Da geht noch was

Europäische Betriebsräte sind ein bewährtes Instrument zur Mitwirkung in Konzernen. Der Brexit bringt Euro-Betriebsräte und Gewerkschaften unter Druck.
Im Vergleich zum 100-jährigen Betriebsrätegesetz ist die Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR) noch relativ jung, nämlich 25 Jahre. Sie ist das Ergebnis einer Forderung der Europäischen Gewerkschaftsbewegung von Mitte der 1990er-Jahre. Ziel war und ist der Schutz der Interessen der ArbeitnehmerInnen in europaweit tätigen Unternehmen. Anfang 2009 wurde dieses EU-Recht nachgebessert. Grundsätzlich können Euro-Betriebsräte in länderübergreifend tätigen Unternehmungen mit insgesamt mehr als 1.000 Beschäftigten installiert werden, wenn mindestens zwei Standorte in mehreren europäischen Ländern mehr als 150 Beschäftigte haben.

Instrument gegen Ausgrenzung

Hintergrund der Forderung war die Globalisierung. Weltweit tätige Konzerne treffen wichtige Entscheidungen in ihren Zentralen. In den Niederlassungen gibt es kaum Mitsprache. Mit dem EBR haben sie nun ein Instrument, um dem zu begegnen. Für jede EBR-Körperschaft ist eine Konzernvereinbarung zu verhandeln, die im Rahmen der Vorgaben der Richtlinie die konkreten Spielregeln festlegt.

Mehr Kompetenzen und Rechte nötig

Ein EBR ist allerdings kein Betriebsrat, wie man ihn in Österreich kennt. Die Richtlinie sieht in erster Linie Information und Anhörung vor. Ein wesentlicher Vorteil für die ArbeitnehmerInnen ist aber, dass sich ihre jeweiligen Vertretungen über Ländergrenzen hinweg institutionalisiert vernetzen und Absprachen treffen können. Geplante Entscheidungen werden so rascher an anderen Standorten bekannt, und bis zu einem gewissen Grad funktioniert auch das Ausspielen von Standorten gegeneinander nicht mehr.

Das europäische Recht liefert Euro-Betriebsräten grundlegendes Handwerkszeug zur wirtschaftlichen Mitwirkung im Konzern.

Wolfgang Greif, Leiter der Bildungsabteilung in der GPA-djp

„Das europäische Recht liefert Euro-Betriebsräten grundlegendes Handwerkszeug zur wirtschaftlichen Mitwirkung im Konzern“, sagt Wolfgang Greif, Leiter der Bildungsabteilung in der GPA-djp. „Aus Gewerkschaftssicht ist da allerdings weit mehr drinnen, einerseits hinsichtlich der Kompetenzen des EBR selbst, andererseits auch was die Interventionsrechte betrifft, wenn Unternehmen EU-Recht nicht einhalten.“

Der Brexit wirft auch hier viele Fragen auf: Gilt die Richtlinie weiter, wenn es zu einem Brexit mit Übergangsfrist kommt? Ist mit einem harten Brexit alles auf null gestellt? „Klar ist, dass das EBR-Recht nicht mehr für Großbritannien und für britische Mitglieder in EBRs gelten wird“, erklärt Greif. „Daraus ergeben sich Handlungsnotwendigkeiten für die Gewerkschaften.“

Was sind Europäische BetriebsrätInnen (EBR)?
tinyurl.com/y6sjh74x
European Works Councils (EWC):
tinyurl.com/y4dzvnk4
Die neue EWC-Datenbank:
www.ewcdb.eu

Von
Nani Kauer
Freie Journalistin

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/19.

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Über den/die Autor:in

Nani Kauer

Nani Kauer, in Brüssel aufgewachsene Wienerin, hat integrierte Kommunikation studiert und ist seit 1996 in der Kommunikationswelt tätig. Sie ist Mediensprecherin von AK-Präsidentin Renate Anderl.

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