Für die Rechte der KonsumentInnen
Jährlich berät die AK rund 350.000 KonsumentInnen in ganz Österreich. Ob Gewährleistung, überhöhte Rechnungen, Bankomatgebühren, Ärger mit Handwerkern, Handy- oder Internetanbietern, VermieterInnen oder Internet-Abzocke: Der AK-Konsumentenschutz steht für die Rechte der KonsumentInnen ein, berät und bietet Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützt mit Musterbriefen oder interveniert.
Die AK-KonsumentenschützerInnen setzen sich mit viel Engagement ein. Wenn sie erfolgreich helfen können und sich KonsumentInnen sogar bedanken, freuen sie sich besonders. Ein Auszug:
„Sie sind spitze!!! Wie haben Sie das geschafft? … Vielen, vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung!!“
„Daher bedanke ich mich hiermit sehr herzlich für die sehr gute Beratung und für die tolle Unterstützung, für mich war seine Arbeit Gold wert! Es ist generell sehr selten, dass man Menschen antrifft, die mit Herz und Seele ihrer Tätigkeit nachgehen, vielen Dank auch dafür! Ohne Ihre Hilfe hätte ich als Privatkundin mein Recht gegen so eine riesige Bank nicht durchsetzen können! Ich wünsche Ihnen alles Gute und ich bin überzeugt, dass Sie in Zukunft noch vielen, vielen Menschen helfen werden, ihr Recht durchzusetzen.“
„Ich möchte mich ganz herzlich für die so rasche Bearbeitung meiner Anfrage bedanken sowie auch für Ihre Einschätzung. Ich lese regelmäßig die AK-Zeitung inklusive der Konsumentenschutz-Artikel und kann nun bestätigen, dass man tatsächlich extrem rasch beraten wird – ein gutes Gefühl.“
Mit zahlreichen Preistests, Studien und Onlinerechnern bringt die AK Transparenz in Märkte, etwa bei Lebensmitteln, Telefontarifen, Mieten oder Bankgebühren. Wenn dort etwas schiefläuft, werden die AK-KonsumentenschützerInnen aktiv. So tritt die AK gegen die hohen Wohnkosten auf und fordert von der Regierung Maßnahmen, damit Wohnen wieder leistbar wird. Der AK-Konsumentenschutz macht Druck, wenn gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Beispielsweise hat sich die AK immer dafür eingesetzt, dass der Zugang zum eigenen Bargeld an Geldautomaten kostenlos bleiben muss, und sich vehement gegen Bankomatgebühren ausgesprochen. Nicht zuletzt aufgrund des Engagements der AK wurde im Herbst 2017 ein weitgehendes Verbot von Bankomatgebühren im Parlament beschlossen.
KonsumentInnen sollen nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen. Die AK zieht gegen rechtswidrige Klauseln in Verträgen vor Gericht und konnte KonsumentInnen schon viel Geld ersparen. Im Jahr 2017 konnten für KonsumentInnen rund zwölf Millionen Euro im Klagsweg herausgeholt werden. Dazu kommen noch 350 Millionen Euro wegen Falschberechnung von Kreditzinsen.