Wird die Verbreitung des Virus nicht verlangsamt, könnte es passieren, dass in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, Menschen mangels Krankenhaus-Kapazitäten nicht mehr behandelt werden. Ärzt*innn müssen dann nach der Schwere der Erkrankung die Behandlung der Patienten priorisieren – die so genannte Triage.
Die Zahlen zeigen, wie dramatisch die Situation ist. Als im März 2020 der erste Lockdown ausgerufen wurde, gab es in Österreich 1.050 bestätigte Neuinfektionen an nur einem Tag (26. März). Firmen schlossen, die Arbeitnehmer*innen blieben ohne Wenn-und-Aber zu Hause. Es war eine Über-Nacht-Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft.
Am 11. November meldete das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) satte 9.239 Neuinfektionen. Also ein Vielfaches des ersten Schreckensszenarios. Trotzdem wird, anders als im Frühjahr, abgewiegelt wenn es darum geht, Arbeitnehmer*innen von zu Hause aus arbeiten zu lassen.
[infogram id=“aandw-online-homeoffice-02-1h9j6qgvlvxdv4g?live“]Die Arbeiterkammer hat die eminent wichtige Rolle des Homeoffice erkannt und mit einer Studie in Erfahrung gebracht, ob Firmen dieser gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Im Vergleich zum ersten Lockdown im März haben sich die Zahlen verschlechtert. Das liegt auch daran, dass die Probleme, die im Frühjahr augenscheinlich wurden, im Sommer nicht gelöst wurden.
Ein Appell, mehr nicht
Eine Mitschuld trägt dabei auch die österreichische Bundesregierung. Die ist sich der Bedeutung von Homeoffice zwar durchaus bewusst und rückt das Modell, getrieben von den Sozialpartnern, ein wenig ins Rampenlicht, vermeidet aber klare Worte. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) forderte Mitte September, das Angebot an Homeoffice-Möglichkeiten auszubauen. Schließlich würde es um die „Gesundheit aller“ und „in weiterer Folge um die wirtschaftliche Lage“ gehen. Immerhin.
Den Haken an der Sache erklärte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Denn es handle sich lediglich um einen Appell an die Firmen. Ein Appell. Kein Gesetz, keine Verordnung. Sei Homeoffice „für beide Seiten zumutbar“, solle es weiter betrieben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nur für diejenigen, die per Attest belegen können, dass sie zur Risikogruppe gehören.
Dass Homeoffice überhaupt Erwähnung fand, war den positiven Erfahrungen im ersten Lockdown geschuldet. Im Frühjahr 2020 schnellte der Anteil der Arbeitnehmer*innen in Österreich, die mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, auf 78 Prozent nach oben. Vor Ausbruch der Pandemie waren es gerade einmal 15 Prozent, wie eine Studie der Arbeiterkammer Wien herausfand.
[infogram id=“aandw-online-homeoffice-01-1hnq410krk0qp23?live“]Doch ein Lerneffekt scheint sich daraus nicht ergeben zu haben. Denn im zweiten Lockdown sind die Anteile des Homeoffice wieder im Sinkflug. Gerade einmal 35 Prozent der Arbeitnehmer*innen erledigen mindestens die Hälfte ihrer Aufgaben von Zuhause aus. Das ist nicht einmal die Hälfte von denen, die es April 2020 noch tun konnten.
Von nicht erlaubt bis nicht gern gesehen
Entsprechend häufen sich bei Arbeit&Wirtschaft die Beschwerden über Firmen, die kein Homeoffice gestatten. Ironischerweise ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) dabei. Dessen Angestellte fällen ein hartes Urteil: Homeoffice sei schlichtweg nicht gestattet. Das sieht das Ministerium zwar grundsätzlich anders, verweist aber auf wichtige Arbeiten, die im Homeoffice nicht erledigt werden könnten.
Auf der einen Seite ist das BMSGPK stolz auf seine Homeoffice-Regelungen. So sei die Rahmenvereinbarung zur Telearbeit angepasst und erweitert worden. Mitarbeiter*innen würden die Telearbeit im „breiten Stil“ anwenden, erklärt das Ministerium auf Nachfrage. Auf der anderen Seite weist es aber auch darauf hin, dass „unsere Ressorts im Zentrum der Pandemiebekämpfung notwendig sind“. Manche Arbeiten könnten nicht von Zuhause aus erledigt werden. Gründe hierfür seien „fehlende ergonomische Arbeitsplatzausstattung, datenschutzrechtliche Schwierigkeiten, Mehrbelastung, verminderte Austauschmöglichkeiten“.
Fehlende ergonomische Arbeitsplatzausstattung, datenschutzrechtliche Schwierigkeiten, Mehrbelastung, verminderte Austauschmöglichkeiten.
Gründe gegen Homeoffice im Sozialministerium
Ein wichtiger Grund, warum sich das Homeoffice aktuell nicht durchsetzt ist, dass es an der Ausstattung fehlt. Essentielles Arbeitsmaterial wird von den Arbeitgebern schlicht nicht zur Verfügung gestellt. Einen richtigen Schreibtischsessel bekommt gerade einmal jede*r zehnte Arbeitnehmer*in, nur jede*r Achte einen Drucker. Bei acht Prozent der Arbeitnehmer*innen kümmert sich das Unternehmen um einen Internetanschluss und nur eine*r von zwanzig Angestellten bekommt einen professionellen Schreibtisch.
[infogram id=“aandw-online-homeoffice-03-1h0n25y8189pl6p?live“]Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer, dazu: „Niemand würde auf die Idee kommen, dass Beschäftigte für die Arbeit im Betrieb ihren eigenen Computer oder Drucker mit ins Büro nehmen. Und auch nicht darüber nachdenken, ob sie sich am Strom beteiligen sollten oder vielleicht auch beim Internetvertrag. Niemand erwartet, dass Arbeitnehmer*innen im Büro auf einem Stockerl an einem Klapptisch sitzen irgendwo auf einer Couch oder in einem Eck, wo das Licht sehr schlecht ist.“
Niemand würde auf die Idee kommen, dass Beschäftigte für die Arbeit im Betrieb ihren eigenen Computer oder Drucker mit ins Büro nehmen.
Renate Anderl, Präsidentin der Arbeiterkammer
In der langen Liste der Firmen, in denen das fehlende Homeoffice von den Mitarbeiter*innen beanstandet wurde, finden sich auch die Wiener Linien wieder. Das Arbeiten von zu Hause sei nicht erwünscht, lautet der Vorwurf. Hier gehen die Wahrnehmung der Angestellten und die des Arbeitgebers weit auseinander. Überall dort, wo Homeoffice möglich sei, würde es auch gestattet werden, gibt das Verkehrsunternehmen gegenüber Arbeit&Wirtschaft an: „Die Wiener Linien haben alle Anstrengungen unternommen, um Mitarbeiter*innen, deren Arbeitsbereich dies gestattet, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Es ist gelungen, diese Mitarbeiter*innen innerhalb kürzester Zeit mit der zur Arbeit notwendigen technischen Ausrüstung wie Laptops, Handys, SIM-Karten und sogar Webcubes auszustatten, wenn kein Internetanschluss vorhanden war.“
Frauen im Homeoffice schlechter gestellt
Bei der Studie der Arbeiterkammer zum Thema Homeoffice ist auffällig, dass Frauen in der Ausstattung schlechter gestellt sind. Sie sind es, die keinen eigenen Schreibtisch oder Bürosessel haben. Gäbe es in einer Wohnung einen ordentlichen Arbeitsplatz, würde den meist der Mann nutzen, erklärt Eva Zeglovits, Geschäftsführerin des Marktforschungsinstituts IFES, den Hintergrund der deutlichen Schlechterstellung.
Die zieht sich auch in Bereiche hinein, bei denen es sich eigentlich um Selbstverständlichkeiten handelt – gerade in Zeiten einer tödlichen Pandemie. So geben sechs von zehn Arbeitnehmer*innen an, im Homeoffice zu arbeiten, wenn ihre Kinder krank sind. Dabei gibt es dafür die Pflegefreistellung. Und 56 Prozent sagen, dass sie im Homeoffice arbeiten würden, wenn sie selbst krank sind.
[infogram id=“aandw-online-homeoffice-04-1h0r6rpl9lqlw2e?live“]Und auch hier sind es vor allem die Frauen, die unter diesen Arbeitsbedingungen leiden. Sowohl bei der Pflege kranker Kinder (67 Prozent) als auch beim Arbeiten trotz Krankheit (61 Prozent) ist ihr Anteil deutlich höher als bei Männern (56 Prozent und 51 Prozent).
Renate Anderl dazu: „Niemand erwartet, dass Beschäftigte mit einer sehr starken Erkältung oder auch mit einer Darmgrippe in den Betrieb kommen. Was sicher niemand erwartet ist, dass Beschäftigte arbeiten gehen, während die kranken Kinder alleine zu Hause sind. Wenn das niemand im Betrieb erwartet, warum soll das alles im Homeoffice möglich sein? Alle Maßnahmen, die im Betrieb gelten, gelten natürlich auch, wenn mein Arbeitsplatz sich nach Hause verlagert.“
Auf Vereinbarungen zum Homeoffice kommt es an
Um diese Rechte der Arbeitnehmer*innen auch im Homeoffice zu gewährleisten braucht es klare Regelungen. Da es zum Thema Homeoffice keinen gesetzlichen Rahmen gibt, sind die Firmen gefragt, mit ihren Arbeitnehmer*innen eine Unternehmensvereinbarung zu erarbeiten. Die Studie der Arbeiterkammer hat dabei ergeben, dass in Unternehmen mit Betriebsrat das Homeoffice deutlich fairer ausgestaltet wurde, was Ruhezeiten, Krankenstände und Erreichbarkeit der Arbeitnehmer*innen angeht.
Auch ein eigenes Homeoffice-Gesetz verhandelt die Arbeiterkammer gerade mit der Regierung. Hier sollen in erster Linie aber die Fragen der Kosten geklärt werden. Wie können die Kosten für Strom und Heizung Berechnung finden, was passiert steuerlich mit der Miete, wenn die Wohnung auch als Arbeitsort genutzt wird? Das Gesetz soll als Grundlage für Betriebsvereinbarungen dienen.
Diese Verhandlungen seien auch im Sinne der Unternehmen, weiß Renate Anderl zu berichten: „Auch viele Arbeitgeber wollen ein Gesetz, weil die Betriebsvereinbarungen Ende des Jahres auslaufen. Sie wollen keine Zwischenlösung, sondern eine, die den Gesetzen genügt und langfristig ist.“
Rechtliche Grauzonen: Was darf der Arbeitgeber?
Die Digitalisierung: Ein Prozess, der die gesamte Gesellschaft rasend schnell verändert und juristische Fragen aufwirft, die teils nie zuvor beantwortet wurden. Und ein Prozess, der in der Pandemie unter anderem durch Homeoffice beschleunigt wird. Juristische Antworten finden sich – wenn überhaupt – in einem für Laien vollkommen undurchsichtigen rechtlichen Dickicht. Susanne Auer-Mayer, stellvertretende Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, klärt im Interview auf.