Die AK hat beharrlich die Probleme erwerbstätiger Eltern aufgezeigt, und es gelang mit der Zeit, das Kinderbetreuungsgeld schrittweise besser mit der arbeitsrechtlichen Karenzdauer abzustimmen: So wurden 2008 zur ursprünglichen Bezugsdauer, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes galt, zwei weitere Varianten des Kinderbetreuungsgeldes (bis zum 15. bzw. 20. Lebensmonat + zusätzlich 3 bzw. 4 Monate bei partnerschaftlicher Teilung) eingeführt. Es folgten dann das Modell bis zum 12. Lebensmonat (plus 2 Monate bei Teilung) sowie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. 2017 wurde mit unserem Einsatz das Kinderbetreuungsgeldkonto eingeführt: Allen Eltern steht der gleiche Geldbetrag zur Verfügung, sie können innerhalb eines Zeitraums vom 15. bis 35. Lebensmonat des Kindes wählen, wie lange sie die Leistung beziehen möchten. Mit dieser schrittweisen Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes sind uns einschneidende Verbesserungen gelungen.
Zusammenarbeit ist wichtig
Entscheidend für diesen Erfolg ist auch der funktionierende Austausch innerhalb der Arbeiterkammer – etwa mit der Abteilung Arbeitsrecht. Denn viele Eltern wenden sich bei Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und zu den arbeitsrechtlichen Regelungen rund um Schwangerschaft oder Wiedereinstieg an unsere Kolleginnen und Kollegen. So wissen wir rasch, welche konkreten Probleme es mit den gesetzlichen Regelungen geben kann.
Eine weitere wichtige Grundlage unserer Arbeit bilden Studien wie etwa das Wiedereinstiegs-Monitoring. Dort werden die beruflichen Vor- und Nachkarrieren aller Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, anonymisiert abgebildet. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die von der AK initiierten Änderungen des Kinderbetreuungsgelds positiv auswirken. So hat sich die Anzahl der Mütter, die zum zweiten Geburtstag ihres Kindes wieder erwerbstätig sind, von 49 Prozent (Kinder aus dem Geburtsjahrgang 2006) auf 60 Prozent (Kinder aus dem Geburtsjahrgang 2012) erhöht. Die Daten zeigen auch, dass die partnerschaftliche Teilung attraktiver geworden ist. Das dürfte auf die kürzeren Modelle mit einem höheren Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen sein. Wichtig: Mit dem früheren Wiedereinstieg und der partnerschaftlichen Teilung haben Frauen ein höheres Einkommen und können dadurch auch ihre Pensionsansprüche verbessern.
Dass wir mit unseren Vorschlägen manchmal auch auf Granit beißen, zeigt der Papa-Monat, der nur halbherzig umgesetzt wurde. Unser Anliegen, dass Väter eine eigene Geldleistung im Umfang von einem Monat gleich nach der Geburt bekommen und einen Rechtsanspruch auf einen Monat Freistellung im Betrieb haben, konnte bei den Verhandlungen bisher nicht durchgesetzt werden. Eingeführt wurde lediglich die Möglichkeit, einen Teil des Kinderbetreuungsgelds gleich nach der Geburt zu beziehen.
Gute Kinderbetreuung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine gute Kinderbetreuung, denn ohne sie ist ein Wiedereinstieg kaum möglich. Solange Eltern kein verlässliches und leistbares Angebot vorfinden, können sie nur mit großen Anstrengungen des gesamten privaten Umfelds in den Beruf zurückkehren. Daher haben wir unermüdlich Defizite aufgezeigt. Vor allem für Kleinkinder fehlen Plätze, und auch mit den Öffnungszeiten und in den Ferien gibt es immer wieder Probleme. Aufgrund unserer Forderungen wurden ab 2014 die Bundeszuschüsse kräftig erhöht und für vier Jahre insgesamt 305 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bereitgestellt.
Die Anstoßfinanzierung des Bundes zeigt auch konkrete Erfolge. So hat sich die Betreuungsquote bei den unter dreijährigen Kindern von 13 auf 26 Prozent verdoppelt. Gemeinsam mit anderen MitstreiterInnen ist es der AK gelungen, dass die geplante Kürzung des Bundeszuschusses ab 2019 durch die aktuelle Regierung doch wieder zurückgenommen wurde. Auch künftig werden damit also gleich viel Mittel bereitstehen.
Mehr Investitionen gefordert
Auch investiert Österreich nur 0,5 Prozent des BIP in die frühkindliche Erziehung. Im EU-Schnitt wird 1 Prozent des BIP für die sogenannte Kinderbildung ausgegeben. Wenn Österreich nachzieht, müsste dafür eine Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich aufgewendet werden. Dieses Geld ist auch dringend notwendig, denn es gibt noch viel zu tun: Ziel ist es, österreichweit ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen mit ganztägigen und ganzjährigen Öffnungszeiten zu schaffen. Auch soll es einen besseren Personalschlüssel geben, und mehr PädagogInnen sollen eingesetzt werden. So bleibt mehr Zeit, auf die Bedürfnisse der Kleinen einzugehen. Außerdem ist eine schrittweise Umstellung der Ausbildung auf akademisches Niveau notwendig, wie es in der EU mittlerweile gängiger Standard ist. Denn die Kleinkindpädagogik ist genauso wichtig wie etwa pädagogische Kompetenz von LehrerInnen in der Schule. Die frühe Förderung unserer Kinder und die Möglichkeit, mit Kind auch im Beruf erfolgreich zu sein, sind ein wichtiges Zukunftskapital unserer Gesellschaft.
Wir bleiben weiter am Ball. Derzeit wird die Umfrage „Kind & Job – Wie schaffen Sie das“, die wir gemeinsam mit den ÖGB-Frauen durchgeführt haben, ausgewertet. Hintergrund: Mit 1. September ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten und ein 12-Stunden-Tag somit möglich. Kind und Job dabei unter einen Hut zu bringen stellt für viele Eltern eine enorme Herausforderung dar. Die Ergebnisse werden bald der Öffentlichkeit präsentiert.
Wir setzen uns auch für gerechte Löhne und Gehälter ein, denn Frauen verdienen zu wenig. Sämtliche Statistiken belegen, dass die Lohnschere bei der Bezahlung von Frauen und Männern in Österreich besonders weit auseinanderklafft. Die AK versucht seit Jahren, dagegen Maßnahmen zu setzen. Nach zähen Verhandlungen ist es uns 2011 gemeinsam mit den Gewerkschaften gelungen, ein Paket zur Einkommenstransparenz zu schnüren. Die Arbeitgeber sind nun gesetzlich zu Einkommensberichten verpflichtet. Aus diesen lässt sich anonymisiert die Einstufung von Frauen und Männern im Unternehmen herauslesen und auch die jeweilige Differenz in der Bezahlung feststellen. Die Einkommenstransparenz hat inzwischen die Sensibilität für diese Ungleichheit geschärft. Doch wir kämpfen dafür, dass für die Beschäftigten innerbetrieblich eine echte Lohntransparenz gelten muss.
Genauere Einkommensberichte
Die AK unterstützt Betroffene, die bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung die Gehaltsdifferenz einfordern. In der Praxis fehlt trotz der aktuellen Regelungen jedoch der Vergleich, wie viel die Arbeitskollegen in der Firma wirklich verdienen. Die Einkommensberichte müssen daher genauer werden. Gehaltsbestandteile, wie Grundlohn, Zulagen und Überstunden müssen aufgeschlüsselt werden. Auch die seit 2011 geltenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten sollen nicht nur das Mindestmaß, sondern eine Bandbreite der Überzahlung beinhalten. Es reicht nicht, wenn Unternehmen den Mindestlohn vom Kollektivvertrag abschreiben und über die tatsächliche Bezahlung schweigen.
Die Abteilung Arbeit, Familie hat auch direkten Kontakt zu Unternehmen: Wir schulen Firmen dahingehend ein, worauf sie bei der Einhaltung der Lohngleichheit zu achten haben.
Unsere Aufgaben gehen nicht aus, denn eines ist klar: Solange Frauen weniger verdienen und die überwiegende unbezahlte Arbeiten leisten, werden wir uns dafür einsetzen, dass Frauen ihren gerechten Anteil bekommen.
Der Kinderbetreuungsatlas der AK Oberösterreich bietet eine tolle Übersicht an Betreuungsmöglichkeiten:
https://tinyurl.com/y8kn45s3
Ingrid Moritz
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/18.
Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor
ingrid.moritz@akwien.at
die Redaktion
aw@oegb.at