AK | Arbeitszeitkalender ist Hilfe zur Selbsthilfe

"Bekomme ich alles, was mir zusteht?" – eine gängige Frage in der AK-Rechtsberatung. Viel zu oft stellen die AK-ExpertInnen fest, dass das nicht der Fall ist. Die Angaben über geleistete Arbeit seitens ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen weichen oft auseinander. Vor Gericht zählen aber nur die Beweise.
Arbeitszeitaufzeichnungen sind zumindest eine gute Grundlage für einen Vergleich. Das gilt insbesondere auch für Teilzeitbeschäftigte und LeiharbeiterInnen. Deshalb hat die AK den "Arbeitszeitkalender" entwickelt, und stellt diesen allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung.
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. Aber wir merken, dass sehr viele ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt ausbezahlt bekommen. Oft unterschreiben dann die Betroffenen Monatslisten, die nicht mit den eigenen Aufzeichnungen übereinstimmen. Der Arbeitszeitkalender kann dabei eine nützliche Argumentationshilfe darstellen. Erfolgt keine Auszahlung und gibt es auch keinen Zeitausgleich, sollte man die Überstunden schriftlich beim Arbeitgeber einfordern. Denn: Viele Arbeits- aber auch Kollektivverträge sehen den Verfall von Überstunden oft schon nach drei Monaten vor, wenn der Anspruch nicht schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht wird.
Arbeitszeitkalender zum Download:
tinyurl.com/6a56ap2

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 01/2011.

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