Im Namen der KleinbäuerInnen

Foto (C) ÖGB-Verlag/Michael Mazohl

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Oder: Wie Agrarförderungen meist begründet und wie sie tatsächlich verteilt werden.
Dass die höchsten Agrarsubventionen an die Großen gehen, ist bekannt. Agrarbetriebe und Arbeitsplätze werden weniger und neue Umweltprobleme, Stichwort Glyphosat, sind virulent. Trotzdem werden „KleinbäuerInnen“ oder „BergbäuerInnen“ gerne herbeigezogen, um die Notwendigkeit hoher Agrarbudgets zu begründen. Bilder von in traditioneller Handarbeit bewirtschafteten Almlandschaften unterstützen diese Botschaft.

Ungerechte Verteilung

Zusätzlich wird ein Szenario gezeichnet, wonach eine Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln nicht ohne ein hohes Agrarbudget und eine geförderte Landwirtschaft sichergestellt wäre. Wer aber bekommt unser Steuergeld wirklich?

Die ungerechte Verteilung der Agrarsubventionen ist seit Jahrzehnten ein großes Thema. Trotz vieler Reformvorhaben hat sich daran nur wenig geändert. Im Juni 2017 gab die Europäische Kommission ein Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen heraus – die neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik beginnt ab dem Jahr 2021. Darin ist nachzulesen, dass das ungleiche Verhältnis zwischen den FörderempfängerInnen in der Europäischen Union unverändert bei 80:20 liegt, sprich 80 Prozent der Agrarsubventionen gehen an nur 20 Prozent der Betriebe – und zwar an die Großen. Die Kommission erklärt dies in ihrem Papier damit, dass Direktzahlungen häufig immer noch „auf alten Ansprüchen beruhen“ und sich „auf Großbetriebe und Landbesitzer in reicheren Mitgliedstaaten“ konzentrieren. Die EU-Kommission ergänzt diese Feststellung um den Hinweis, dass es enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt: „So bewirtschaften zum Beispiel 92 Prozent der Landwirte in Rumänien und 97 Prozent in Malta kleine Betriebe, in Deutschland sind es weniger als 9 Prozent.“

20 Prozent an 2,8 Prozent

In Österreich ist das Verhältnis nicht ganz so krass wie im EU-Querschnitt, da es noch eine größere Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben gibt. Eine Aufschlüsselung über den Anteil an Agrarförderungen, der jeweils an die erwähnten 20 bzw. 80 Prozent der FörderwerberInnen geht, existiert nicht. Dennoch kann man sich ein Bild machen, und dieses bestätigt auch für Österreich ein Ungleichgewicht. Von den insgesamt 1,587 Milliarden an EU-Subventionen inklusive nationaler Kofinanzierungsmittel flossen ganze 20 Prozent an gerade einmal 2,8 Prozent der FörderempfängerInnen.

Eine weitere Zahl bestätigt dieses Ungleichgewicht: Auf 87 Prozent der FörderwerberInnen wurde etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser öffentlichen Gelder verteilt. Eine andere Quelle, die Auskunft über die Höhe der Agrarförderungen gibt, ist die Transparenzdatenbank. Darin kann man Einsicht nehmen, welche Betriebe entsprechende Summen abholen. Das Bemerkenswerte: Im obersten Spitzenfeld liegen Unternehmen, die zwar im Agrarsektor tätig sind oder mit diesem im Zusammenhang stehen, aber ohne selber eine Landwirtschaft zu betreiben.

Doch auch landwirtschaftliche Großbetriebe erhalten in Österreich mehrere Hunderttausend bis sogar mehr als eine Million Euro an Agrarförderungen – und das obwohl eigentlich eine Obergrenze von 150.000 Euro pro Betrieb sicherstellen sollte, dass sich die Zuwendungen an öffentlichen Geldern für Einzelbetriebe in Grenzen halten. Im Detail betrachtet ist diese Begrenzung jedoch zahnlos, denn sofern ein Betrieb an die 150.000-Euro-Grenze stößt, werden alle Arbeitskosten berücksichtigt und in die tatsächliche Förderhöhe einberechnet. Der Förderbetrag wird dann entsprechend erhöht, was bedeutet: Die SteuerzahlerInnen zahlen die Lohnkosten für diese Großbetriebe indirekt aus dem Budget. Dazu kommt, dass diese Grenze nur für die „Basisprämie“ gilt und andere Agrarförderungen davon nicht betroffen sind. So wird verständlich, dass Einzelbetriebe weiterhin Millionenbeträge erhalten können. Eine echte Begrenzung und Kürzung würde EU-weit alle Großen treffen, was bisher politisch nicht durchsetzbar war.

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