Arbeiterkammer: Geld zurück!

Hunderte Millionen Euro lassen die ArbeitnehmerInnen jedes Jahr beim Finanzamt liegen, weil sie die Arbeitnehmerveranlagung nicht machen. Dabei zahlt es sich aus: Jede Veranlagung bringt im Schnitt 200 Euro. In manchen Fällen sind 1.000 Euro und mehr drinnen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es Geld zurück vom Finanzamt.

Die Arbeitnehmerveranlagung sollte auf jeden Fall machen:

  • Wer während des Jahres zu Arbeiten begonnen hat (nach Schule, Karenz oder Arbeitslosigkeit).
  • Lehrlinge
  • Wer während des Jahres unterschiedlich verdient hat (etwa durch Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt).
  • AlleinverdienerInnen oder AlleinerzieherInnen
  • Wer berufliche Ausgaben hatte, hohe Arztkosten oder Sonderausgaben, wie etwa Prämien für eine Pensionsversicherung.
  • Wer so wenig verdient und daher gar keine Steuern zahlt, für den gibt es die sogenannte Negativsteuer – das heißt bis zu maximal 110 Euro als Gutschrift vom Finanzamt.

Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer kann die Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchführen.
Dazu braucht man das Formular L1 oder man macht die Veranlagung
gleich über finanzOnline. Achtung: Eine ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man nicht nur für ein Jahr machen, sondern für insgesamt bis zu fünf Jahre zurück.

Infos zu Steuer & Geld:
www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=5

Von

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.