Die grundsätzliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle beträgt in Österreich 40 Arbeitsstunden. In den Kollektivverträgen der Branchen können aber kürzere Arbeitszeiten festgelegt sein. Außerdem erlaubt das Gesetz individuelle Bestimmungen durch eine Betriebsvereinbarung. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt in Österreich die Details zur Arbeitszeit. Im Arbeitsruhegesetz (ARG) sind die unterschiedlichen Ruhezeiten festgeschrieben (Wochenend-, Wochen-, Feiertags- und Ersatzruhe).
Das Arbeitszeitgesetz in Österreich
Die unterschiedlichen Regelungen zur Arbeitszeit in Österreich sind im Arbeitszeitgesetz (AZG) festgelegt. Seit einer Reform durch die ÖVP-FPÖ-Koalition im Jahr 2018 dürfen Unternehmen ihre Beschäftigten bis zu 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche arbeiten lassen.
Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitszeit, einfach erklärt:
- Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich bei 40 Stunden pro Woche, beziehungsweise 8 Stunden am Tag. Viele Kollektivverträge haben aber bereits die 38,5-Stunden-Woche verankert. Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche sind nur fallweise erlaubt. Im Viermonatsschnitt dürfen Unternehmen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen.
- Überstunden fallen dann an, wenn Sie länger arbeiten, als es die Normalarbeitszeit vorsieht. Also 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Fällt in der Firma mehr Arbeit an, sind fallweise bis zu 12 Stunden am, beziehungsweise 60 Stunden in der Woche erlaubt. Im Viermonatsschnitt (17 Wochen) dürfen Unternehmen Sie nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen.
- Ruhepausen stehen Ihnen zu, wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen dann eine 30-minütige Pause zu gewähren. Diese Zeit können Sie auch in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten aufteilen.
- Auch Sonderformen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz definiert. Dazu gehören etwa die geringfügige Beschäftigung, Teilzeit, Gleitzeit, Rufbereitschaft, Kurzarbeit und die Frage, ob noch ein Nebenjob erlaubt ist.
Sonderformen der Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz sieht auch Sonderformen der Arbeitszeit vor. Eine davon ist die Kurzarbeit. Geraten Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, kann es die Arbeitszeit im Betrieb zeitlich begrenzt herabsetzen. Während der Coronapandemie und der Energiepreiskrise kam es zu diversen Anpassungen des Kurzarbeitszeitmodells. Beschäftigten müssen dank staatlicher Förderungen keine schmerzhaften Gehaltseinbußen befürchten, wenn sie von Kurzarbeit betroffen sind. Seit Juli 2022 erhalten Beschäftige in Kurzarbeit eine Nettoersatzrate von rund 90 Prozent.
Eine weitere Sonderform der Arbeitszeit ist die Teilzeitarbeit. Von ihr spricht man, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen eine Arbeitszeit vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeit liegt. Arbeiten Sie länger als vereinbart (aber weniger als gesetzlich oder kollektivvertraglich vorgesehen) leisten sie Mehrstunden. Für diese Überstunden haben Sie Anspruch auf Geld oder Zeitausgleich.
Neben Kurzarbeit und Teilzeitarbeit ist die geringfügige Beschäftigung eine dritte Sonderform der Arbeitszeit. Per Definition sind Sie geringfügig beschäftigt, wenn Sie pro Monat nicht mehr verdienen als 500,92 Euro. Diese Grenze führte die Regierung zum Beginn des Jahres 2023 ein.
Arbeitsruhegesetz garantiert Pausen
Das Arbeitsruhegesetz regelt die verschiedenen Formen von Ruhepausen. Die Wochenendruhe und die Wochenruhe sind dabei von zentraler Bedeutung. Wochenendruhe bedeutet, dass Beschäftigte in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden haben. Diese 36 Stunden müssen den Sonntag einschließen. Beschäftigte, die ihre Normalarbeitszeit (legal) auch am Wochenende ableisten, haben Anspruch auf die sogenannte Wochenruhe. Auch sie ist 36 Stunden lang, darf aber einen ganzen Kalendertag einschließen.
Dazu gehört die Feiertagsruhe. Beschäftigte haben an Feiertagen Anspruch auf 24 Stunden ununterbrochener Ruhezeit. Allerdings gibt es hier branchenbedingt Ausnahmen. Unternehmen, die in diese Ausnahme fallen, dürfen allerdings nur die unbedingt notwendige Zahl an Mitarbeiter:innen einberufen. Durch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen können Unternehmen zusätzlich Ausnahmen schaffen.
Auch die Ersatzruhe ist im Gesetz geregelt. Grundsätzlich haben Arbeitende Anspruch auf Wochenendruhe und Wochenruhe. Müssen Sie während der Ruhezeit in den Betrieb, muss die Firma Ihnen Ersatzruhe gewähren. Wenn Sie zusätzlich zur Normalarbeitszeit beispielsweise am Wochenende arbeiten, muss das Unternehmen Ihnen Ersatzruhe gewähren.
Statistiken zur Arbeitszeit in Österreich
Im Jahr 2022 arbeiteten die Menschen in Österreich insgesamt 6.920.200.000 Stunden. Also 6,9 Milliarden Stunden. Das sind 192 Millionen Stunden mehr als noch im Jahr 2021. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag bei ungefähr 30 Stunden. Wobei diese Arbeitszeit ungleich verteilt ist. Männer gingen etwa 33,4 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nach, Frauen 26 Stunden.
Der Durchschnitt an Arbeitszeit wird allerdings durch die Teilzeitbeschäftigung stark verzerrt. Eurostat erhebt die tatsächlich durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigen in der gesamten Europäischen Union. Österreichische Angestellte in Vollzeit müssen demnach mit 41,8 Wochenstunden am zweitmeisten für ihren Lohn arbeiten. Lediglich in Griechenland wird mit 42,8 Stunden pro Woche mehr gearbeitet. Der Durchschnitt der EU-27 liegt bei 40,5 Stunden. Nachbarland Deutschland liegt mit 40,4 Stunden knapp darunter.
Arbeitszeitverkürzung
In Österreich senkten die verschiedenen Regierungen seit dem Jahr 1950 die gesetzliche Arbeitszeit kontinuierlich ab. Die letzte fand im Jahr 1975 statt – also vor einem halben Jahrhundert. Klammert man Corona als Sondersituation einmal aus, ist die durchschnittliche Arbeitszeit seitdem wieder angestiegen. Das ist deswegen erstaunlich, weil sich die Produktivität in Österreich seit dem Jahr 1950 mehr als versiebenfacht. Zwar werden – auch dank der Lohnverhandlungen der Gewerkschaften – Produktivitätssteigerungen oftmals in Form höherer Löhne an die Beschäftigten weitergegeben, das passierte aber längst nicht im gleichen Ausmaß.
Auch deswegen fordern der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer (AK) vehement eine Arbeitszeitverkürzung in Österreich. Ziel ist eine 32-Stunde-Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Einführung soll stufenweise über mehrere Jahre erfolgen – so, wie es die Regierung schon in den 1970er-Jahren gehandhabt hat.
Tatsächlich steigen die arbeitsbedingten Erkrankungen in Österreich an. Psychische Probleme und Burn-out sind ein Zeichen dafür, dass viele Menschen an ihrer Belastungsgrenze sind. Besonders in Pflegeberufen und dem Gesundheitsbereich ist der Anteil an Beschäftigten in Teilzeit auch deswegen so hoch, weil die Beschäftigten eine 40-Stunde-Woche körperlich nicht durchstehen. Das hat auch langfristige Folgen. Sie werden krank, können nicht bis zum Renteneintritt arbeiten und sind womöglich von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine Arbeitszeitverkürzung könnte die gestiegen Belastung ausgleichen.
Arbeitszeit in Kürze
- Die Arbeitszeit ist der Zeitraum vom Beginn der Arbeit bis zum Ende, ohne Ruhepausen. Sie ist im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt. Ruhepausen schreibt das Arbeitsruhegesetz vor.
- In Österreich beträgt die Normalarbeitszeit 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. In einigen Branchen gelten Kollektivverträge mit weniger Stunden.
- Aufgrund der gestiegenen Produktivität und des massiv gestiegenen Arbeitsdrucks diskutieren Politikerinnen und Politiker eine stufenweise Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich.