Warum sollen soziale Grundrechte in die Verfassung?

Porträt Bernhard Achitz. Der Volksanwalt spricht sich für soziale Grundrechte in der Verfassung aus.
Bernhard Achitz ist Volksanwalt für die Themenfelder Soziales, Pflege und Gesundheit. | © Michael Mazohl
Österreich ist wieder einmal Schlusslicht: Als einziger EU-Staat hat Österreich keine sozialen Grundrechte in der Verfassung. Warum sich das ändern muss, erklärt Volksanwalt Bernhard Achitz in der Rubrik "Die Große Frage".

Gerade in Krisenzeiten wird betont, wie sehr sich der Sozialstaat bewährt. Dennoch wurden soziale Grundrechte wie Pensionen gekürzt, und die Mindestsicherung wurde beschnitten. Ob solche Eingriffe in soziale Rechte verhältnismäßig sind, sollte der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) unterliegen. So ist es auch bei Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte. Über den Grad der Absicherung kann man dann weiterhin diskutieren. Wie bei den Freiheitsrechten, deren Interpretation sich immer wieder geändert hat. Sie konnten weiterentwickelt werden, weil das Grundrecht in der Verfassung verankert ist, weil der VfGH immer wieder Stellung nimmt und weil Expert:innen im Rahmen des Verfassungsbogens immer wieder darüber diskutieren.

Soziale Grundrechte: Österreich muss nachziehen

Bisher wurde vergeblich versucht, diese sozialen Grundrechte in die Verfassung einzufügen. Die Volksanwaltschaft hat einen neuen Anlauf gestartet und gemeinsam mit NGOs viele Vorschläge in einem Sonderbericht ans Parlament geschickt. Grundrechte auf Gesundheit, Pflege, leistbares Wohnen, Daseinsvorsorge und ein Leben ohne Armut wurden da genannt. Österreich sollte nicht länger der einzige EU-Staat ohne soziale Grundrechte in seiner Verfassung sein.

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