Allerdings handelte es sich nicht um Start-ups, sondern um große Unternehmen, in denen starke Betriebsräte und Gewerkschaften die Gründung der MitarbeiterInnen-Beteiligung kontrolliert und unterstützt haben. Komplexe juristische Konstruktionen waren erforderlich, um diesen Modellen zum Erfolg zu verhelfen.
Keine echte Beteiligung
Die Anteile der einzelnen ArbeitnehmerInnen wurden gebündelt, dadurch konnte tatsächlich immerhin etwas Einfluss auf die Geschäftsführung genommen werden, zumal Betriebsräte in großen Unternehmen jedenfalls im Aufsichtsrat vertreten sind. Dazu kommen die Rechte (Aufsichtsratsmandate) aus der Beteiligung selbst. Von alledem kann bei Start-ups keine Rede sein, meist wird überhaupt keine echte Beteiligung angeboten, sondern nur eine speziell berechnete Prämie, doch dazu später noch detaillierter. Leider ist selbst unter günstigen Bedingungen die Zahl der fehlgeschlagenen Beteiligungen weitaus höher als die der erfolgreichen. Am dramatischsten war der Fall MCN: Dort wurden die Angestellten überredet, sich mittels eines Kredites Anteile zu kaufen. Die Rückzahlung sollte aus den Erträgen leicht finanziert werden. Leider: Nicht allzu viel später war das Unternehmen pleite, die Anteile entsprechend nichts mehr wert – aber die Kredite mussten natürlich weiterhin zurückgezahlt werden.
Widerspricht Grundlagen
So dumm ist heute (hoffentlich) niemand mehr. Aber wie viel intelligenter ist es, sich an einem Start-up zu beteiligen, bei dem man angestellt ist? Eigentlich muss man sich nur an die Grundregeln jeglicher Veranlagung erinnern, um eine solche Lösung abzulehnen, die da lautet: „Klumpen-Risiken“ jedenfalls vermeiden! Das ist die simpelste Weisheit jedes Anlageberaters oder jeder Anlageberaterin: Niemals alles auf ein Pferd setzen, sondern das Risiko streuen.
ArbeitnehmerInnen sind durch ihren Arbeitsplatz bereits mit einem hohen Anteil – nämlich dem gesamten laufenden Einkommen – zwangsläufig an ein Unternehmen gebunden. Auch noch das Anspargeld für ein privates Vermögen auf dieses Unternehmen zu setzen widerspräche den grundlegendsten Regeln jeglicher Vorsorge.
Zu viele Beispiele von Totalverlusten wie United Airlines, Holzmann, Babcock, Enron oder MCN belegen dies, ebenso die massiven und anhaltenden Kursverluste bei der AUA oder Jowood. Auch die Infineon-Aktie hat, trotz der extrem erfolgreichen österreichischen Tochter, nie mehr annähernd jenen Wert erreicht, den sie bei Ausgabe der MitarbeiterInnenaktien hatte: Seinerzeit waren es 35 Euro, nach über einem Jahrzehnt mit Werten um die 10 Euro notiert sie nun bei rund 20 Euro – ein bitteres Lehrstück für all jene, die damals ein „Klumpen-Risiko“ eingegangen sind.
Man sollte sich nicht durch möglicherweise richtige, aber irrelevante und irreführende Daten hereinlegen lassen. So gibt es die unterschiedlichsten Schätzungen darüber, wie viele Start-ups scheitern. Allein dieser Anteil soll bis zu 90 Prozent betragen, aber darauf kommt es gar nicht an: Man hat viel zu billig gearbeitet, somit anderweitig erzielbares Einkommen verloren und muss damit alle negativen Folgen vom niedrigeren Arbeitslosengeld bis zur niedrigeren Pension tragen. Und aus den möglichen hohen Gewinnen ist nichts geworden.