Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Betriebsräte wissen müssen

Ein Pflanzensproß wächst aus einer Tastatur heraus. Symbolbild für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte - das verspricht die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. | © Adobestock/troyanphoto
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU erweitert die Möglichkeiten zur Mitbestimmung von Betriebsräten. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Profitieren sollen die Arbeitnehmer:innen und die ganze Gesellschaft. Die Richtlinie der Nachhaltigkeitsberichterstattung „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ der Europäischen Union ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten. Vorerst sind all jene Unternehmen verpflichtet, Bericht zu erstatten, die bereits seit 2017 gemäß der Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive (NFRD)“ eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen mussten. In den Folgejahren kommen schrittweise weitere Unternehmen dazu.

Die CSRD soll die Transparenzpflichten von bestimmten Unternehmen ausweiten. Es geht dabei um die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Englischen spricht man auch von „Environmental, Social und Governance (ESG)“.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was jetzt wichtig ist

Was ist der Unterschied zu der seit 2014 gültigen nichtfinanziellen Berichterstattung, die nun von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgelöst wurde?

„Mit der NFRD hat die EU im Jahr 2014 erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Unternehmensführung geschaffen, um mehr Transparenz über die Unternehmenstätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu bekommen“, sagt Alice Niklas von der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien. Im österreichischen Recht wurde die nichtfinanzielle Berichterstattung im Jahr 2017 durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) verankert. Durch dieses Gesetz konnten Betriebsräte und Arbeitnehmer:innenvertreter umfangreiche, standardisierte Informationen über die Nachhaltigkeitstätigkeiten in ihren Unternehmen bekommen. Beim Anwenderkreis handelte es sich um Unternehmen des öffentlichen Interesses. Rund 75 Unternehmen waren verpflichtet, nichtfinanzielle Erklärungen abzugeben. „Aber Studien zeigten, dass speziell bei den sozialen Themen noch Luft nach oben war und es dort Reformen braucht“ so Niklas. Im Jahr 2021 erkannte die EU diesen Reformbedarf und ebnete den Weg für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Welche Unternehmen unterliegen der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

In Zukunft müssen alle großen Kapitalgesellschaften einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten waren seit 2017 zur nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet und unterliegen jetzt der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Ab 2025 kommen alle anderen großen Kapitalgesellschaften dazu.
  • In einem weiteren Schritt folgen kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelunternehmen ab 2026.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2028 wird der Kreis auf Drittstaatsunternehmen erweitert, sofern ihr Umsatz 150 Mio. Euro übersteigt und mindestens eine Tochtergesellschaft in der EU sitzt. „Beispielsweise fallen hier Unternehmen wie Google darunter. Bis zum Jahr 2028 wächst die Zahl von 75 auf rund 2.000 Unternehmen an, die berichtspflichtig werden“ erklärt Niklas.

Wo werden die Berichte veröffentlicht?

Wo werden die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht?

Die Unternehmen müssen alle Nachhaltigkeitsberichte zukünftig im Lagebericht veröffentlichen, die dann externe Wirtschaftsprüfer:innen prüfen. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zur der bisherigen gültigen nichtfinanziellen Berichterstattung. „Bei der AK begrüßen wir das sehr, denn durch die Veröffentlichung im Lagebericht wird beispielsweise die Auffindbarkeit für Stakeholder deutlich vereinfacht und ein geprüfter Bericht erhöht die Qualität der Berichterstattung “, so Niklas.

Die Berichterstattung unterliegt den „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“. Was bedeutet das?

Die ESR-Standards sind in Österreich bereits gültig, während die Corporate Sustainability Reporting Directive hingegen noch im österreichischen Gesetz umgesetzt werden muss.

Das soll in den kommenden Monaten geschehen. Drei Punkte umfassen die Standards: „Es gibt einen Wechsel von der Shareholder-Perspektive zur Stakeholder-Perspektive, was bedeutet, dass die Sicht aller Interessengruppen an dem Unternehmen zentral ist“, erklärt Bernhard Leubolt von der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien und nennt ein Beispiel: „Das kann Anrainer:innen eines Unternehmens betreffen und ob diese durch die Tätigkeiten des Unternehmens beeinträchtigt werden.“ Ein zweiter Punkt betrifft die Lieferketten, denn große Unternehmen sind häufig auf Produkte aus der Zulieferung angewiesen. Hier soll das Entsorgen eine Produktes von Unternehmen mitbedacht werden. Der dritte Punkt ist jener der „doppelten Wesentlichkeit“.

Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit“?

„Das bedeutet, dass die Tätigkeiten eines Unternehmens Auswirkungen auf die Umwelt haben, aber auch, dass die Veränderungen der sozialen und natürlichen Umwelt Auswirkungen auf die Unternehmen haben, und beides berücksichtigt werden muss“, so Leubolt. Der Klimawandel ist hier ein Beispiel. Für den Wintertourismus birgt ausbleibender Schnee große Risiken. Gleichzeitig könnten mehr Österreicher:innen ihren Sommerurlaub in der Heimat verbringen. Der Menschen gemachte Klimawandel ist somit nicht nur eine Gefahr, sondern bietet gleichzeitig Chancen. Das gilt es für Unternehmen bei der „doppelten Wesentlichkeit“ zu beachten.

Welche Rechte haben Betriebsräte bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Der Betriebsrat muss von der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Geschäftsführung informiert werden. Welche Rechte hat er in weiterer Folge?

Bereits durch die nichtfinanzielle Berichterstattung konnte der Betriebsrat mehr mitbestimmen. Das wird nun weiter verbessert. Wichtig ist es, dass sich der Betriebsrat an den internen Arbeits- und Steuerungsgruppen beteiligt und daran teilnimmt. Vor allem in der Wesentlichkeitsanalyse – die die relevanten Themen für das Unternehmen und seine Stakeholder behandelt – ist die Mitarbeit gefragt. „Der Betriebsrat ist der Experte für gute Arbeit und bringt ein hohes Know-how mit“, betont Niklas. Die Wesentlichkeitsanalyse kann in unterschiedlichen Formaten stattfinden. Das können Fokusgruppen sein, Workshops, Onlinebefragungen oder Round-Tables. Hier lassen die Vorgaben viele Möglichkeiten für die Unternehmen zu „Wir versuchen ganzjährig in unseren Kursen Betriebsräte darüber zu informieren, wie sie sich in die Wesentlichkeitsanalyse einbringen und nachfragen können“, so Niklas. Die AK klärt darüber auf, wie die Wesentlichkeitsanalyse implementiert werden kann, wer dafür zuständig ist oder wo sich das Unternehmen im Umsetzungsprozess aktuell befindet.

Wie kann der Betriebsrat die Wesentlichkeitsanalyse nutzen?

Er kann Einblick nehmen, weshalb Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen und ob es Lösungsansätze gibt, Personal zu binden. „Er kann sich ansehen, ob diese Verbesserungen funktionieren oder wo es Nachbesserungsbedarf gibt. Diese Argumente können dann in die Verhandlungen mit der Geschäftsführung oder dem Vorstand eingebracht werden“, schildert Niklas eine Möglichkeit. Auch im Rahmen der Stakeholder-Analyse ist es wichtig, dass sich der Betriebsrat einbringt und so kann er eine Stellungnahme zu den Nachhaltigkeitsthematiken abgeben, die dann dem Aufsichtsrat weitergeleitet wird.

Welche Vorteile hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Weshalb ist der Standard S 1 own workforce der EU für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen wichtig?

Unternehmen müssen in ihrem Bericht zu Arbeitsbedingungen wie Aus- und Weiterbildung, Diversität im Unternehmen, gerechte Entlohnung, Gender-Pay-Gap, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bis hin zur Work-Life-Balance berichten. „Ein Abschnitt ist der Standard S1 own workforce, bei dem die Beschäftigtenzahlen des Unternehmens angegeben werden und auch die Non-Employees berücksichtigt werden müssen. Das sind in Österreich beispielsweise Personen mit Werkverträgen oder Leiharbeiter:innen. Diese Informationen findet man alle im Bericht, sofern die Themen als wesentlich in der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert werden“ sagt Niklas.

Welche Vorteile haben die Mitarbeiter:innen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Unternehmensführung muss messbare Ergebnisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensteuerung vorlegen. „Das Tätigkeitsfeld von Betriebsräten kann damit ausgeweitet werden“, betont Leubolt. Der Nachhaltigkeitsbericht kann auch für potenzielle Mitarbeiter:innen eine wichtige Informationsquelle sein. „So können sich Interessierte bereits vorab informieren, wie es in diesem Unternehmen mit den Arbeitsbedingungen, der Work-Life-Balance oder anderen wichtigen Dingen aussieht“, so Leubolt.

Welche Vorteile hat die Gesellschaft durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Stakeholder-Sicht bringt den Vorteil, dass Unternehmen alle Akteure berücksichtigen müssen, die von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffen sind: Neben Geldgeber:innen werden etwa Kund:innen, Lieferant:innnen, Anrainer:innen und die Beschäftigten des Unternehmens berücksichtigt. Die ganze Wertschöpfungskette ist für die Berichterstattung erheblich. „Bei europäischen Unternehmen, die in Asien oder Südamerika fertigen lassen, ist das wichtig, da so die Arbeitsbedingungen von vor Ort ersichtlich werden, ob die Sozialstandards eingehalten werden oder auch, in welchem Ausmaß die Umwelt ausgebeutet wird“ erklärt Leubolt die Stakeholder-Perspektive. „Nachhaltiges Wirtschaften wird zur Voraussetzung, um vorteilhafte Konditionen bei Bank-Krediten zu bekommen.“

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Über den/die Autor:in

Stefan Mayer

Stefan Mayer arbeitete viele Jahre in der Privatwirtschaft, ehe er mit Anfang 30 Geschichte und Politikwissenschaft zu studieren begann. Er schreibt für unterschiedliche Publikationen in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Sport.

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