AK: Gesetzeswidriger Heimvertrag

Junge Menschen zieht es oft nach Wien, um zu studieren. Die erste eigene Unterkunft wird für viele ein Zimmer im Studierendenheim. Die AK hat daher Musterverträge von zehn Wiener Studierendenheimträgern auf den Prüfstand gestellt. Die darin enthaltenen Klauseln verstoßen meist gleich gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen. In den zehn geprüften Studentenheimmietverträgen inklusive Heimstatuten hat die AK 407 gesetzwidrige Klauseln gefunden – das sind im Durchschnitt rund 40 gesetzwidrige Klauseln pro Vertrag. Da die Klauseln oft gegen mehrere Bestimmungen verstoßen, waren es in Summe 605 Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen – im Schnitt also 60 Gesetzesverstöße pro Vertrag.
180-mal wurde gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen. Das heißt, die Vertragsbestimmungen sind unklar oder unverständlich formuliert. So tappen etwa HeimbewohnerInnen in mehreren Fällen sogar wegen der Höhe des monatlichen Benützungsentgeltes im Dunkeln. 182 Verstöße gehen gröblich zulasten eines Vertragspartners und sind somit laut Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch unwirksam. So behalten sich die Heimträger vor, den HeimbewohnerInnen während der Laufzeit des Vertrages jederzeit ein anderes Zimmer zuweisen zu können.
Die AK wird die Heimträger über das Ergebnis informieren und verlangen, die Klauseln zu ändern. Überdies will die AK eine Verbesserung des Studentenheimgesetzes. So sollen die Verträge verständlicher und klarer formuliert werden.
Mehr Infos unter:
tinyurl.com/paall8v

Von

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 5/15.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.