Ende der Quarantäne: Arbeiten mit Corona

Ein Restaurant wird von einer Frau mit Maske geöffnet. Symbolbild: Ende der Quarantäne. Corona infiziert pandemie.
Das Ende der Quarantäne bedeutet, dass auch coronapositive Beschäftigte in die Arbeit müssen. | © Adobe Stock/Natalia
Österreich hat die Corona-Quarantäne abgeschafft. Wer positiv ist, kann nicht mehr automatisch zu Hause bleiben. Das Ende der Quarantäne bedeutet, dass Infizierte in die Arbeit müssen.
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss (oder darf) zukünftig nicht mehr automatisch zu Hause bleiben. Die Bundesregierung hat das Ende der Quarantäne beschlossen. Das gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die sich infiziert haben. Sie müssen zukünftig wieder zur Arbeit, wenn sie sich nicht krank fühlen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) befürchtet, dass damit der Druck auf die Beschäftigten massiv zunehmen könnte. Lediglich bei Menschen aus Risikogruppen gibt es Ausnahmen.

Trotz Corona in die Arbeit: Ende der Quarantäne

Das Aus für die Quarantäne-Pflicht bedeutet, dass Menschen arbeiten gehen müssen, die zwar nachweislich mit Corona infiziert sind, sich aber grundsätzlich nicht krank fühlen. Für den ÖGB ist das nichts weniger als ein Skandal, wie Ingrid Reischl erklärt. Sie ist Leitende Sekretärin beim ÖGB. „Mitten in der Coronawelle die Quarantäneregelung abzuschaffen, ist alles andere als eine gute Idee.“ Und weiter: „Für uns steht die Sicherheit der Arbeitnehmer:innen im Vordergrund. Die Betriebe haben die Verpflichtung, ihre Mitarbeiter:innen vor dem Corona-Virus zu schützen.“

Portrait Ingrid Reischl ÖGB Chefsekretärin. Statement zum Ende der Quarantäne.
Führt das Ende der Quarantäne zu mehr Druck auf die Beschäftigten? Ingrid Reischl befürchtet es. | © Markus Zahradnik

Reischl befürchtet, dass mit dem Ende der Quarantäne-Pflicht Arbeitgeber:innen Druck auf die Beschäftigten ausüben könnten. Diese müssten dann selbst mit Symptomen in die Arbeit kommen. „Das ist eine Situation, die für alle Beteiligten nur Nachteile hat.” Die Forderung des ÖGB bringt Reischl so auf den Punkt: „Wenn infizierte Menschen an ihren Arbeitsplatz gezwungen werden, dann muss spätestens jetzt Corona auch als Berufskrankheit in allen Unternehmen gelten. Das Infektionsrisiko in der Arbeit durch ein Quarantäne-Aus massiv zu erhöhen, gleichzeitig aber die Anerkennung als Berufskrankheit zu verweigern, wäre reichlich absurd.”

Ende der Quarantäne-Pflicht: Diese Regeln gelten

Mit dem 1. August 2022 ist die Quarantäne-Pflicht für Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, gefallen. Wer positiv ist, darf also das Haus verlassen, muss aber eine Maske tragen und darf bestimmte Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) nicht betreten. „Verkehrsbeschränkung“ nennt das die Bundesregierung. Die gilt jedoch nicht für den Arbeitsplatz. Die große Schieflage dieser Multi-Krise – von Inflation über Pandemie bis Krieg – nimmt also nicht ab.

Wer Corona hat, aber keine Krankschreibung bekommt, muss zur Arbeit. Dort muss die betroffene Person allerdings eine Maske tragen. Lediglich in Einzelbüros dürfen Betroffene die Maske abnehmen. Auch im Freien ist es möglich, hier muss aber ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Unternehmen können jedoch Einzelregelungen erlassen. So ist es den Arbeitgeber:innen freigestellt, infizierte Beschäftige nach Hause zu schicken – bei voller Lohnfortzahlung.

Sonderregelung für Menschen aus Risikogruppen

Für Risikogruppen hat die Bundesregierung beim Ende der Quarantäne-Pflicht eine Ausnahme geschaffen. Wer eine ärztliche Bestätigung hat, dass er dazu gehört, wird weiterhin von der Arbeit freigestellt – unter Bezahlung des Lohns. Ist Homeoffice möglich, müssen die Betroffenen auf diesem Weg die Arbeitsleistung erbringen. „Unser gewerkschaftlicher Druck hätte sich dann ausgezahlt. Wir haben stets eine Verlängerung gefordert. Besonders gefährdete Menschen wieder in den Arbeitsalltag, jetzt sogar mit COVID-positiven KollegInnen, zu zwingen, wäre ein skandalöser und potenziell lebensgefährlicher Vorgang gewesen. Das konnte nun hoffentlich abgewendet werden“, fasst Reischl zusammen.

Schwangere gehören allerdings noch nicht zur Risikogruppe. Der ÖGB fordert eine Freistellungsmöglichkeit für Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche. „Die Gefahr, sich am Arbeitsplatz, etwa im Großraumbüro, Corona zu holen, wird mit dem Quarantäne-Aus noch größer – und Schwangere sind besonders von schweren Verläufen gefährdet. Hier kann es nur eine Lösung geben und die heißt Schutz durch Freistellung“, erklärt Korinna Schumann. Sie ist ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende.

Ende der Quarantäne: Verkehrsbeschränkung gilt nicht für Beschäftigte

Mit dem Ende der Quarantäne hat die Bundesregierung auch eine Verkehrsbeschränkung eingeführt. Die gilt allerdings nicht für die Beschäftigten. Zwar darf ein Kind, das positiv getestet wurde, nicht in den Kindergarten, Pädagog:innen aber sehr wohl. Betroffen sind ausgerechnet die wahren Leistungsträger:innen dieser Krise. Diese sieben Bereiche sind mit dem Ende der Quarantäne von der Verkehrsbeschränkung betroffen:

  • Alters- und Pflegeheime sowie stationäre Behinderteneinrichtungen
  • Krankenanstalten
  • Kuranstalten
  • Tageseinrichtungen im Behindertenbereich und der Altenbetreuung
  • Kindergärten (plus Krippen, Krabbelstuben)
  • Primarschulen
  • Sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren

Kinder mit Corona: Dienstfreistellung für die Betreuung

Ist ein Kind positiv getestet, darf es nicht zur Schule oder in den Kindergarten. Allerdings haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Selbstverständlich bei Fortzahlung des Entgelts. Allerdings beträgt die Freistellung lediglich eine Woche. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist. Doch mit Homeschooling sind längst nicht alle zufrieden.

Über den/die Autor:in

Christian Domke Seidel

Christian Domke Seidel hat als Tageszeitungsjournalist in Bayern und Hessen begonnen, besuchte dann die bayerische Presseakademie und wurde Redakteur. In dieser Position arbeitete er in Österreich lange Zeit für die Autorevue, bevor er als freier Journalist und Chef vom Dienst für eine ganze Reihe von Publikationen in Österreich und Deutschland tätig wurde.

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