Hintergründe zur Hartz-IV-Reform
Vor der Einführung von Hartz IV gab es in Deutschland zwei Leistungen, die den Lebensunterhalt der Betroffenen gesichert haben: die Arbeitslosenhilfe, die vom Bund finanziert wurde, und die Sozialhilfe, die von den Kommunen finanziert wurde. Diese wurden zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt: „Mit Hartz IV wurde in Deutschland bereits 2005 die mit der österreichischen Notstandshilfe vergleichbare Arbeitslosenhilfe abgeschafft“, erinnert sich Wilhelm Adamy, ehemaliger Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Fakten zur Hartz-IV-Reform
Vor der Reform gab es in Deutschland die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe und die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe. Diese wurden zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt.
„Arbeitslose Personen erhalten zwar nach wie vor das Arbeitslosengeld I, das sich wie in Österreich am früheren Einkommen orientiert, […] längerfristig arbeitslose und erwerbsfähige Menschen sind jedoch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen, das Arbeitslosengeld II“, fasst Christine Stelzer-Orthofer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Johannes Kepler Universität Linz, zusammen. Und das bedeutet, dass „ein Bezug nur dann möglich ist, wenn (fast) kein Vermögen vorhanden ist“.
Bei den durchgeführten Arbeitsmarktreformen kann man von einer Abschaffung des mittleren Sicherungssystems sprechen. „Dies hat die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt erheblich verändert und massive Folgen nicht nur für Arbeitslose, sondern für das Beschäftigungssystem und die Gesellschaft insgesamt“, so Wilhelm Adamy. Peer Rosenthal, Referent der Geschäftsführung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, argumentiert, dass sich dieser Paradigmenwechsel auch „durch die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien bei Bezug von Arbeitslosengeld zeigt und der quasi grenzenlosen Zumutbarkeit im Hartz-IV-System“.
Dies zeigt auch die Tatsache, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eingeführt wurden, wie die besser als „Ein-Euro-Jobs“ bekannte Maßnahme offiziell genannt wird. Was von der Regierung als Unterstützung zur Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt gedacht war, bringt jedoch einen verheerenden Nachteil: Denn wer einmal einen Ein-Euro-Job im Lebenslauf hat, kämpft im Anschluss mit stark verringerten Chancen am Arbeitsmarkt. Ablehnen ist jedoch auch keine Alternative, denn wer einen ihm zugewiesenen Zusatzjob ohne wichtigen Grund nicht annimmt, wird sanktioniert: mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um mindestens 30 %.