Damit spricht Raidl indirekt den Arbeiterkammern das Existenzrecht ab. Denn die Lohnfindung auf ArbeitnehmerInnenseite, also die Kollektivvertragsverhandlungen, gehören ja laut sozialpartnerschaftlicher Rollenverteilung zu den Aufgaben der freiwilligen Interessenvertretung, also ÖGB und Gewerkschaften. Für die AK würden dann nur mehr Beratung und Service übrigbleiben – wenn überhaupt. Das ist aber gerade nicht die Intention der gesetzlichen Interessenvertretung und der umfassenden Sozialpartnerschaft. Sozialstaat, Gesundheitssystem, Pensionen – das alles wird überwiegend aus Abgaben auf Arbeit finanziert. Daher ist es legitim und geradezu notwendig, dass die Gruppen, die für das Beitragsaufkommen sorgen, auch gut vertreten sind.
Deswegen werden sich AK und ÖGB sicher nicht nur auf die Lohnfindung beschränken, sondern in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung, im Arbeitsmarktservice (AMS) und in anderen Bereichen für die bestmöglichen Leistungen für die Versicherten eintreten. Dass vom Ergebnis die gesamte Bevölkerung profitiert, zeigen die Fakten: Nahezu alle Menschen in Österreich sind krankenversichert. Und von Pensionen in österreichischen Höhen kann man z. B. in Deutschland nur träumen. Auf entsprechende Studienergebnisse hat die deutsche Böckler-Stiftung erst im August wieder hingewiesen.
Zum Einmischen geschaffen
Die Sozialpartnerschaft mit den demokratisch legitimierten Interessenvertretungen ÖGB, Arbeiterkammern, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern wurde exakt dazu geschaffen, sich überall einzumischen. Wer das nicht weiß, braucht in den entsprechenden Gesetzen nicht einmal allzu weit zu lesen. Schon der erste Paragraph im Arbeiterkammergesetz besagt: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Den Arbeiterkammern kommt wie den anderen gesetzlichen Interessenvertretungen eine besondere Rolle zu. Dank der gesetzlichen Mitgliedschaft der ArbeiterInnen und Angestellten umfasst sie alle, egal welchen Beruf sie ausüben, wie viel sie verdienen, ob sie im Burgenland oder in Bregenz arbeiten. Vom Prinzip her gilt das natürlich auch für die Sozialpartner auf Arbeitgeberseite: Dort sind vom Ein-Personen-Unternehmen über die kleinen Gewerbetreibenden bis hin zum Industriekonzern und von der Nebenerwerbslandwirtin bis hin zum Großbauern alle vertreten.