Kritik von allen Seiten
Recht geben könnte ihm alleine die Vorgangsweise von ÖVP und FPÖ, die in ihrem 182 Seiten dicken Koalitionsprogramm keineswegs „den kleinen Mann“ in den Mittelpunkt stellen, vielmehr eindeutig die Wirtschaft und Unternehmen. Gegen die von der Regierung ausgearbeitete Sozialversicherungsreform haben zahlreiche Akteure bzw. Akteurinnen des Gesundheitssystems, von ArbeitnehmerInnenseite ebenso wie aus ÖVP-regierten Bundesländern, VerfassungsexpertInnen sowie der Rechnungshof Bedenken vorgebracht. Nach der Begutachtungsfrist wurden in einigen Bereichen nach Angaben von RegierungsvertreterInnen noch kleinere Änderungen vorgenommen. Nachdem laut ÖGB-Chef Katzian „keine echten Verhandlungen“ mit den ArbeitnehmervertreterInnen stattgefunden haben, will die Regierung die Kassenreform jedoch nach ihren Vorstellungen durchziehen.
Aus 21 Sozialversicherungsträgern werden fünf: die Österreichische Gesundheitskasse für das Gros der bisher (bei Gebiets- und Betriebskrankenkassen) Versicherten, die Sozialversicherung der Selbstständigen und Bauern, die Versicherung für Beamte und Eisenbahner sowie die Pensions- und die Unfallversicherung. Eine Vereinheitlichung der übernommenen Leistungen bleibt aus. Denn Selbstständige und öffentlich Bedienstete werden weiterhin Selbstbehalte bzw. teils bessere Leistungen haben. Daher befürchten die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen und der Oppositionsparteien drei Leistungsspektren – und irgendwann Selbstbehalte für alle.
ArbeitnehmerInnen verlieren Mehrheit
Sehr wohl werden die ursprünglich geäußerten Optimierungsziele der Regierung vom ÖGB geteilt, so der Leitende Sekretär Bernhard Achitz. Die vorgelegte Organisationsreform gewährleiste jedoch nicht bei gleichen Beiträgen den Menschen österreichweit die gleichen Leistungen. Vielmehr werden bestehende, gut funktionierende Strukturen zerschlagen. Hauptkritikpunkt der Gewerkschaften ist die Verschiebung des Machtgefüges innerhalb der Sozialversicherung.
Ein Drittel Arbeitgebervertreter wäre aus gewerkschaftlicher Sicht gerechtfertigt, keinesfalls aber die Hälfte.
Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB
Bisher hatten die ArbeitnehmervertreterInnen in den geschäftsführenden Gremien der Gebietskrankenkassen eine Mehrheit. Künftig gibt es Gleichstand zwischen DienstgeberInnen und -nehmerInnen. Verfassungsrechtler halten diese Stärkung der ArbeitgeberInnen für verfassungswidrig. „Ein Drittel Arbeitgebervertreter wäre aus gewerkschaftlicher Sicht gerechtfertigt, keinesfalls aber die Hälfte“, so Bernhard Achitz.
Finanzielle Nachteile für ArbeitnehmerInnen
Fast 80 Prozent der österreichischen Gesamtbevölkerung werden in der neuen Gesundheitskasse versichert sein. Die Neuerung der Regierung entspricht demnach nicht den Anforderungen einer echten Selbstverwaltung, da laut ÖGB „die VertreterInnen der Versichertengemeinschaft in den Entscheidungsgremien unterrepräsentiert sind“. Auch die ausgeweiteten Aufsichtsbefugnisse von Sozial- und Finanzministerium haben mit Selbstverwaltung und bloßer Aufsichtspflicht der öffentlichen Hand nichts mehr zu tun. Bei mutmaßlicher Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping oder Scheinselbstständigkeit von Beschäftigten können die Krankenkassenvertreter nicht mehr von sich aus tätig werden und Unternehmen überprüfen. Finanzielle Nachteile bringt das in erster Linie für die ArbeitnehmerInnen – und die Republik.
Der Hauptverband, künftig „Dachverband“, der Sozialversicherungsträger wird geschwächt, wodurch das Risiko steigt, dass die einzelnen Systemteile, sprich: Versicherungsleistungen, auseinanderdriften. Die Gebietskrankenkassen werden zu Landesstellen degradiert – ohne Budgethoheit. Das könnte sich negativ auf die regionale Versorgung etwa bei den Kassenstellen oder der Krankenhausfinanzierung auswirken. Die Versichertengemeinschaften sind unterschiedlich zusammengesetzt, dadurch haben sie eine unterschiedliche Einnahmenstruktur – einen international empfohlenen „Risikostrukturausgleich“ haben ÖVP und FPÖ dennoch nicht vorgesehen, um einen Finanzausgleich herzustellen.
Selbstbehalte sind durch ArbeitgeberInnenmehrheit möglich
Für den ÖGB sind das alles Gründe anzunehmen: „Damit wird die Einführung allgemeiner Selbstbehalte für alle Versicherten wahrscheinlicher.“ Und dass es der VP-FP-Regierung primär um wirtschaftliche Interessen geht. Tatsächlich hat sie eine Erhöhung des Fonds der privaten Krankenanstalten von 14,7 Millionen Euro vorgesehen. Profitieren sollen die ArbeitgeberInnen auch dahingehend, dass der Unternehmensbeitrag zur Unfallversicherung von 1,3 auf 1,2 Prozent gesenkt wird. So sehen andere Prioritäten aus.