Tiefe Blicke in personenbezogene Daten
Entwickelt aus Microsoft Office, beinhaltet Microsoft 365 außer Programm-Klassikern wie Word, Excel, Outlook oder PowerPoint nun unter anderem auch Teams, Planner, OneDrive und diverse Security-Apps rund um die Bezeichnung „Purview“ – kurz: eine unüberschaubare Anzahl an Apps. Als Gesamtpakete werden sie etwa für die Zielgruppen Studierende, Familien, Kleinunternehmen und Großunternehmen verkauft. Selbst wenn nur Teile davon benötigt werden, finden sich stets weitere Apps und zusätzliche Funktionen mit im Paket. „Microsoft 365 bietet zahlreiche Schnittstellen und ist mit vielen Systemen kompatibel“, sagt Clara Fritsch. Sie arbeitet als Expertin in der Abteilung Arbeit und Technik der Gewerkschaft GPA und hat die Broschüre „Die wunderbare Welt von Microsoft – und wie der Betriebsrat sie mitgestalten kann“ verfasst. Rund 400 Millionen Abonnent:innen nutzen Microsoft 365 weltweit. Die Anwendungen sind cloudbasiert, die Komponenten der IT-Infrastruktur werden in ein Netzwerk von physischen und virtuellen Servern verlagert.
Neben der Software, die ein Unternehmen für seine Aufgaben tatsächlich benötigt, ergeben sich durch die Nutzung von Microsoft 365 eine Reihe von Verhaltens- und Leistungsdaten. Sie wurden im Paket mit eingekauft und stehen der Firma damit auch zur Verfügung. Da kann es bisweilen technisch oder aus Sicherheitsgründen durchaus sinnvoll sein, tiefer zu blicken und personenbezogene Daten zu verifizieren. Wenn etwa manche Arbeitnehmer:innen im Homeoffice öfters aus der Leitung fallen, müssen vielleicht Netzkapazitäten ausgebaut werden. Taucht ein Virus auf, ist es wichtig herauszufinden, auf welchem Gerät sich das Virus eingenistet hat.
Doch gerade bei personenbezogenen Daten, dazu zählen auch die IP-Adresse des PC und sämtlicher mobilen Geräte, müssen Grenzen gezogen werden. „Auszuwerten, wer im letzten Monat den Laptop erst nach 9 Uhr aufgedreht hat, um die Pünktlichkeit oder die Arbeitsleistung zu kontrollieren, sollte ein No-Go sein“, macht Clara Fritsch deutlich. „Ein derart komplexes und umfassend zur Überwachung der Beschäftigten geeignetes System wie Microsoft 365 muss natürlich mit einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Das ist im Arbeitsverfassungsgesetz festgeschrieben.“