Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen in Deutschland war vor allem interessant, wie weit sich die Freien Demokraten (FDP) durchsetzen können. Die neoliberale Partei gilt als extrem wirtschaftsfreundlich und erhielt 11,5 Prozent der Stimmen. Dafür gab es das Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Verkehrsministerium. Vor allem Letzteres wurde als Niederlage der Grünen (14,8 Prozent) gedeutet.
Die Postenvergabe mag populär sein, wichtiger sind allerdings die Inhalte. Die Sozialdemokratische Partei (SPD, 25,7 Prozent) und die Grünen standen hier gleich dreifach in der Pflicht. Erstens ist die aktuelle Regierung die letzte, die noch Maßnahmen umsetzen kann, mit denen die Klimaziele für das Jahr 2030 erreicht werden können, was für die Grünen ein zentrales Wahlkampfthema war. Zweitens muss ein sozialverträglicher Strukturwandel in die Wege geleitet werden. Und drittens haben sich beide Parteien in den vergangenen Jahren unterschiedlich deutlich von den Hartz-4-Reformen distanziert und mussten deswegen entsprechende Gegenmaßnahmen präsentieren. Im Jahr 2002 hatte eine Rot-Grüne-Regierung diese durchgesetzt und damit den Niedriglohnsektor massiv ausgebaut.
Deutsche Ampel-Koalition will Hartz 4 beenden
Und tatsächlich steht im Koalitionsvertrag, dass die bisherige Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll. Es soll „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Um das zu erreichen wird die Leistung gewährt, ohne in den ersten beiden Jahren das Vermögen anzurechnen. Gleichzeitig soll das Schonvermögen erhöht und dessen Überprüfung weniger bürokratisch funktionieren. Immerhin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagiert allerdings zurückhaltend. Der Schritt sei zu begrüßen, wenn er denn richtig gemacht werden würde.
Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs. Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.
DGB in einer Analyse
Deutlicher wird der DGB bei einem anderen Thema im Zusammenhang mit Hartz 4: „Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs.“ Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Einkommensgrenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht wird. „Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.“