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  1. Seite 1 - Fachkräftemangel?
  2. Seite 2 - Es braucht einen stärkeren Fokus auf Ausbildung!
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Der Tourismus beklagt einen Mangel an Fachkräften und will im Ausland Arbeitskräfte rekrutieren können. Sinnvoller wäre es, die Jobs deutlich attraktiver zu machen.
Jedes Jahr vor Beginn der Wintersaison wird der Ruf der Tourismusbetriebe nach qualifiziertem Fachpersonal laut – besonders jener aus den Betrieben im Westen Österreichs. Schon seit Jahren beklagt vor allem diese Branche, nicht ausreichend Personal zu bekommen, was ihrer Meinung nach ganz leicht erklärt ist: Die Arbeitslosen (vor allem die im Osten Österreichs) sind zu unflexibel, um auch in einem anderen Bundesland einen Job anzunehmen. Neuerdings wird ihnen „Durchschummeln“ unterstellt.

Darum fordern Vertreter der Wirtschaft, dass erstens die KöchInnen endlich auch auf die „Mangelberufsliste“ kommen und diese zweitens „regionalisiert“ wird. Denn dann könnten Stellen als Koch oder Köchin, beispielsweise in Tirol oder Vorarlberg, plötzlich die Voraussetzungen erfüllen, um als Mangelberuf anerkannt zu werden. Dies wiederum würde es den Arbeitgebern ermöglichen, KöchInnen aus Drittstaaten zu engagieren.

In der Fachkräfte-Verordnung aus dem Jahr 2012 ist definiert, was die Voraussetzungen für Fachkräfte aus Drittstaaten sind, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden. Eine davon ist die „Mangelberufsliste“, die es ermöglicht, mit der Rot-Weiß-Rot-Karte eine Beschäftigung in Österreich aufzunehmen. Und hier wird klar festgehalten, dass diese Fachkräfte ihre abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Mangelberuf nachweisen müssen.

Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, meinte dazu vor Kurzem in einem Interview: „Wir haben alleine in der Bauwirtschaft 60.000 arbeitsuchende Menschen in Österreich. In den handwerklichen Berufen sieht es ähnlich aus. Die Wirtschaft will einfach ältere Arbeitnehmer durch jüngere und billigere aus Drittstaaten ersetzen. Niemand kann mir erklären, dass es in den EU-Ländern keine Maurer, Zimmerer oder Fliesenleger gibt!“

Fragwürdig

Um dies zu illustrieren, lohnt ein Blick auf die Statistik. So wurde die Bevölkerung der Europäischen Union (EU) am 1. Jänner 2017 auf 511,8 Millionen Menschen geschätzt. Rund 235 Millionen von ihnen stellten 2016 das sogenannte Arbeitskräftepotenzial innerhalb der EU dar. Das bedeutet, sie waren entweder in Beschäftigung (rund 214 Millionen) oder sind arbeitsuchend (rund 21 Millionen). All diese 235 Millionen ArbeitnehmerInnen sind potenzielle zukünftige Beschäftigte in Österreich (natürlich theoretisch!), denn für sie gilt der Grundsatz der ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit für EU-BürgerInnen. Da sei schon die Frage erlaubt, wieso es Arbeitgebern nicht gelingt, auf einem so großen Arbeitsmarkt, wie es der europäische ist, Arbeitskräfte zu rekrutieren?

Regionalisierung?

Die Wirtschaft fordert nicht nur, dass KöchInnen auf die Mangelberufsliste gesetzt werden. Sie will auch eine Regionalisierung dieser Liste. Eine solche gibt es etwa in Deutschland. Es lohnt sich, einen Blick auf die Situation im Nachbarland zu werfen, denn das dortige System hat dem österreichischen einiges voraus.

Auch dort fordert die Wirtschaft seit vielen Jahren die Zulassung von Drittstaatsangehörigen für den deutschen Arbeitsmarkt. Auch in Deutschland gibt es so etwas wie die Mangelberufsliste, sie wird dort Positivliste genannt. Zur Ermittlung des Mangels dient in Deutschland die sogenannte Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Die Engpassanalyse basiert auf Statistikdaten wie den gemeldeten Stellen und registrierten Arbeitslosen. Für das Bundesgebiet hält die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bericht vom Dezember 2017 fest: „Es zeigt sich kein flächendeckender Fachkräftemangel in Deutschland.“

Bei der österreichischen Mangelberufsliste hingegen wird für jeden Beruf der Stellenandrang berücksichtigt. Wenn einer offenen Stelle weniger als 1,5 Arbeitsuchende gegenüberstehen, wird von einem Mangel gesprochen. Eine Herausforderung sind die Arbeitsvermittler, denn meldet ein Betrieb fünf solcher Agenturen einen freien Job, sind dies beim AMS gleich fünf offene Stellen – auch wenn sich tatsächlich nur einer dahinter verbirgt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde ein zehnprozentiger Abschlag vereinbart, das heißt, zehn Prozent der offenen Stellen werden nicht in die Berechnung einbezogen, um Doppel- oder Mehrfachmeldungen durch Arbeitskräfteüberlasser auszugleichen. In Deutschland werden solche offenen Stellen überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen.

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