Arbeiterkammer | BAK-Führungsteam

Die bundesweite Dachorganisation der AK bildet die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK).
Um möglichst nahe bei den Mitgliedern sein zu können, gibt es in jedem Bundesland eine Länderkammer für ArbeiternehmerInnen. Welche AK Ansprechpartner für das jeweilige Mitglied ist, hängt vom Standort des Betriebes ab.
Die AK kann sich durch diese Struktur selbst verwalten und sich unabhängig von Regierung und Wirtschaft für ihre Mitglieder einsetzen (»Selbstverwaltungskörper«), was vom Gesetzgeber so auch gewollt ist. Voraussetzung dafür ist die gesetzlich definierte Mitgliedschaft.
Außer in den vom Staat übertragenen Verwaltungsaufgaben sind die Kammern autonom – der Staat hat keine Weisungen zu erteilen. Die Arbeiterkammern unterliegen staatlicher Aufsicht, Aufsichtsorgan ist das Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz.
Die konstituierende Hauptversammlung der BAK hat am 16. September das neue Führungsteam der BAK für die kommende Funktionsperiode gewählt. Dem fünfköpfigen Präsidium gehören an der Seite von Präsident Herbert Tumpel die vier Vizepräsidenten Johann Kalliauer, Siegfried Pichler, Walter Rotschädl (alle FSG) und Erwin Zangerl (ÖAAB) an.
In den BAK-Vorstand wurden neben den Präsidenten der Länderkammern sieben Kammerräte/-innen gewählt. Die neugewählten Mitglieder sind: Brigitte Adler, Norbert Bacher-Lagler, Ing. Reinhold Entholzer, Monika Kemperle und Fritz Ploner (alle FSG), Helmut Feilmair und Franz Hemm (beide ÖAAB).

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 09/2009.

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