Ade Gemeinnützigkeit

Foto (C) ÖGB-Verlag/Michael Mazohl

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Die Koalition hat es bereits vereinbart, nun bekräftigt es die SPÖ im "Plan A": Die strengen Grenzen für Spekulation im gemeinnützigen Wohnbau sollen aufgeweicht werden.
In der angelsächsischen ArbeiterInnenbewegung gibt es ein Sprichwort, das besagt: „Du kannst nur beeinflussen, was dir auch gehört.“ Damit ist gemeint, dass die Allgemeinheit nur dann die Kontrolle über wesentliche Dinge wie etwa Eisenbahnen, Post oder Wohnraum hat, wenn diese Dinge auch im Besitz der Allgemeinheit sind.

In der österreichischen Wohnpolitik sind in den vergangenen Monaten Maßnahmen in die Wege geleitet worden, die geeignet sind, wesentliche Teile eines solchen Einflusses auszuhebeln. Auf dem Spiel steht nicht weniger als der Fortbestand des gemeinnützigen Wohnbausektors in seiner derzeitigen Form.

Gemeinnützige Bauvereinigungen bauen keine Gemeindewohnungen. Diese werden schon seit etlichen Jahren kaum noch gebaut, auch wenn die Gemeinde Wien derzeit wieder ein paar Hundert von ihnen auf den Markt bringt. Rund eine Million Mietwohnungen gibt es, die in Österreich von sogenannten gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen vermietet werden.

Gewinnbeschränkung

Dabei handelt es sich um Unternehmen wie die Sozialbau AG, die GEWOG, die GESIBA oder auch Alpenland. Zusammengefasst sind sie im „Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen“. Gemeinnützige Bauträger sind dabei schon einen Schritt vom Allgemeingut entfernt: Oft müssen Tausende oder gar Zehntausende Euro an Genossenschaftsbeiträgen ausgegeben werden, um als MieterIn an eine solche Wohnung zu kommen. Das ist durchaus eine finanzielle Belastung. Im Gegensatz zum vollständig privaten und somit profitorientierten Wohnungsmarkt sind den gemeinnützigen Bauvereinigungen jedoch deutliche Grenzen auferlegt. So sind sie bei Bau und Vermietung den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Sie dürfen nur kostendeckende Mieten verlangen und unterliegen einer Gewinnbeschränkung.

Grenzen der Spekulation

Den EigentümerInnen wiederum dürfen nur Gewinne in Höhe von bis zu 3,5 Prozent des Stammkapitals ausgezahlt werden. Darüber hinausgehende Beiträge haben wieder in den gemeinnützigen Wohnbau zu fließen. Festgelegt ist dies im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. In § 1 Absatz 3 heißt es dazu: „Das von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erwirtschaftete Eigenkapital ist im Sinne eines Generationsausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer auf Dauer für Zwecke des gemeinnützigen Wohnungswesens gebunden und zu verwenden.“ Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass mit gemeinnützigem Wohnraum aus Profitinteresse spekuliert wird. Gemeinnützige Wohnungen sollen auch für kommende Generationen leistbare Wohnungen bleiben. Damit könnte bald Schluss sein, geht es nach dem Willen der Bundesregierung. Anfang März 2017 veröffentlichte Bundeskanzler Christian Kern mit großen Fanfarenklängen seinen „Plan A: Programm für Wohlstand, Sicherheit und gute Laune“.

Ab Seite 97 geht es um die Wohnsituation in Österreich. Darin ist zu lesen: „Fakt: 40.000 Obdachlose. Und jeder ist einer zu viel.“ Oder: „Unser Ziel: Gruft und Kluft schließen!“ Dieses Ziel soll scheinbar auf dem Wege eines Interessenausgleichs zwischen MieterInnen und Investoren erreicht werden. „Mit innovativen Ideen kann man beiden Seiten gleichermaßen gerecht werden“, heißt es auf Seite 100. Ziel sei es, „Kosten für alle zu reduzieren“.

Vor allem die gemeinnützigen Bauträger scheinen Motivation zu brauchen. Diesem Ziel sind einige Absätze gewidmet. Der „Plan A“ beschreibt die Problemlage folgendermaßen: „Gemeinnützige Wohnbauträger spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von leistbaren Wohnungen. Im Moment können institutionelle Anleger (wie Versicherungen) allerdings nur sehr eingeschränkt in gemeinnützige Wohnbauträger investieren, da solche Anteile nur eingeschränkt handelbar sind.“

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