Für das Ringen um die Lebenssituation der arbeitenden Menschen müssen eben die der jeweiligen Situation entsprechenden zweckmäßigen Mittel eingesetzt werden. Der ÖGB und seine Gewerkschaften haben sich für eine koordinierte solidarische Lohnpolitik entschieden, bei der auch den Schwächeren die Möglichkeit gegeben sein muss, ihren Lebensstandard der allgemeinen Entwicklung anzupassen. … Unser Vorgehen entsprach auch dem System der Zusammenarbeit. Keine Ho-ruck-Politik, keine Blitzsiege, keine Niederwerfung des Gegners, sondern langsame, systematische Anpassung, Schritt für Schritt, Stein für Stein ausbrechend von der Mauer des konservativen Beharrens.
Anton Benyas rückblickende Bilanz hatte 1992 auch höchsten Aktualitätsbezug. Mit dem Ende der kommunistischen Sowjetunion und der in ihrem Einflussbereich stehenden Regierungen Mittel- und Osteuropas war die „Systemkonkurrenz“ weggefallen – der Sozialstaat wurde nicht mehr als demokratisches Gegenmodell der Länder mit kapitalistisch-marktwirtschaftlicher Ausrichtung benötigt. Der Turbokapitalismus bekam Hochkonjunktur, die Ungleichheit in der Einkommensverteilung verstärkte sich zunehmend, Armut begann auch in den reichen Gesellschaften wieder zum Problem zu werden.
In dieser nach dem Zweiten Weltkrieg neuen Situation setzte die österreichische Gewerkschaftsbewegung einen neuen lohnpolitischen Schritt: 1990 gab der ÖGB-Bundesvorstand das Ziel vor, bei den Kollektivvertragsverhandlungen einen Mindestlohn von 10.000 Schilling durchzusetzen, genauer ein Einkommen von 10.000 Schilling pro Monat bei Vollerwerbstätigkeit, berechnet als ein Vierzehntel des Jahreseinkommens. Dadurch sollte, wie es der Arbeitskreis Wirtschaftspolitik in Vorbereitung des 13. ÖGB-Bundeskongresses 1995 formulierte,
eine gleichmäßige Verbesserung der Lebensstandards aller Arbeitnehmer erreicht werden, ob sie nun im privaten oder öffentlichen Sektor, in vor dem Wettbewerb geschützten oder diesem ausgesetzten Bereichen oder in Branchen mit raschem oder langsamen Produktivitätszuwachs beschäftigt sind.
Trotz der „kleinen Wirtschaftskrise“ konnte bereits dem 13. ÖGB-Bundeskongress ein Erfolgsbericht vorgelegt werden, denn bis 1994 war für fast alle ArbeitnehmerInnen mit Vollzeitbeschäftigung der 10.000-Schilling-Mindestlohn Wirklichkeit geworden. Der Bundesvorstand hatte parallel dazu das nächste Ziel vorgegeben: einen Mindestlohn von 12.000 Schilling. Obwohl es wegen der Probleme der Exportwirtschaft und der Entwicklung am Arbeitsmarkt in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre noch schwierigere Rahmenbedingungen gab als in den Jahren zuvor, hielten sich die Gewerkschaften daran. Sie behandelten die niedrigsten Lohnstufen bevorzugt – und leisteten damit einen entscheidenden Beitrag, um ArbeitnehmerInnen vor der Armutsfalle zu bewahren.
Brigitte Pellar
Historikerin
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/17.
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