EU will mehr Lohntransparenz

(C) Markus Zahradnik

Inhalt

  1. Seite 1 - Einkommensunterschiede in der EU
  2. Seite 2 - Der Plan zur EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
  3. Seite 3 - Vier Mängel bei den Einkommensberichten
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Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz die ungleiche Entlohnung gleichwertiger Arbeit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbietet, fallen die Unterschiede noch immer deutlich aus – und sind oft intransparent. Ab 2024 könnte Österreich ein neues Gesetz ins Haus stehen, bei dem Arbeitgeber:innen in die Pflicht genommen werden.
Die Gemeinschaftspolitik der Europäischen Union ist oftmals umstritten, Kritik daran gerechtfertigt. Zahlreiche Verbesserungen in den Mitgliedsländern gäbe es allerdings nicht ohne vorherige EU-Beschlüsse. Mit der Gleichstellungsstrategie etwa möchte die Europäische Kommission auch Diskriminierung in der Arbeitswelt beseitigen. Gesetzliche Vorgaben für mehr Lohntransparenz sollen insbesondere das Ziel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ erreichen. Anfang März hat die konservative EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den seit Langem angekündigten Vorschlag für verpflichtende Maßnahmen gegen den Gender-Pay-Gap präsentiert.

Zwar existiert in Österreich bereits seit zehn Jahren ein Lohntransparenzgesetz. Demzufolge müssen alle Unternehmen – allerdings erst ab einer Größe von mindestens 150 Beschäftigten – Einkommensberichte erstellen und auf Verlangen der Beschäftigten vorlegen. Auf diese Weise soll die Bezahlung von gleichen und vergleichbaren Tätigkeiten im Betrieb nachvollziehbarer werden. Das Instrumentarium gilt jedoch als zahn- und wirkungslos. Es hat auf die Lohnschere, die in Österreich zwischen Frauen und Männern überdurchschnittlich weit auseinanderklafft, bisher kaum Auswirkungen gezeigt. Der Gehaltsunterschied liegt hierzulande mit 19,9 Prozent deutlich über dem EU-Schnitt von 14 Prozent.

 Gender Pay Gap 

23,5 %
Österreich
2011

19,9 %
Österreich
2011

14 %
EU-Durschschnitt
2021

Diese Differenz hat sich seit 2011 lediglich um schier unfassbare 3,6 Prozentpunkte (von 23,5 auf besagte 19,9 Prozent) bei den Bruttostundengehältern in der Privatwirtschaft verringert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der Einbrüche bei den Fraueneinkommen sind hier in der nahen Zukunft eher Rück- als Fortschritte zu erwarten. Nun enthält der Vorschlag der EU-Kommission für ein Rahmengesetz in den Mitgliedstaaten zentrale, langjährige Forderungen des Europaparlaments.

So soll es neben einem umfassenden Entschädigungsanspruch ebenso eine Beweislastumkehr zugunsten von benachteiligten Beschäftigten geben. „Das ist insofern wichtig, da Frauen gleich von Anfang an einen Nachteil haben, wenn sie die Diskriminierung vor Gericht beweisen müssen“, so EU-Abgeordnete Evelyn Regner, Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung im Europäischen Parlament.

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Über den/die Autor:in

Heike Hausensteiner

Heike Hausensteiner ist seit ihrer Schulzeit Anhängerin der Aufklärung. Aufgewachsen in einer Arbeiterfamilie im Burgenland, studierte sie Sprach- und Europawissenschaften in Paris, Mailand, Wien und Krems/Donau. Als politische Redakteurin begann sie ihre journalistische Laufbahn 1996 bei der "Wiener Zeitung", wo sie u.a. auch das Europa-Ressort gründete. Nach einjähriger Baby-Karenz machte sie sich 2006 selbstständig und arbeitet seither als freie Journalistin für Zeitungen, Magazine und Online-Medien in Österreich und Deutschland sowie als Autorin (u.a. "Im Maschinenraum Europas. Die österreichische Sozialdemokratie im Europäischen Parlament", 2013) und Moderatorin. Sie lebt mit ihrer Familie und 2 Katzen in Wien.

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