Kein Muss
Klar ist: Homeoffice bleibt freiwillig. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer*innen können Homeoffice einseitig durchsetzen. „Wenn man die eigene Wohnung für die Arbeit zur Verfügung stellt, sollte man selbst entscheiden, ob man das will. Und nicht der Arbeitgeber“, so der Ökonom David Mum von der Gewerkschaft GPA. Homeoffice muss also vereinbart werden, und zwar schriftlich. Etwa, dass Susanne jeden Dienstag und Donnerstag je acht Stunden im Homeoffice arbeitet und dafür einen Firmenlaptop und ein Firmenhandy benutzt. Dank Rücktrittsrecht können Beschäftigte wie auch Arbeitgeber aus der Vereinbarung einseitig aussteigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn sich beispielsweise die Bedingungen zu Hause ändern. Wenn man umzieht, Kinder bekommt oder konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht mehr möglich ist, weil der Nachbar gerade die Wohnung renoviert.
Wenn man die eigene Wohnung für die Arbeit
zur Verfügung stellt, sollte man selbst entscheiden,
ob man das will. Und nicht der Arbeitgeber.
David Mum, GPA
Recht auf Kostenersatz für digitale Arbeitsmittel
Ein Drittel der Beschäftigen im Homeoffice hat letztes Jahr mit eigenen Arbeitsmitteln gearbeitet – oft ohne jeglichen Kostenersatz. Zwar mussten Arbeitgeber die Kosten für gewisse Aufwendungen schon bisher decken, sie konnten vertraglich aber davon abweichen. Das geht nun nicht mehr. Die neue Homeoffice-Regelung stellt klar: Arbeitgeber müssen die notwendigen digitalen Arbeitsmittel wie Laptop, Handy, Internet oder digitale Konferenztools zur Verfügung stellen oder andernfalls eine angemessene Abgeltung leisten. An dieser Bestimmung kann auch einzelvertraglich nicht gerüttelt werden.
Im Arbeitsverfassungsgesetz wird ein neuer Tatbestand für freiwillige Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice geschaffen. Warum ist das wichtig? „Wird Homeoffice in einem Unternehmen eingeführt, wäre es gut, Spielregeln zu haben und diese mit dem Betriebsrat auszuverhandeln. Die Betriebsvereinbarung schafft hier einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten“, erklärt ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller. IFES-Studien haben gezeigt, dass der gerechte Zugang zu Homeoffice ein großes Thema ist. Wer darf ins Homeoffice? Unter welchen Bedingungen? Fair war das nicht. Die IFES-Studie hat auch gezeigt: Dort, wo Betriebsräte mittels Betriebsvereinbarungen Homeoffice regeln, ist auch der Zugang für die Beschäftigten gerechter und funktioniert das Homeoffice besser. „Der Stellenwert dieser Betriebsvereinbarung als eigener Tatbestand – das hat eine gewaltige Aussagekraft“, meint Silvia Hruška-Frank, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien. Das Arbeitsverfassungsgesetz sei ein Gesetz, in das man nur selten eingreife. „Es ist eine Anerkennung dafür, dass Betriebsräte besser durch die Krise geholfen haben“, so Hruška-Frank.
Zukünftig muss man sich die Regelungen für die Betriebsvereinbarung also nicht aus mehreren Paragrafen zusammenstoppeln, sondern hat einen eigenen Tatbestand dafür. Ein Wermutstropfen bleibt aber, so Martin Müller. „Wir wollten die Mitbestimmung der Betriebsräte noch mehr stärken, durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung.“ Das hätte bedeutet: Werden sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einig, hätte sich der Betriebsrat an die Schlichtungsstelle wenden können. Das hätte schon rein symbolisch die Mitbestimmung des Betriebsrates weiter bekräftigt.
Unfallversicherungsschutz
Im Homeoffice gilt nun derselbe Unfallversicherungsschutz wie im Büro. Auf den ersten Blick scheint das wenig relevant zu sein. Die meisten Arbeitsunfälle passieren auf dem Weg in die Arbeit und nicht zu Hause am Schreibtisch. Relevant wird es allerdings, wenn man morgens die Tochter zum Kindergarten bringt und auf dem Weg ins Homeoffice einen Unfall hat. Dasselbe betrifft Wege vom Homeoffice ins Büro, zur Ärztin oder zur Gewerkschaft. Bislang war die Rechtsprechung bei Homeoffice restriktiv. Unfälle auf dem Weg vom Kindergarten ins Homeoffice galten nicht als Arbeitsunfälle. Die neue Regelung passt den Unfallversicherungsschutz an die Umstände an. Praktisch heißt das: Während der Arbeitszeit über das Laptop-Kabel oder Stufen in der Wohnung stolpern: Arbeitsunfall. Abends außerhalb der Arbeitszeit über das Laptop-Kabel stolpern: kein Arbeitsunfall.
Schreibtischsessel steuerlich absetzen
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ergonomisches Mobiliar im Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Wer sich nun aber einen Schreibtisch, Bürosessel oder eine Tageslichtlampe kauft, um einen Homeoffice-Arbeitsplatz einzurichten, kann künftig bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bislang war das nur für jene möglich, die den Großteil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen und ein eigenes Arbeitszimmer haben. Das sind die wenigsten.
„Diese Regelung ist eine deutliche Entlastung für Arbeitnehmer*innen“, so David Mum. Wenn auch mit einem Haken: Diese Regelung gilt nur bis 2023. Wer sich also im Jahr 2021 einen Tisch und einen Sessel um 900 Euro anschafft, kann drei Jahre lang jeweils 300 Euro absetzen. Wer erst im Jahr 2023 zu arbeiten beginnt und dann um beispielsweise 900 Euro Büromöbel kauft, kann nur für das Jahr 2023 die genannten 300 Euro absetzen. „Das ist nicht sachgerecht und willkürlich“, kritisiert Mum. Hier fordern AK und ÖGB eine Verlängerung der Maßnahmen.
Welche Arbeitsmittel stellt der Arbeitgeber im Homeoffice zur Verfügung?
Beschäftigte mit niedrigem Einkommen profitieren
Abgesehen von wenigen Wermutstropfen sind die Homeoffice-Regelungen vorbildlich. Österreich wird hier gerne mit Deutschland verglichen. Einen wesentlichen Unterschied gibt es aber: In Österreich profitieren von den steuerlichen Regelungen auch Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. „Das war uns sehr wichtig!“, so Hruška-Frank. „Alle Punkte, die wirklich wesentlich waren, sind in den Regeln enthalten.“ Jetzt müsse beobachtet werden, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Nehmen Arbeitgeber ihre Verantwortung ernst? Auch in Betrieben ohne Betriebsrat? „Homeoffice war ein riesiger unfreiwilliger Feldversuch durch die Pandemie“, so Mum. Klar ist: Nach der Pandemie wird Homeoffice bleiben. Es wird Teil einer neuen Arbeitskultur. Das jetzt sinnvoll zu regeln, weit über die Pandemie hinaus, ist ein großer Wurf.
Ab wann gilt das Gesetz?
Ursprünglich sollten die Homeoffice-Regeln Anfang April in Kraft treten. Die Wirtschaftskammer will das Gesetz nun bis Juli verschieben – Unternehmen bräuchten Zeit, um sich vorzubereiten. „Das ist ziemlich frech“, kritisiert Silvia Hruška-Frank. „Wie kommen Arbeitnehmer*innen dazu, die bereits seit einem Jahr mit eigenen Arbeitsmitteln im Homeoffice arbeiten, noch länger auf ihren Kostenersatz zu warten?“ Im Sommer gehen viele Beschäftigte und die Chef*innen abwechselnd auf Urlaub. Bis sie dann ihre Homeoffice-Vereinbarungen haben, ist es womöglich September. Unternehmen hätten ausreichend Zeit gehabt, um sich auf die Maßnahmen vorzubereiten. Fest steht: Am 1. April wird das Homeoffice-Paket vom Parlament beschlossen. Dann entscheidet sich, ab wann es gilt.