Reale Bedingungen unberücksichtigt
Völlig unberücksichtigt bleiben in der Diskussion um die private Altersvorsorge die realen Lebensbedingungen. Junge Menschen benötigen zuerst Ersparnisse für ihre Ausbildung, die Schaffung von Wohnraum und die Gründung einer Familie. In den erwerbstätigen Jahren bleibt in vielen Familien nach Abdeckung der Wohn- und Lebenshaltungskosten wenig übrig, um noch regelmäßig eine private Vorsorge zu besparen. Da mit der Zeit die Ausbildung der Kinder abgeschlossen und der Kredit für Haus oder Wohnung abbezahlt ist, reduzieren sich die Ausgaben im Alter. Warum also sollten wir bereits in jungen Jahren für das Alter vorsorgen, anstatt für Ausbildung und Wohnraum zu sparen?
Nicht selten laufen private Pensionsvorsorgeverträge parallel zu Kreditverträgen. Das ist unwirtschaftlich, da die zu zahlenden Kreditzinsen naturgemäß über der Guthabenverzinsung liegen. Viel sinnvoller ist es, nach Möglichkeit etwas zur Seite zu legen und bei Bedarf darauf zuzugreifen. Je kostengünstiger die gewählte Sparform ist, umso mehr Ertrag bleibt. Und je flexibler das Finanzprodukt ist, desto geringer der finanzielle Nachteil bei Zugriff im Bedarfsfall.
Am Beispiel der Zukunftsvorsorge zeigt sich, dass die staatliche Förderung kein Garant für ein gutes Vorsorgeprodukt ist. Bei ihrer Einführung im Jahr 2003 wurde sie als der große Wurf verkauft. Die staatliche Förderung, die sich die Versicherten übrigens über Steuergelder selbst bezahlen, und die Garantie des Rentenkapitals zum Vertragsende ließen die Verkaufszahlen in die Höhe schnellen. Nicht zuletzt deshalb, weil die staatliche Prämie von anfangs 9,5 Prozent von den KonsumentInnen als Jahreszinssatz verstanden wurde und nicht als Zuschuss zur jährlichen Einzahlung.
Keine Wertsteigerung
Die Kombination aus Wertpapierspekulation und Kapitalgarantie verursacht hohe Kosten und führte aufgrund der stetig sinkenden Aktienkurse dazu, dass viele der Verträge ausgestoppt wurden. Die Aktienanteile mussten zur Absicherung der Veranlagung laufend reduziert werden, was eine Wertsteigerung ausschloss. Das Recht zur Vertragsauflösung vor Ablauf der gesetzlichen Mindestbindefrist bekamen die VertragsinhaberInnen trotzdem nicht. Wirklich gelohnt hat sich diese Vorsorge wohl für die Wenigsten. Und statt dieses Vorsorgeinstrument im Sinne der AnlegerInnen zu reformieren, wurde 2012 die staatliche Förderung halbiert und beträgt seither nur mehr 4,25 Prozent.