom Beitritt zu einer Fördermitgliedschaft kann man innerhalb einer Woche schriftlich zurücktreten. Eine Einzugsermächtigung kann bei Rücktritt innerhalb von acht Wochen widerrufen werden. Spenden an begünstigte Spendenempfänger können bis zu 10 Prozent des Vorjahreseinkommens als Sonderausgaben abgesetzt werden. Nähere Informationen unter www.bmf.gv.at
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 11/2009.
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