So muss das Start-up sich beinahe monatlich aus einer Stadt zurückziehen, weil die Regulierungen keinen privaten, über App organisierten Mitfahrdienst erlauben. In Kalifornien schickte Uber seine ersten selbstfahrenden Taxis auf die Straße, ohne eine Zulassung dafür zu haben. Disruptiv nennt man diese Herangehensweise im Silicon Valley, wo neue Technologien ganze Branchen auf den Kopf stellen. Doch Uber verändert nicht nur die Mobilität und den öffentlichen Verkehr, sondern hat auch bei Arbeitsverhältnissen einen radikalen Ansatz.
Keine eindeutige Beziehung
So sind die FahrerInnen, die über den digitalen Service Taxifahrten anbieten, bei Uber in der Regel WerkvertragsnehmerInnen. Statt als Angestellte arbeiten die FahrerInnen auf freiberuflicher Basis für das Start-up. Internationale Behörden sehen die Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Privat-ChauffeurInnen jedoch nicht eindeutig.
Mit selbstständigen AuftragnehmerInnen statt angestellten MitarbeiterInnen will das Start-up mit einer Bewertung von knapp 70 Milliarden US-Dollar, das von Investoren 8,81 Milliarden Dollar eingesammelt hat, Kosten sparen und Verantwortung abtreten. Als es im Jänner 2014 zu einem von einem Uber-Fahrer verursachten tödlichen Unfall kam, sah sich der Ridesharing-Dienst nicht haftpflichtig. Das Unternehmen einigte sich schließlich außergerichtlich mit der Familie des verstorbenen Mädchens. Der Fall war Zündstoff für die Streitfrage, inwieweit der Taxi-Service für seine FahrerInnen verantwortlich ist.
Kein Internet-Dienstleister
In den USA bestätigten mehrere Gerichte in den vergangenen zwei Jahren, dass das freiberufliche Verhältnis zulässig ist. Anders in Europa: Ein britisches Gericht ordnete im Oktober 2016 an, der Auftraggeber habe die FahrerInnen anzustellen. Der Europäische Gerichtshof stufte Uber im Mai als Transportunternehmen ein und nicht wie von Uber gewünscht als Internet-Dienstleister.
Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf die Dienstverhältnisse haben. Denn das US-Start-up argumentierte seine Werkverträge mit seinem Selbstverständnis als Internet-Service. „Die FahrerInnen gehen keiner autonomen Tätigkeit nach, die unabhängig von der Plattform ist“, lautet das Urteil des Gerichtshofs. Der Plattform-Betreiber wird sich auf die Regulierung der Taxibranche in Europa einstellen müssen.
Uber ist einer der wichtigsten Auftraggeber in der Gig-Economy. Die Zahl der FahrerInnen verrät das Unternehmen nicht, Schätzungen sprechen von mehr als einer Million weltweit. Doch der Fahrtenanbieter ist nicht das einzige Start-up mit fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen. Lieferdienste und Plattformen für Haushaltsjobs leben von jenen, die die Arbeiten durchführen, die Technologie dahinter ist nur der Vermittler.
Immer mehr FreiberuflerInnen stellen Forderungen an die Unternehmen und leisten Widerstand gegen unfaire Bedingungen. Instacart – ein Service, der Supermarkteinkäufe für den Kunden erledigt und bis zur Wohnungstür liefert – muss nach einer Sammelklage von ArbeiterInnen 4,6 Millionen US-Dollar zahlen, weil den NutzerInnen der App das Trinkgeld nicht richtig kommuniziert wurde und die LieferantInnen dadurch zusätzliche Einnahmen verloren. Weil ihnen eine offizielle Vertretung wie ein Betriebsrat fehlt, finden die Start-up-FreiberuflerInnen andere Wege, ihre Interessen zu äußern.